30.09.2024
SICHERHEIT

Flasher: Grazer Startup mit Dümmel und Maschmeyer an Bord holte Großauftrag

Sie waren in der "Höhle der Löwen" zu Gast und beeindruckten dort sämtliche Juroren. Nun stellt Flasher ein neues Feature vor und vermeldet die Durchführung eines großen Auftrages.
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Flasher, Radlicht, Licht für Radfahrer, Armlicht, Leuchtarmband
Alexander Rech und Ines Wöckl von Flasher | Foto: Nina Huber

In Österreich gab es laut dem Statistik-Portal Statista im Jahr 2023 insgesamt fast 10.300 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Fahrräder (inklusive E-Bikes) involviert waren. Die Zahl ging damit im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zurück. Zwischen 2010 und 2023 gab es im Durchschnitt jedes Jahr etwa 7.925 Unfälle mit „Drahteseln“. Vielleicht ein Grund, warum der „Höhle der Löwen„-Alumnus Flasher in der zwölften Staffel nach Angeboten von allen fünf Löwen einen Deal mit Ralf Dümmel und Carsten Maschmeyer (mit jeweils zehn Prozent Beteiligung) abschließen konnte. Kurz darauf folgte eine Partnerschaft mit Tier Mobility.

Flasher: Arm heben führt zu Signal

Das Produkt der Grazer funktioniert als gestengesteuerter Blinker und automatisches Notbremslicht für Zweiräder und Fußgänger, das für Stabilität und 360°-Sichtbarkeit direkt auf Augenhöhe des restlichen Verkehrs sorgen soll. Die Leuchtarmreifen werden dabei am Oberarm getragen. Beim Heben des Armes geben sie ein Lichtsignal ab. Mit ihrem neuen Feature, der haptischen Navigation, erweitern die Gründer:innen nun ihre Armbänder um eine weitere Funktion.

Nutzer:innen können in der kostenlosen App eine Route planen; Vibrationen in den intelligenten Blinker-Armbändern ermöglichen dann die Echtzeit-Navigation während der Fahrt, anstatt ablenkende Handys oder Kopfhörer zu nutzen. Die Navigation ist auch mit älteren Flasher-Armbändern nutzbar.

„Augen und Ohren achten beim Radfahren bestenfalls immer auf den Verkehr. Darum nutzen wir für unsere Navigation Haptik“, sagt Alexander Rech, Co-Gründer und CEO. „Diese sichere und eindeutige Art zu navigieren kann auch gar nicht mit einem Helm oder montierten Blinker umgesetzt werden.“

AUVA als Kunde

Zusätzlich zur haptischen Navigation berichtet Flasher zudem von einem Leuchtturmprojekt mit der der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA. Österreichweit wurden bisher 1.300 ihrer Mitarbeiter:innen mit Flasher ausgestattet, um deren Arbeitswege sicherer zu machen.

„Es ist wirklich fantastisch, dass wir der AUVA mit Flasher ein Produkt bieten können, das ihr Commitment zu nachhaltiger und aktiver Mobilität unterstützt“, sagt Ines Wöckl, Co-Gründerin und CFO, zur Kooperation, „und dabei gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeiter stärkt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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