25.02.2025
GASTBEITRAG

FlexCo versus GmbH: Die neue Rechtsform im Praxistest

Mit StartMatch gründete Robert Kopka sein zweites Startup als FlexCo. Im Gastbeitrag beschreibt er seine größten Learnings mit der neuen Rechtsform.
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StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten
StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten

„Tut mir leid, eine… FlexCo? Das kenne ich gar nicht. Moment, ich hole kurz meinen Kollegen…“ So begann unser Abenteuer mit der neuen Rechtsform, als wir bei einer der größten österreichischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen wollten. Die FlexCo ist seit ihrer Einführung im Jänner 2024 ein Hoffnungsträger für die heimische Startup-Szene. Doch wie schlägt sie sich in der Praxis?

Die Verheißung der FlexCo: Mehr Flexibilität für Startups

Die FlexCo wurde als moderne Alternative zur GmbH konzipiert, mit dem Ziel, schnellwachsenden Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Auf dem Papier klingt vieles verlockend: Stückanteile ab einem Euro, vereinfachte Kapitalbeschaffung, innovative Optionen für Mitarbeiterbeteiligungen. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail und in der praktischen Umsetzung.

Unsere Learnings mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft

1. Die Erklärungs-Herausforderung

Nicht nur bei Banken, auch bei in- und ausländischen Geschäftspartnern müssen wir regelmäßig erläutern, was eine FlexCo überhaupt ist. Während dies zunächst mühsam erscheint, hat es einen unerwarteten Vorteil: Es öffnet Türen für tiefergehende Gespräche über unsere Unternehmensstrategie und signalisiert Innovation. Dennoch muss man für diese zusätzlichen Erklärungsrunden Zeit einplanen.

2. Kapitalbeschaffung: Flexibler, aber nicht ohne Hürden

Das „genehmigte Kapital“ der FlexCo ermöglicht der Geschäftsführung, das Stammkapital ohne erneute Generalversammlung zu erhöhen, was Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungen vereinfacht. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass Investoren noch zurückhaltend reagieren. Die theoretischen Vorteile werden teilweise durch längere Due-Diligence-Prozesse aufgehoben. Plant daher mehr Zeit für erklärende Investorengespräche ein.

3. Vorsicht bei Mitarbeiterbeteiligungen

Die speziellen Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen klangen zunächst revolutionär. Nach Beratungsgesprächen mit mehreren Expert:innen haben wir jedoch entschieden, hier noch abzuwarten. Bei wichtigen Fragen wie dem Ausscheiden von Mitarbeiter:innen mit diesen Anteilen oder steuerlichen Detailfragen gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Wir setzen vorerst weiter auf bewährte Phantom-Stock-Modelle.

4. Umlaufbeschlüsse und Entscheidungsfindung

Ein echter Pluspunkt der FlexCo ist die Möglichkeit elektronischer Beschlussfassungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen. Das beschleunigt Entscheidungsprozesse erheblich und ist ein klarer Vorteil gegenüber der GmbH, die ich bei meinem letzten Startup hatte.

FlexCo vs. GmbH: Der direkte Vergleich

Um die Unterschiede greifbar zu machen, hier eine Gegenüberstellung der wichtigsten Aspekte:

FlexCoGmbH
StammkapitalStückanteile ab 1 € möglich, Mindeststammkapital 10.000 €Mindesteinlage pro Gesellschafter: 70 €, Mindeststammkapital 10.000 €
KapitalbeschaffungGenehmigtes Kapital möglich, flexiblere KapitalerhöhungenKapitalerhöhungen nur mit Gesellschafterbeschluss
AnteilsübertragungUrkunde von Rechtsanwalt oder Notar ausreichendNotariatsakt erforderlich
UmlaufbeschlüsseElektronische Beschlussfassung möglich, keine Zustimmung aller Gesellschafter nötigZustimmung aller Gesellschafter für Umlaufbeschlüsse erforderlich
MitarbeiterbeteiligungSpezielle Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen möglichKeine speziellen Anteilsklassen für Mitarbeiter
Eigene AnteileBis zu 1/3 des Stammkapitals möglichErwerb eigener Anteile stark eingeschränkt
AufsichtsratVerpflichtend ab: 5 Mio. € Bilanzsumme oder 10 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeiter:innen (2 von 3 Kriterien)Höhere Schwellenwerte für Aufsichtsratspflicht
RechtssicherheitNeue Rechtsform, teilweise noch offene RechtsfragenEtablierte Rechtsform mit klarer Rechtsprechung
Akzeptanz im GeschäftslebenNoch gering, mögliche Skepsis bei Banken und (ausländischen) GeschäftspartnernHohe Akzeptanz als Standard-Rechtsform

Fazit: Für wen lohnt sich die FlexCo?

Wir würden uns aktuell wieder für eine FlexCo entscheiden. Die Vorteile gegenüber einer GmbH überwiegen für uns.

Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen oder Unternehmen in besonders konservativen Branchen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl.

Letztendlich gilt: Die Rechtsform sollte eurer Unternehmensstrategie dienen, nicht umgekehrt. Nehmt euch die Zeit für eine fundierte Entscheidung und lasst euch dabei von Expert:innen beraten, die bereits Erfahrung mit der FlexCo haben. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform werden sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen und als Early Adopters könnt ihr von den Vorteilen profitieren, während andere noch zögern.


Zum Autor

Robert Kopka war Gründer des Wiener Smart-Lampen-Startups Luke Roberts, das 2021 nach München verkauft wurde. Mit seinem neuen Startup SmartMatch, das er gemeinsam mit Oliver Lukesch gründete, betreibt Kopka eine KI-Plattform, die unter anderem über die automatische Generierung von Förderanträgen die komplexen Prozesse im Förderwesen für Startups und KMU vereinfachen soll.

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Clark Parsons, CEO des European Startup Network | (c) Parsons

Macht es richtig oder macht es gar nicht“ – Mit diesen Worten brachte EU-Inc.-Mitinitiator Andreas Klinger im Vorjahr die Frustration des Startup-Ökosystems auf den Punkt. Begonnen hatte alles im Oktober 2024 mit einer Koalition europäischer Gründer:innen und Investor:innen, deren Petition zehntausende Unterschriften sammelte. Dann kam der Auftritt von Ursula von der Leyen in Davos, im März schließlich der Vorschlag der Kommission – der schon vor seiner Präsentation geleakt wurde und die Szene enttäuschte. In einem offenen Brief warnten EU-INC, Allied for Startups und das European Startup Network vor „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“ der neuen Rechtsform.

In den kommenden Tagen legt das Parlament seinen Bericht vor. Clark Parsons, CEO des European Startup Network, ist seit Beginn Teil dieses Prozesses. Im Interview spricht der ehemalige Gründer und heutige Investor über die 28. Rechtsform, den Widerstand von Gewerkschaften und Notaren – und über eine Chance, die Österreich gerade verschläft.


brutkasten: Warum ist eine EU Inc. so wichtig? Warum konzentriert ihr euch nicht eher auf den Kapitalmarkt oder andere Aspekte?

Der Kapitalmarkt ist die andere Hälfte des Themas, keine Frage. Aber EU Inc. ist aus ein paar Realitäten entstanden. Wir haben in Europa keinen Binnenmarkt für Startups und keinen für Kapital. Wenn Sie ein Tech-Unternehmen gründen, haben Sie 27 Mitgliedstaaten und rund 60 verschiedene Rechtsformen. In Wien mag es genügend Investoren im Ökosystem geben. Aber sind Sie in Bukarest oder Athen, gibt es sehr wenig Kapital. Viele europäische Gründerinnen und Gründer gründen deshalb nie in ihrem Heimatland – manchmal in Estland, manchmal in London, meistens in Delaware. Und die Ironie ist: Selbst Gründer aus Frankreich oder Deutschland gehen nach Delaware.

Warum ausgerechnet Delaware?

Weil es zum De-facto-Standard geworden ist. Jeder kennt es, jeder versteht es, es gibt einen langen Bestand an Rechtsprechung. Wachstumskapital ist in Europa schwer zu bekommen, also gehen Sie früher oder später in die USA – und dort sagen alle Investoren: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen.“ Manche amerikanische Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt. Also haben Leute wie Andreas Klinger gefragt: Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?

Das ist die Idee des 28. Regimes.

Genau. Die Draghi- und die Letta-Berichte haben beide festgestellt: Wir sind nicht wettbewerbsfähig genug, und einer der Hauptgründe ist, dass wir keinen echten Binnenmarkt haben. Wir sind zu fragmentiert, und das schadet uns massiv. Beide griffen eine Idee auf, die Brüssel seit dreißig Jahren das 28. Regime nennt: ein Rechtsrahmen, der europaweit gilt. Sie registrieren einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn.

Kritiker sagen, das sei ein Nischenthema. Nur für ein paar reiche Investoren.

Tech ist in Europa in einem Jahrzehnt von vier auf fünfzehn Prozent des BIP gewachsen. Das ist die nächste Ökonomie für Europa. Wenn Sie glauben, wir fallen hinter die USA und China zurück; wenn Sie wollen, dass alte Industrie überlebt, muss sie mit Robotik und KI modernisiert werden. Selbst wenn Ihr Hauptthema der Klimawandel ist: All das lösen Startups und Scaleups. Regierungen lösen das nicht, Gründerinnen und Gründer tun es. Sie schaffen Werte und Arbeitsplätze. Wenn Sie also nicht dafür arbeiten, dass man in Europa gründen und wachsen kann, dann beschweren Sie sich später nicht, dass Ihre Kinder keine Jobs haben. Das ist kein Nischenthema – es ist die Quelle, aus der alles fließt.

Und woran würde man messen, ob EU Inc. funktioniert?

An ziemlich einfachen KPIs. Wie viele EU Incs werden gegründet? Setzen unsere Gründer künftig eine EU Inc. auf statt einer deutschen GmbH oder einer englischen Limited? Aktuell überschreiten nur rund 18 Prozent unseres Investmentkapitals Grenzen. Und einen KPI, an den niemand denkt: Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben? Für Beitrittskandidaten wie die Ukraine oder Montenegro, aber auch für die Schweiz, Norwegen oder das Vereinigte Königreich könnte das die Speerspitze wirtschaftlicher Integration sein.

Welche Rolle könnte Österreich dabei spielen?

Österreich hat sich lange als Westeuropas Tor nach Osteuropa verstanden. Das muss nicht verschwinden – im Gegenteil, es lässt sich mit einer EU Inc. stärken. Bislang war es vielleicht einfacher, in Wien Anwälte und Notare zu haben, die wissen, wie man am Balkan operiert. Wenn eine EU Inc. automatischen Zugang zu diesen Gründern gibt, könnt ihr euch als Tor nach Osteuropa neu erfinden. Wenn ein Wiener VC plötzlich leicht in ein Bukarester Team investieren kann, ohne einen Anwalt für 50.000 Euro zu bezahlen, der das rumänische System erklärt, dann nehmen wir enorm viel Reibung heraus. In Wien gibt es mehr Kapital als in vielen dieser Städte, direkte Flüge, juristische Kompetenz. Das ist eine echte Chance – und keine, über die man ein Märchen erzählen müsste.

Die Gewerkschaften fürchten, EU Inc. höhle Arbeitsrechte aus.

Das hat mit der Realität wenig zu tun. Es ist eine optionale Rechtsform – keine bestehende Form verschwindet. Und das Arbeitsrecht ist hier gar nicht drin: Stelle ich einen Deutschen an, gilt deutsches Arbeitsrecht, mit Kündigungsschutz und ab einer bestimmten Zahl mit Betriebsrat – immer dort, wo der Beschäftigte sitzt und arbeitet. Niemand wird betrogen. Man hatte Angst, ein Wirt in Tirol zahle dem Koch dann kein Gehalt, sondern nur Anteile. Ich dachte, es gibt einen Mindestlohn. Wenn Sie wollen, schreiben wir hinein, dass Mindestlohngesetze weiter gelten – kein Problem. Was mich wirklich verblüfft, ist der Kampf gegen Mitarbeiterbeteiligung. Karl Marx wollte, dass die Arbeiter die Produktionsmittel besitzen – und wir müssen hart darum kämpfen, die Beschäftigten zu bereichern.

Und die Notare, die auf Rechtssicherheit pochen?

Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet. Wir schaffen ja Kontrollen nicht ab – Artikel 14 erlaubt die Prüfung durch ein Gericht, eine zuständige Behörde oder einen Notar. Wir streichen nur den verpflichtenden Kanal, nicht die Kontrolle. Dass rigorose KYC- und Geldwäscheprüfungen online funktionieren, hat Wien mit Bitpanda längst gezeigt.

Gibt es einen Anreiz, die Notare an Bord zu holen?

Absolut. Staaten können Prüffunktionen delegieren – für den TÜV gehe ich zur DEKRA, nicht zur Stadt. Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: „Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen“ – man würde sie mit offenen Armen empfangen. Sie könnten eine großartige Cottage-Industrie aufbauen, die Brücke zum Bankkonto oder zur Steuernummer sein. Ein österreichischer Notar könnte nach Dubai fliegen und sagen: „Gründet eine EU Inc., kommt nach Österreich, wir machen den One-Stop-Shop.“ Sonst übernehmen Stripe Atlas, Qonto und die Neobanks das Geschäft. Ich habe bloß noch keine einzige Idee der Notare gesehen, wie sie Teil der Lösung sein wollen. Sie sollten, ich wage es zu sagen, ein bisschen wie Startups denken.

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