30.09.2024
SICHERHEIT

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

Sie waren in der "Höhle der Löwen" zu Gast und beeindruckten dort sämtliche Juroren. Nun stellt Flasher ein neues Feature vor und vermeldet die Durchführung eines großen Auftrages.
/artikel/flasher-grazer-startup-mit-duemmel-und-maschmeyer-an-bord-holte-grossauftrag
Flasher, Radlicht, Licht für Radfahrer, Armlicht, Leuchtarmband
Alexander Rech und Ines Wöckl von Flasher | Foto: Nina Huber

In Österreich gab es laut dem Statistik-Portal Statista im Jahr 2023 insgesamt fast 10.300 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Fahrräder (inklusive E-Bikes) involviert waren. Die Zahl ging damit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zurück. Zwischen 2010 und 2023 gab es im Durchschnitt jedes Jahr etwa 7.925 Unfälle mit „Drahteseln“. Vielleicht ein Grund, warum der „Höhle der Löwen„-Alumnus Flasher in der zwölften Staffel nach Angeboten von allen fünf Löwen einen Deal mit Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer (mit jeweils zehn Prozent Beteiligung) abschließen konnte. Kurz darauf folgte eine Partnerschaft mit Tier Mobility.

Flasher: Arm heben führt zu Signal

Das Produkt der Grazer funktioniert als gestengesteuerter Blinker und automatisches Notbremslicht für Zweiräder und Fußgänger, das für Stabilität und 360°-Sichtbarkeit direkt auf Augenhöhe des restlichen Verkehrs sorgen soll. Die Leuchtarmreifen werden dabei am Oberarm getragen. Beim Heben des Armes geben sie ein Lichtsignal ab. Mit ihrem neuen Feature, der haptischen Navigation, erweitern die Gründer:innen nun ihre Armbänder um eine weitere Funktion.

Nutzer:innen können in der kostenlosen App eine Route planen; Vibrationen in den intelligenten Blinker-Armbändern ermöglichen dann die Echtzeit-Navigation während der Fahrt, anstatt ablenkende Handys oder Kopfhörer zu nutzen. Die Navigation ist auch mit älteren Flasher-Armbändern nutzbar.

„Augen und Ohren achten beim Radfahren bestenfalls immer auf den Verkehr. Darum nutzen wir für unsere Navigation Haptik“, sagt Alexander Rech, Co-Gründer und CEO. „Diese sichere und eindeutige Art zu navigieren kann auch gar nicht mit einem Helm oder montierten Blinker umgesetzt werden.“

AUVA als Kunde

Zusätzlich zur haptischen Navigation berichtet Flasher zudem von einem Leuchtturmprojekt mit der der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA. Österreichweit wurden bisher 1.300 ihrer Mitarbeiter:innen mit Flasher ausgestattet, um deren Arbeitswege sicherer zu machen.

„Es ist wirklich fantastisch, dass wir der AUVA mit Flasher ein Produkt bieten können, das ihr Commitment zu nachhaltiger und aktiver Mobilität unterstützt“, sagt Ines Wöckl, Co-Gründerin und CFO, zur Kooperation, „und dabei gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeiter stärkt.“

Deine ungelesenen Artikel:
vor 11 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
vor 11 Stunden

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag