29.01.2019

fit4internet: Österreich bekommt Kompetenzmodell für Digital-Skills

Mit fit4internet gibt es in Österreich nun eine Plattform für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, die die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung vergleichbar machen und steigern will. Auch an die Generation 60+ wurde gedacht.
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fit4internet
(c) BMDW.

Es ist allgemeiner Konsens, dass unsere Gesellschaft durch die Digitalisierung vor tiefgreifenden Veränderungen steht. Oft löst die digitale Revolution Angst aus, gibt es doch viele ExpertInnen, die z.B. mit einem drohenden Verlust zahlreicher Arbeitsplätze ein eher finsteres Zukunftsszenario beschreiben. Konsens ist auch, dass die richtigen Weichen gestellt werden müssen. Und zwar am besten gestern.

+++ Fokus: Politik +++

fit4internet: Einschätzung Steigerung digitaler Kompetenzen

Ein Schritt in die richtige Richtung könnte die Gründung des Vereins “fit4internet” sein. Dabei handelt es sich um eine Plattform, auf der Unternehmen und Organisationen dafür sorgen sollen, dass digitale Kompetenzen in Österreich gesteigert werden. Dies soll eine breite Teilhabe der gesamten Gesellschaft an der Digitalisierung ermöglichen. Überhaupt ist es ein erster wichtiger Schritt, eine Einschätzung darüber zu erhalten, wie es um die persönlichen digitalen Kompetenzen steht. Hierfür wurde nun eine gemeinsame Grundlage für Österreich geschaffen.

Digitalisierung als Gesamtverantwortung

“Digitalisierung ist keine Regierungsaufgabe, es ist eine Gesamtverantwortung. Daher setzen wir auf eine starke Allianz von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Um neue Technologien erfolgreich zu nutzen, braucht es die entsprechende digitale Kompetenz. Jeder kennt sein Sprachniveau, aber beim Umgang mit neuen Technologien gibt es keine Einschätzung. Digitalisierung muss messbar, vergleichbar und lernbar werden. Mit dem neuen Kompetenzmodell legen wir einen Schwerpunkt auf die Fertigkeiten der Zukunft und sind Vorreiter in Europa“ , so Bundesministerin Margarete Schramböck, die auf der gestrigen Pressekonferenz “fit4internet” vorstellte.

DigComp 2.2 AT: digitale Kompetenzen für Österreich

Auf der Basis des europäischen Kompetenzmodells DigComp erstellten ExpertInnen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort das digitale Kompetenzmodell DigComp 2.2 AT, das das europäische Pendant an relevanten Stellen erweitert. Im Wesentlichen umfasst es die folgenden sechs Punkte: Grundlagen und Zugang, Umgang mit Informationen und Daten, Kommunikation und Zusammenarbeit, Kreation digitaler Inhalte, Sicherheit und Problemlösen und Weiterlernen. Eine Skala von 1 bis 8 bildet die Fähigkeiten ab: 1 entspricht den basalsten Fähigkeiten, etwa das Einschalten eines Geräts und das Klicken auf eine App, 8 hingegen beschreibt sozusagen das Expertenlevel, also z.B. das Programmieren einer App.

fit4internet: Vom Smartphone-Führerschein bis zum Kaffee Digital

Der Verein fit4internet möchte zur Steigerung der digitalen Kompetenz beitragen. Mit Initiativen wie dem "Smartphone Führerschein" und dem "Kaffee Digital" sollen vor allem auch ältere Österreicher fit für die Digitalisierung gemacht werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 28. Januar 2019

Auch Generation 60+ wird mitgenommen

fit4internet bietet auch erste Trainings an. Mit dem “Smartphone Führerschein” oder dem “Kaffee Digital” soll vor allem die Generation 60+ in den Blick genommen werden, da dort besonderer Aufholbedarf gegeben ist. Um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, werden digitale Skills immer notwendiger. Sei es, um mit Verwandten in Kontakt zu bleiben oder um digitale Amtswege zu erledigen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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