02.01.2024

Noch mehrere Start-Schwierigkeiten nach der FlexCo-Einführung

Die ersten FlexCos befinden sich in Gründung. Ganz flüssig geht es aber noch nicht. Startup-Anwalt Keyvan Rastegar erklärte uns, woran es hakt.
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Keyvan Rastegar zur FlexCo | (c) Armin Muratovic
Keyvan Rastegar | (c) Armin Muratovic

Seit 1. Jänner gibt es in Österreich mit der FlexKapG bzw. FlexCo bekanntlich eine neue Gesellschaftsform. Gleich mehrere Startups wollten zur “ersten FlexCo” werden – brutkasten berichtete. Mehrere flexible Kapitalgesellschaften befinden sich also bereits in Gründung. Doch ganz reibungslos verläuft der Prozess noch nicht. Denn einige Standards stehen für die neue Rechtsform noch nicht zur Verfügung, wie Startup-Anwalt Keyvan Rastegar gegenüber brutkasten ausführt.

Rastegar: “Bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt”

Seine Kanzlei hatte ursprünglich gleich mehrere Gründungen umsetzen wollen, habe dann aber darauf verzichtet, das gleich am 1. Jänner zu tun, erzählt der Jurist. „Ich hatte mit den Präsident:innen einiger Handelsgerichte Rücksprache gehalten und bin zum Entschluss gelangt, dass es sinnvoller ist, noch ein wenig zuzuwarten, um dem System Zeit zu geben, die notwendigen technischen und personellen Vorkehrungen zu treffen“, so Rastegar.

Doch er räumt ein: „Fairerweise muss man sagen, dass das GesRÄG 2023 erst im Dezember im Parlament beschlossen wurde, weshalb zum Inkrafttreten Anfang Jänner zumindest in der Justiz noch nicht alle Vorbereitungen getroffen sein können“. Gleichzeitig betont Rastegar, der die letzten Jahre intensiv am Reformprozess mitgearbeitet hat, das Positive: „Ich bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt. Das ist ein perfektes Signal an die Politik, dass ihre Bemühungen von Tag Eins an fruchten und die Richtung dieser Reform stimmt.“

“Strukturierter Antrag” und “vereinfachte Gründung” bei FlexCo noch nicht möglich

Kurzfristig braucht es laut dem Startup-Anwalt noch einiges. “Der Gesetzgeber hat trotz Bitte des OGH keine sogenannte ‘Legisvakanz’ eingeräumt. Das heißt, seit 1. Jänner sind Anträge theoretisch möglich, nur das System ist nicht darauf vorbereitet”, erklärt Rastegar. Der sogenannte “strukturierte Antrag”, der für andere Gründungen eingeführt wurde, sei etwa bei der FlexCo noch nicht möglich. Auch die “vereinfachte Gründung” über das Unternehmensserviceportal ist technisch derzeit noch nicht eingerichtet.

“Banken haben den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen”

Auch die entsprechenden Neugründungsformulare der Wirtschaftskammer werden erst dieser Tage erwartet. “Ein weiterer Punkt ist, dass die Banken den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen haben und noch kaum FlexCo-Konten anbieten, weshalb man beim Gründen das Geld vorerst am Treuhandkonto eines Notars hinterlegen muss. Damit ist die Gründung zwar ermöglicht, aber trotzdem benötigt man nachher ein normales Geschäftskonto bei der Bank, ist also keinen Schritt weiter”, erläutert Rastegar.

Rastegar sieht grundlegend Reformbedarf beim Firmenbuchverfahren

„Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtspflegerschaft jetzt schnell auf die Novellen reagieren wird, damit die entsprechenden Dienste am Markt serviceorientiert zur Verfügung stehen können“, meint der Anwalt. Im Reformprozess sei auch deutlich geworden, dass das Firmenbuchverfahren grundlegend reformiert gehöre, da es nicht auf eine moderne Wirtschaft ausgelegt sei: „Verfahren dauern beliebig lange, sind oft uneinheitlich und letztlich fehlt für Gründer:innen und Investor:innen effektiver Schutz gegen Verzögerungen, Fehlentscheidungen und leider auch Willkür“, so Rastegar. 

„Es ist ein schwerer Standortnachteil, dass nur in Österreich beinahe sämtliche unternehmerischen Entscheidung, auch lange nach der Gründung, einer hundertprozentigen gerichtlichen Vorab-Prüfung unterworfen werden. Das ist international unüblich, inhaltlich sachfremd und gehört dringend reformiert“, so der Anwalt. „Wir wissen alle, dass diese Reform nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.“

Rechts-Kommentar soll Klarheit zur FlexCo schaffen

Obwohl er auf FlexCo-Gründungen am 1. Jänner verzichtete, beschäftigte die neue Gesellschaftsform Rastegar übrigens in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester intensiv, wie er erzählt: “Wir haben über die Feiertage unsere Energie darauf konzentriert, den ersten Kommentar, den FlexKapGG-ON im Manz Verlag, fertigzustellen, um möglichst rasch bei den Anwendern und den Firmenbuchgerichten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.”

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Das unbemannte Flugsystem „Reliant“ von Quantum Systems ist für die militärische Überwachung und Lageerfassung konzipiert © Quantum Systems

Das bayerische DefenceTech-Unternehmen Quantum Systems hat den Abschluss seiner Series-D-Finanzierungsrunde bekannt gegeben. Mit dem frischen Kapital in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar steigt die Post-Money-Bewertung des Scaleups auf rund acht Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentgesellschaften Blackstone, Noteus, Airbus und Advent angeführt. Auch namhafte Bestandsinvestor:innen wie Balderton und HV Capital beteiligten sich erneut an der Finanzierung.

Die „Twister“-Drohne im Einsatz für die Überwachung und Lageerfassung auf kurze Distanz. | © Quantum Systems

Aufklärungsdrohnen und KI-Software

Konkret entwickelt und produziert Quantum Systems unbemannte Flugsysteme (UAVs) sowie softwaregesteuerte Robotikplattformen für den Militär- und Sicherheitsbereich zu Luft, Land und See. Die Produktpalette reicht von taktischen Aufklärungsdrohnen über KI-gestützte Lageerfassungssysteme bis hin zu autonomen Bodenfahrzeugen. Mit der Finanzierungsrunde hat Quantum Systems seine Unternehmensbewertung mehr als verdoppelt.

Ausbau der Multi-Domain-Strategie

Die neuen Mittel sollen primär genutzt werden, um das Wachstum zu beschleunigen und diese Systeme für koordinierte Einsätze in der Luft, an Land und auf dem Seeweg auszuweiten. Das Unternehmen plant hierbei den Übergang von einzelnen Plattformen zu einem vernetzten Gesamtsystem, das über das hauseigene Software-Ökosystem „MOSAIC UXS“ koordiniert wird.

Darüber hinaus fließen die Gelder in den Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten sowie in die Absicherung der Lieferketten für verbündete Märkte. Nach Unternehmensangaben absolvierten die Systeme von Quantum Systems allein im Jahr 2025 mehr als 19.000 Missionen in der Ukraine. Parallel dazu baute das laut CEO profitable Unternehmen seine Produktionspräsenz in Deutschland, der Ukraine, den USA, Australien, Rumänien, Großbritannien und den baltischen Staaten aus.

Das optional bemannte Multi-Mission-Luftfahrzeug „Pulse P19“ ist als MALE-UAV (Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aerial Vehicle) für unterschiedlichste Einsatzszenarien ausgelegt. © Quantum Systems

Strategische Allianzen

Parallel zur Finanzierungsrunde vertieft Quantum Systems die strategische Zusammenarbeit mit Airbus Defence and Space, um die Entwicklung europäischer Verteidigungstechnologien voranzutreiben. Co-CEO und Co-Gründer Florian Seibel betont die veränderte Marktlage: „Verteidigung wird künftig durch autonome Systeme geprägt, die in Echtzeit über verschiedene Einsatzbereiche hinweg zusammenarbeiten.“

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