05.03.2024

Fit2go: Florian Gschwandtner investiert in Linzer Fertigmahl-Startup

Das Linzer Startup Fit2Go von Founder Julian Kolar konnte sich ein Investment sichern. Mit u.a. Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner an Bord möchte man nun das Geschäftsmodell digitalisieren und das Automatenkonzept erweitern.
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Fit2Go, Fertigmahlzeit, gesund essen im Unternehmen
(c) Fit2Go - (v.l.): Thomas Baldinger, Florian Gschwandtner, Julian Kolar, Philipp Kuibus und Alexander Kolar von Fit2Go.

Das oberösterreichische Startup Fit2go erhält ein sechsstelliges Investment. Angeführt vom Runtastic-Founder Florian Gschwandtner sind auch Thomas Baldinger, Alexander Kolar und Philipp Kuibus an der Finanzierung beteiligt.

Fit2go stellt ausgewogene Tiefkühlmahlzeiten her und vertreibt diese sowohl im B2B-Bereich als auch im B2C-Onlineshop. Die Inspiration für diese Idee zog der 22-jährige Gründer, Julian Kolar, aus seiner eigenen Erfahrung.

Fit2go-Idee weil Meal Prepping aufwendig wurde

Nach anstrengenden Trainingseinheiten im Fitnessstudio standen er und seine Freunde oft vor der Herausforderung, schnell zubereitete und schmackhafte, gesunde Ernährungsalternativen zu finden. Das eigene „Meal Prepping“ wurde nach einiger Zeit zu aufwendig, sodass Kolar klar wurde, hier musste eine Lösung her: Nährstoffreiche und ausgewogene Fertiggerichte, die auf die Bedürfnisse nach dem Sport abgestimmt sind und einen gesunden Lebensstil unterstützen.

Gedacht, getan. Parallel zu seinem Studium gründete Kolar ein Unternehmen mit gesunden Tiefkühlprodukten, die auf diese Anforderungen zugeschnitten sind. Was zuerst als Lösung für Fitnessstudios begann, entwickelte sich schnell weiter. Entscheidungsträger:innen verschiedener Unternehmen wurden auf die Produkte aufmerksam und wollten diese auch für die Mitarbeiter:innenverpflegung in ihren Unternehmen einführen. Von Huhn, Rind und Fisch bis hin zu veganen Gerichten und proteinreichen Nachspeisen- insgesamt sind über 20 Gerichte wie Rindfleisch-Gemüse-Wok, High-Protein-Kaiserschmarrn oder Thunfisch-Pasta Teil des Tiefkühlsortiments.

B2B und B2C

„In Fit2go habe ich sofort sehr viel Potenzial gesehen. Ich bin begeistert vom Produkt und das innovative Geschäftsmodell bietet zahlreiche Chancen auf dem B2B-Markt“, so Investor Florian Gschwandtner. „Als begeisterter Sportler ist mir gesunde Ernährung enorm wichtig. Deshalb freue ich mich besonders, in ein Startup zu investieren, das genau diese Passion widerspiegelt und gesunde hochwertige Tiefkühlmahlzeiten für den B2B-Bereich und B2C-Onlineshop bietet.“

Das frische Kapital der Investoren soll gezielt für die weitere Digitalisierung des Geschäftsmodells eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erweiterung vollautomatisierter Automatenkonzepte, die eine einfache und personallose Verpflegungslösung für Unternehmen und Fitnessstudios bieten sollen. Konkret, rund um die Uhr Zugang zu gesunden Mahlzeiten.

Fit2Go mit 100 Kunden

Bisher kann Fit2Go auf 100 B2B-Kunden zurückblicken, darunter Voestalpine, Sparkasse und Staff24. Durch den kürzlichen Eintritt in den deutschen Markt und erfolgreiche Vertragsabschlüsse mit B2B-Kunden in München, unter anderem mit dem Fitnessstudio clever fit, arbeitet Fit2go derzeit aktiv daran, die eigene Präsenz im B2B-Segment zu erweitern.

Das Startup bietet mit einem sechsköpfigen Team zudem ein Servicepaket an. Dieses beinhaltet nicht nur die Gewährleistung der langen Haltbarkeit der Gerichte, sondern auch die Bereitstellung der notwendigen Hardware zur Lagerung und Erwärmung sowie die Installation und Wartung der Automaten für eine reibungslose Ausgabe.

„Dieses Investment ist ein klares Zeichen des Vertrauens in unsere Vision, gesunde Ernährung einfach und zugänglich zu machen“, sagt Kolar. „Mit unserem erweiterten Angebot und der automatisierten Produktausgabe sind wir bestens positioniert, um neue Märkte zu erschließen und unseren Kunden erstklassige Lösungen anzubieten.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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