25.02.2025
GASTBEITRAG

FlexCo versus GmbH: Die neue Rechtsform im Praxistest

Mit StartMatch gründete Robert Kopka sein zweites Startup als FlexCo. Im Gastbeitrag beschreibt er seine größten Learnings mit der neuen Rechtsform.
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StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten
StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten

„Tut mir leid, eine… FlexCo? Das kenne ich gar nicht. Moment, ich hole kurz meinen Kollegen…“ So begann unser Abenteuer mit der neuen Rechtsform, als wir bei einer der größten österreichischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen wollten. Die FlexCo ist seit ihrer Einführung im Jänner 2024 ein Hoffnungsträger für die heimische Startup-Szene. Doch wie schlägt sie sich in der Praxis?

Die Verheißung der FlexCo: Mehr Flexibilität für Startups

Die FlexCo wurde als moderne Alternative zur GmbH konzipiert, mit dem Ziel, schnellwachsenden Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Auf dem Papier klingt vieles verlockend: Stückanteile ab einem Euro, vereinfachte Kapitalbeschaffung, innovative Optionen für Mitarbeiterbeteiligungen. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail und in der praktischen Umsetzung.

Unsere Learnings mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft

1. Die Erklärungs-Herausforderung

Nicht nur bei Banken, auch bei in- und ausländischen Geschäftspartnern müssen wir regelmäßig erläutern, was eine FlexCo überhaupt ist. Während dies zunächst mühsam erscheint, hat es einen unerwarteten Vorteil: Es öffnet Türen für tiefergehende Gespräche über unsere Unternehmensstrategie und signalisiert Innovation. Dennoch muss man für diese zusätzlichen Erklärungsrunden Zeit einplanen.

2. Kapitalbeschaffung: Flexibler, aber nicht ohne Hürden

Das „genehmigte Kapital“ der FlexCo ermöglicht der Geschäftsführung, das Stammkapital ohne erneute Generalversammlung zu erhöhen, was Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungen vereinfacht. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass Investoren noch zurückhaltend reagieren. Die theoretischen Vorteile werden teilweise durch längere Due-Diligence-Prozesse aufgehoben. Plant daher mehr Zeit für erklärende Investorengespräche ein.

3. Vorsicht bei Mitarbeiterbeteiligungen

Die speziellen Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen klangen zunächst revolutionär. Nach Beratungsgesprächen mit mehreren Expert:innen haben wir jedoch entschieden, hier noch abzuwarten. Bei wichtigen Fragen wie dem Ausscheiden von Mitarbeiter:innen mit diesen Anteilen oder steuerlichen Detailfragen gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Wir setzen vorerst weiter auf bewährte Phantom-Stock-Modelle.

4. Umlaufbeschlüsse und Entscheidungsfindung

Ein echter Pluspunkt der FlexCo ist die Möglichkeit elektronischer Beschlussfassungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen. Das beschleunigt Entscheidungsprozesse erheblich und ist ein klarer Vorteil gegenüber der GmbH, die ich bei meinem letzten Startup hatte.

FlexCo vs. GmbH: Der direkte Vergleich

Um die Unterschiede greifbar zu machen, hier eine Gegenüberstellung der wichtigsten Aspekte:

FlexCoGmbH
StammkapitalStückanteile ab 1 € möglich, Mindeststammkapital 10.000 €Mindesteinlage pro Gesellschafter: 70 €, Mindeststammkapital 10.000 €
KapitalbeschaffungGenehmigtes Kapital möglich, flexiblere KapitalerhöhungenKapitalerhöhungen nur mit Gesellschafterbeschluss
AnteilsübertragungUrkunde von Rechtsanwalt oder Notar ausreichendNotariatsakt erforderlich
UmlaufbeschlüsseElektronische Beschlussfassung möglich, keine Zustimmung aller Gesellschafter nötigZustimmung aller Gesellschafter für Umlaufbeschlüsse erforderlich
MitarbeiterbeteiligungSpezielle Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen möglichKeine speziellen Anteilsklassen für Mitarbeiter
Eigene AnteileBis zu 1/3 des Stammkapitals möglichErwerb eigener Anteile stark eingeschränkt
AufsichtsratVerpflichtend ab: 5 Mio. € Bilanzsumme oder 10 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeiter:innen (2 von 3 Kriterien)Höhere Schwellenwerte für Aufsichtsratspflicht
RechtssicherheitNeue Rechtsform, teilweise noch offene RechtsfragenEtablierte Rechtsform mit klarer Rechtsprechung
Akzeptanz im GeschäftslebenNoch gering, mögliche Skepsis bei Banken und (ausländischen) GeschäftspartnernHohe Akzeptanz als Standard-Rechtsform

Fazit: Für wen lohnt sich die FlexCo?

Wir würden uns aktuell wieder für eine FlexCo entscheiden. Die Vorteile gegenüber einer GmbH überwiegen für uns.

Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen oder Unternehmen in besonders konservativen Branchen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl.

Letztendlich gilt: Die Rechtsform sollte eurer Unternehmensstrategie dienen, nicht umgekehrt. Nehmt euch die Zeit für eine fundierte Entscheidung und lasst euch dabei von Expert:innen beraten, die bereits Erfahrung mit der FlexCo haben. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform werden sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen und als Early Adopters könnt ihr von den Vorteilen profitieren, während andere noch zögern.


Zum Autor

Robert Kopka war Gründer des Wiener Smart-Lampen-Startups Luke Roberts, das 2021 nach München verkauft wurde. Mit seinem neuen Startup SmartMatch, das er gemeinsam mit Oliver Lukesch gründete, betreibt Kopka eine KI-Plattform, die unter anderem über die automatische Generierung von Förderanträgen die komplexen Prozesse im Förderwesen für Startups und KMU vereinfachen soll.

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Co-Founder Matthias Pajek (c) 123-Transporter

Die Idee ist einfach und im Grunde auch nicht neu: Car-Sharing. Allerdings setzt 123-Transporter den Fokus nicht auf PKWs, sondern bietet Leih-Transporter an. Das Startup aus Niederösterreich besitzt keine eigenen Fahrzeuge, sondern arbeitet mit Flottenpartnern zusammen.

Im August 2024 startete 123-Transporter eine Kooperation mit Hornbach Österreich. Pünktlich zum Beginn der Gartensaison wird diese Partnerschaft nun auf alle 14 Hornbach-Filialen in Österreich ausgeweitet.

Mömax, Obi und Bellafora als Kunden

Auch andere Unternehmen wie Mömax, Obi und Bellafora zählen bereits zu den Kunden – brutkasten berichtete. Mit der Erweiterung der Zusammenarbeit mit Hornbach kommen zu den bisherigen Standorten Brunn am Gebirge, Klagenfurt und Wien Stadlau nun sämtliche weiteren Märkte des Baumarkts hinzu – insgesamt also 14 Standorte.

„Die Nachfrage an den bisherigen Standorten war sehr hoch. Darum können unsere Transporter nun bei jedem Hornbach-Markt ausgeliehen werden“, erklärt Matthias Pajek, Co-Founder von 123-Transporter. In sieben Bundesländern – Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg – stehen die Lieferwagen somit nun zur Verfügung.

„Rundum einfaches Mobilitätsangebot“

Auf den Kundenparkplätzen jedes Hornbach-Marktes sollen künftig mindestens zwei Transporter zur Verfügung stehen. Die Fahrzeuge können laut Angaben des Startups „praktisch, digital und ohne Kaution“ gebucht werden. „Wir wollen nicht nur Fahrzeuge bereitstellen, sondern ein rundum einfaches Mobilitätsangebot schaffen“, so Pajek.

Zusätzlich erhofft sich 123-Transporter durch die Ausweitung der Kooperation mehr Einblicke in das Nutzungsverhalten der Kund:innen, um das Angebot weiter zu optimieren und zukünftige Standorte gezielter zu planen. „Die Ausweitung der Zusammenarbeit mit Hornbach ist definitiv ein wichtiger Meilenstein für 123-Transporter und unterstreicht unseren Wachstumsanspruch“, sagt Pajek.

Prominente Kapitalgeber

Bereits zu Beginn des Jahres sorgte das Unternehmen mit einer erfolgreichen Finanzierungsrunde für Aufsehen. Dabei beteiligten sich unter anderem Heinrich Prokop (Clever Clover) sowie die Gründer von Storebox, Runtastic und PSPDFkit. Auch „2 Minuten 2 Millionen“-Investorin Katharina Schneider konnte bereits im vergangenen Jahr als prominente Kapitalgeberin gewonnen werden.

Seit dem Start im Jahr 2021 ist 123-Transporter rasant expandiert und das nicht nur innerhalb Österreichs. Nach der jüngsten Finanzierungsrunde erfolgte der Markteintritt in die Slowakei. Bis Ende des Jahres soll die dortige Flotte auf 100 Fahrzeuge anwachsen.

Vorwurf der AK: Unlautere Praktiken

Das ist jedoch nicht der einzige Punkt, mit dem das Startup in der Vergangenheit für Aufmerksamkeit sorgte. Laut Angaben der Arbeiterkammer (AK) liegen „dutzende Beschwerden“ über 123-Transporter vor. Der Vorwurf: Unlautere Praktiken beim Buchungsvorgang. Während das Unternehmen online mit einer unkomplizierten Buchung und unbegrenzter Kilometeranzahl wirbt, berichten Kund:innen laut AK von anderen Erfahrungen.

AK-Konsumentenschützerin Christina Gruber sagt dazu: „Wir werfen der Firma ganz klar vor, dass sie im Buchungsprozess auf ‚Dark Pattern‘ setzt. Diese Methode zielt darauf ab, Verbraucher dazu zu bringen, bestimmte Aktionen auszuführen, die sie vielleicht nicht freiwillig tun würden.“

Bei der Online-Buchung sollen Nutzer:innen demnach „gedrängt“ werden, Zusatzangebote wie Schutzpakete sowie Storno- oder Umbuchungsversicherungen abzuschließen. Der Ablehnungsbutton für diese Optionen sei „unauffällig und nicht als farbiger Button dargestellt“. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro, die laut AK Steiermark „erst am Ende der Buchung ersichtlich wird und ausschließlich in den AGB ausgewiesen ist“.

Reaktion von 123-Transporter

Das Unternehmen reagierte auf die Vorwürfe mit Hinweisen auf seine im Buchungsprozess deutlich kommunizierten Konditionen und betont, dass Nutzer:innen vor Vertragsabschluss sämtliche Informationen einsehen können.

Im September 2024 sagte Gruber: „Zurzeit reagiert das Unternehmen auf unsere Interventionen positiv, es gab aber auch schon Zeiten, da mussten wir Geld für Konsumenten einklagen“. Sie rät dazu, „das Kleingedruckte genau lesen“.

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