17.09.2018

Wiener Startup Fittrack entwickelt “Runtastic” für Fitnesstudios

Wieso gibt es eigentlich noch kein "Runtastic" für Fitness? Das Wiener HealthTech-Startup Fittrack bringt nachrüstbare Digitalisierung für bestehende Geräte in die Fitness-Center, damit Trainierende ihre Erfolge einfacher tracken können.
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Fittrack soll den Alltag im Fitnessstudio erleichtern
(c) Fittrack. Das Wiener Startup Fittrack will das Tracking im Fitnessstudio erleichtern.

Viele Leute im Fitnessstudio haben das Problem, dass sie alles mitschreiben müssen um einen Überblick über ihre Trainings und Trainingserfolge zu behalten. So ging es auch Mitgründer von Fittrack Nico Festl, der es leid war, im Fitnessstudio alles mitzuschreiben. Er hat sich gefragt, wieso es kein Runtastic-ähnliches Produkt im Fitnessbereich gibt. Deswegen entwickelt er mit zwei Kollegen nachrüstbare Sensorik für vorhandene Fitnessgeräte, die alle Werte erfasst. Über eine App kann man dann die von den Geräten erfassten Werte abrufen.

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Erste Pläne in E&I Garage an der WU

Fittrack wurde 2015 von zwei Freunden auf der WU gegründet. Nico Festl und Maximilian Maurer kannten sich bereits zu Studienzeiten und haben im Rahmen der E&I Garage an der WU die ersten Pläne für Fittrack geschmiedet. Nach dem Ausscheiden zweier anderer Gründer ist Bernhard Hackl durch einen Freund eines Freundes dazugestoßen. Eine besondere Hürde für Fittrack war es Spezialisten im Bereich IoT/Embedded Engineering zu finden. Nachdem das Startup die ersten 2,5 Jahre ge-bootsrapped hat, wurde 2017 die erste Finanzierungsrunde abgeschlossen.

Fittrack: Medical Line für Reha und Physio-Einrichtungen geplant

Das Unternehmen verdient in erster Linie Geld durch den Verkauf und die Erhaltung von einem Produkt. Dafür braucht man einen gewissen Bekanntheitsgrad in der Nische, in der das Produkt zum Einsatz kommt. Das Team scheint zu wissen, wie man diesen erreicht: “Die Fitnessbranche ist ein eng gestricktes Netzwerk, in dem man vor allem bei Messen und Innovationskonferenzen einen guten Weg in den Markt findet. Darüberhinaus, suchen wir über Partnerschaften in der Branche (bspw. unserer Partnerschaft mit dem weltgrößten Gerätehersteller Life Fitness) auf uns aufmerksam zu machen”, erzählt Festl.

Oft stellt sich auch die Frage, wie es nach der Veröffentlichung des ersten Produkts weitergeht. Festl berichtet, dass es für die Zukunft schon genaue Pläne gibt: “Kurzfristig steht uns die Finalisierung der Überleitung in die Serienfertigung für unsere Produkte Kardio- und Kraftmaschinen bevor. Dann werden wir uns auf den Aufbau einer Medical Line für Reha und Physio-Einrichtungen kümmern, sowie unsere Partnerschaft mit Life Fitness auszubauen und den Markteintritt Israel voranbringen.”


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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