25.06.2024
FITNESS

Fit-Up: Linzer Startup startet Angebot für firmeninterne Challenges und führt Prämien ein

Challenges zwischen eigenen Mitarbeiter:innen oder auch mit Partnerunternehmen; dazu ein neues Prämiensystem. Das bietet nun das Linzer Startup Fit-Up.
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Fit-Up-Founder Shahab Daban (c) Fit-Up

Das Fitness-Startup aus Oberösterreich Fit-Up bietet online Live-Gruppen-Sportkurse an und wurde von Shahab Daban gegründet – mit einem außergewöhnlichen ersten Investoren-Treffen wie brutkasten einst berichtete. Im November des Vorjahres übernahm das Linzer Startup die deutsche Plattform für gesunde Ernährung namens Kilos ade und wartet nun mit zwei Neuerungen auf: neue b2b-Fitness-Challenges und ein neues Prämiensystem.

Fit-Up: Moveathlon als einmalige Sache

Beim neuen Feature Moveathlon haben Unternehmen die Möglichkeit, eine firmeninterne Challenge nach ihren eigenen Vorstellungen zu starten und den Mitarbeitenden mit einem Triggerpunkt zu mehr Bewegung zu motivieren. Ohne weiter Bindung und nur als einmalige Sache, wie der Founder erklärt. „Alle Vorbereitungen, die Erstellung von Teams und der Challenge, inkl. individuellem Abzeichen und Finisher-Zertifikaten übernehmen wir“, sagt er.

Hierbei gibt es mehrere Optionen wie Kalorien-basierte Challenges (Sportarten-unabhängig), Schritte, Laufen, Fahrradfahren oder u.a. Achtsamkeit.

„Dabei kann man die Wertung auf Basis verschiedener Metriken durchführen: Distanz, Anzahl Schritte, Minuten, kCal oder Fit-Points“, präzisiert Daban. „Zudem sind verschiedene Wertungen möglich: Einzelwertung, Teamwertung, beides inkl. Tages- und Wochenziele. Außerdem kann man ein gemeinsames Team-Ziel oder Unternehmensziel definieren, etwa ‚in sechs Wochen um die Welt gehen‘ oder gar eine Challenge zwischen mehreren Unternehmen starten.“

Bestehende Tracker sind verwendbar

Nachdem die Challenge ausgewählt und die nötigen Informationen der jeweiligen Teilnehmer:innen an die Mitarbeiter:innen verteilt und diese in Teams eingeteilt wurden, startet die Herausforderung. „Dabei kann man bestehende Smartwatches bzw. Fitness-Tracker (Apple, Garmin, Suunto, Polar, etc.) oder auch Moveathlon zum Tracken der Aktivitäten verwenden“, so Daban weiter.

Moveathlon befindet sich aktuell noch in der Finalisierungsphase, habe aber bereits einige Interessenten. Fit-Up selbst betreut derzeit 74 Firmenkunden, mit einer Rate von zwei bis drei Neukunden pro Monat. Und kann auf +236 Prozent „Year over Year (YoY) Growth“ in 2023 zurückschauen.

„Wir haben vor ca. einem Jahr unseren Fokus auf große Unternehmen in gewissen Sparten gelegt, weil wir dort das beste Product-Market-Fit gefunden haben. Und haben gemerkt, dass das Angebot von Fit-Up für manche Unternehmen zu umfangreich ist, weil es teilweise schon bestehende Kursangebote gibt“, erklärt Daban seinen damaligen Strategiewechsel. „Moveathlon ist die perfekte leichtgewichtige Lösung für Unternehmen, die nur ein- bis zweimal im Jahr mit einer Challenge ohne großen Aufwand einen Triggerpunkt für die Mitarbeitenden setzen oder sich auf den nächsten Firmenlauf vorbereiten möchten.“

Fit-Up mit neuem Prämiensystem

Der Founder hat in den letzten dreieinhalb Jahren Unternehmertum zudem beobachtet, dass die Teilnehmerzahl und das Engagement der Mitarbeitenden massiv gestiegen ist, sobald das Unternehmen selbst oder Fit-Up Prämien bzw. Preise für die fleißigen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt haben.

„Das war aber nicht immer möglich oder einfach zu bewerkstelligen“, sagt er. „Daher haben wir kurzerhand beschlossen, ein umfassendes Prämiensystem einzuführen. Teilnehmer:innen sammeln nun entweder während einer Challenge oder auch laufend Punkte, welche sie im Prämienshop gegen tolle Preise (Bäume pflanzen, Sportbekleidung, €50-Wertgutscheine, etc.) einlösen oder für einen guten Zweck spenden können. Dadurch erwarten wir Teilnahmequoten von mehr als 50 Prozent. Studien zeigen, dass mittelfristig sogar 70 Prozent und mehr möglich sind. Derzeit suchen wir noch Kooperationspartner für unsere Prämien. Aber wir starten schon mal und optimieren später.“

Fit-Up hat heuer zudem seine Fühler in Richtung Deutschland ausgestreckt und befindet sich mit einigen interessierten Unternehmen im Gespräch. Weiters baue man dort zusätzlich zum internen Vertriebsteam ein Partnernetzwerk auf.

„Mit der Möglichkeit einer Whitelabel-App haben wir einen wichtigen Schritt in Richtung maximaler Individualisierung für unsere Kunden gemacht“, so Daban abschließend. „In Zukunft planen wir, den sozialen Aspekt, insbesondere Community-Building und den Austausch in Feeds und Challenges in privaten Gruppen noch stärker zu fördern. Wir möchten auch das Team weiter ausbauen, um Fit-Up und Moveathlon ordentlich voranzubringen. Daher werden wir uns wahrscheinlich in nächster Zeit um potenzielle Investoren umsehen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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