01.06.2022

Flasher: Grazer Startup ermöglicht Blinken auf E-Scooter und Fahrrad

Mit den Armbändern von Flasher kann geblinkt werden, ohne die Hände vom Lenker zu nehmen. Auf Kickstarter konnte das Startup damit überzeugen.
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Das Flasher-Founder-Duo Alexander Rech und Ines Wöckl
Das Flasher-Founder-Duo Alexander Rech und Ines Wöckl | (c) Flasher

Die Mikromobilität boomt bekanntlich. Dabei sei die Sichtbarkeit von E-Scooter- und Fahrrad-Faher:innen aber stark verbesserungsfähig, meint man beim Grazer Startup Flasher. „Das traditionelle Handzeichen ist vor allem in der Dunkelheit leicht zu übersehen, die Beleuchtung ist aufgrund der niedrigen Position und kleinen Größe vernachlässigbar“, heißt es in einer Aussendung. Dagegen will man ein neues Mittel geschaffen haben: Leuchtende Armreifen, mit denen man unter anderem blinken kann.

Gestengesteuerter Blinker, automatisches Bremslicht und drei Sichtbarkeitsmodi

Die Armreifen werden um die Oberarme getragen und verfügen über einen gestengesteuerten Blinker, ein automatisches Bremslicht und drei Sichtbarkeitsmodi. Der Blinker lässt sich mit einer Bewegung des Ellbogens aktivieren, damit die Hände nicht vom Lenker genommen werden müssen, um ein Abbiegen anzuzeigen. „Das dient vor allem der Stabilität auf E-Scootern und Lastenrädern“, heißt es vom Startup. Hinter der Technologie stecke ein komplexer Algorithmus, der die Geste von Erschütterungen oder anderen Bewegungen unterscheide.

So sehen die Armbänder aus | (c) Flasher
So sehen die Armbänder aus | (c) Flasher

Erfolgreiche Kickstarter-Kampagne für Flasher

Das Produkt überzeugte nun auch die Crowd auf Kickstarter, wo die Set-Preise bei 149 Euro beginnen. Anfang Mai startete man eine Kampagne, die nur mehr bis zum 2. Juni läuft. Für diese vergab die Plattform selbst die Auszeichnung „Project We Love“. „Unser angestrebtes Finanzierungsziel von 20.000 Euro wurde bereits nach einer Stunde erreicht. Nach 24 Stunden hatten wir Unterstützungen im Gesamtwert von 28.000 Euro. Das sind überwältigend positive Signale“ kommentiert die Finanzwissenschafterin Ines Wöckl, die das Startup gemeinsam mit Alexander Rech 2020 in Graz gegründet hat.

„Ziel kann wohl noch schneller als erwartet erreicht werden“

Knapp vor dem Ende steht die Kampagne bei rund 37.000 Euro. Mit dem Kapital wolle man nun die Serienproduktion ankurbeln. „Zudem wird das Interesse auf der Plattform als Richtwert für die Internationalisierungsstrategie des Unternehmens herangezogen“, so Flasher. „Es war von Anfang an das Ziel, Flasher international zu vertreiben, durch den großen Zuspruch auf Kickstarter wird dieses Ziel wohl noch schneller als erwartet erreicht werden“, meint Mitgründer Rech. Die erste Auslieferung soll im vierten Quartal erfolgen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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