02.01.2024

Noch mehrere Start-Schwierigkeiten nach der FlexCo-Einführung

Die ersten FlexCos befinden sich in Gründung. Ganz flüssig geht es aber noch nicht. Startup-Anwalt Keyvan Rastegar erklärte uns, woran es hakt.
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Keyvan Rastegar zur FlexCo | (c) Armin Muratovic
Keyvan Rastegar | (c) Armin Muratovic

Seit 1. Jänner gibt es in Österreich mit der FlexKapG bzw. FlexCo bekanntlich eine neue Gesellschaftsform. Gleich mehrere Startups wollten zur “ersten FlexCo” werden – brutkasten berichtete. Mehrere flexible Kapitalgesellschaften befinden sich also bereits in Gründung. Doch ganz reibungslos verläuft der Prozess noch nicht. Denn einige Standards stehen für die neue Rechtsform noch nicht zur Verfügung, wie Startup-Anwalt Keyvan Rastegar gegenüber brutkasten ausführt.

Rastegar: “Bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt”

Seine Kanzlei hatte ursprünglich gleich mehrere Gründungen umsetzen wollen, habe dann aber darauf verzichtet, das gleich am 1. Jänner zu tun, erzählt der Jurist. „Ich hatte mit den Präsident:innen einiger Handelsgerichte Rücksprache gehalten und bin zum Entschluss gelangt, dass es sinnvoller ist, noch ein wenig zuzuwarten, um dem System Zeit zu geben, die notwendigen technischen und personellen Vorkehrungen zu treffen“, so Rastegar.

Doch er räumt ein: „Fairerweise muss man sagen, dass das GesRÄG 2023 erst im Dezember im Parlament beschlossen wurde, weshalb zum Inkrafttreten Anfang Jänner zumindest in der Justiz noch nicht alle Vorbereitungen getroffen sein können“. Gleichzeitig betont Rastegar, der die letzten Jahre intensiv am Reformprozess mitgearbeitet hat, das Positive: „Ich bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt. Das ist ein perfektes Signal an die Politik, dass ihre Bemühungen von Tag Eins an fruchten und die Richtung dieser Reform stimmt.“

“Strukturierter Antrag” und “vereinfachte Gründung” bei FlexCo noch nicht möglich

Kurzfristig braucht es laut dem Startup-Anwalt noch einiges. “Der Gesetzgeber hat trotz Bitte des OGH keine sogenannte ‘Legisvakanz’ eingeräumt. Das heißt, seit 1. Jänner sind Anträge theoretisch möglich, nur das System ist nicht darauf vorbereitet”, erklärt Rastegar. Der sogenannte “strukturierte Antrag”, der für andere Gründungen eingeführt wurde, sei etwa bei der FlexCo noch nicht möglich. Auch die “vereinfachte Gründung” über das Unternehmensserviceportal ist technisch derzeit noch nicht eingerichtet.

“Banken haben den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen”

Auch die entsprechenden Neugründungsformulare der Wirtschaftskammer werden erst dieser Tage erwartet. “Ein weiterer Punkt ist, dass die Banken den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen haben und noch kaum FlexCo-Konten anbieten, weshalb man beim Gründen das Geld vorerst am Treuhandkonto eines Notars hinterlegen muss. Damit ist die Gründung zwar ermöglicht, aber trotzdem benötigt man nachher ein normales Geschäftskonto bei der Bank, ist also keinen Schritt weiter”, erläutert Rastegar.

Rastegar sieht grundlegend Reformbedarf beim Firmenbuchverfahren

„Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtspflegerschaft jetzt schnell auf die Novellen reagieren wird, damit die entsprechenden Dienste am Markt serviceorientiert zur Verfügung stehen können“, meint der Anwalt. Im Reformprozess sei auch deutlich geworden, dass das Firmenbuchverfahren grundlegend reformiert gehöre, da es nicht auf eine moderne Wirtschaft ausgelegt sei: „Verfahren dauern beliebig lange, sind oft uneinheitlich und letztlich fehlt für Gründer:innen und Investor:innen effektiver Schutz gegen Verzögerungen, Fehlentscheidungen und leider auch Willkür“, so Rastegar. 

„Es ist ein schwerer Standortnachteil, dass nur in Österreich beinahe sämtliche unternehmerischen Entscheidung, auch lange nach der Gründung, einer hundertprozentigen gerichtlichen Vorab-Prüfung unterworfen werden. Das ist international unüblich, inhaltlich sachfremd und gehört dringend reformiert“, so der Anwalt. „Wir wissen alle, dass diese Reform nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.“

Rechts-Kommentar soll Klarheit zur FlexCo schaffen

Obwohl er auf FlexCo-Gründungen am 1. Jänner verzichtete, beschäftigte die neue Gesellschaftsform Rastegar übrigens in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester intensiv, wie er erzählt: “Wir haben über die Feiertage unsere Energie darauf konzentriert, den ersten Kommentar, den FlexKapGG-ON im Manz Verlag, fertigzustellen, um möglichst rasch bei den Anwendern und den Firmenbuchgerichten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.”

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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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