09.02.2023

Fit fürs Web3: Belvedere bekommt Blockchain-Training

Das WAC Fellowship bildet Kunst- und Kultureinrichtungen im Umgang mit Web3 und Blockchain aus. Das Wiener Belvedere ist gemeinsam mit 11 anderen namhaften Museen im neuen Durchgang dabei.
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Klimt, NFT, Der Kuss
Foto: Ouriel Morgensztern

Bereits zum zweiten Mal vergab die Organisation „We Are Museums“ zusammen mit dem Open-Source-Entwickler TZ Connect im Jänner das WAC Fellowship. Dieses unterstützt Kunst- und Kulturinstitutionen im Umgang mit Web3 und Blockchain. Einer der ausgewählten Kulturbetriebe für das aktuelle Förderprogramm ist das Wiener Belvedere.

Das Training ist umfangreich: Über einen Zeitraum von vier Monaten soll das Belvedere Workshops, Trainings und „mentoring sessions“ zum Thema Web3 und Blockchain erhalten. Dadurch soll es lernen, Blockchain-basierte Applikationen wie Non-Fungible Token (NFTs), dezentralisierte autonome Organisationen (DAOs) oder Decentralized Finance (DeFi) sinnvoll zu integrieren.

Damit wollen die Fördergeber:innen Kunst und Kultur auch für zukünftige Generationen zugänglich machen. Außerdem bekommt das Belvedere durch das WAC Fellowship die Möglichkeit, ein umfassendes Netzwerk mit Expert:innen an der Schnittstelle zwischen Tech und Kultur aufzubauen.

Kontroverse um Klimt-NFTs

Die Auseinandersetzung mit Blockchain und NFTs ist für das Belvedere nicht neu. Die NFT-Verkaufsaktion von Gustav Klimts „Der Kuss“ ist nun fast ein Jahr her. 10.000 Teilstücke einer digitalen Kopie des Jugendstil-Meisterwerks wurden damals verkauft. Das brachte dem Belvedere insgesamt rund 4,4 Millionen Euro ein. Die Käufer:innen profitierten im Endeffekt jedoch wenig davon. Bereits nach 3 Monaten wurde ein NFT um umgerechnet nur 217 Euro weiterverkauft. Der ursprüngliche Preis lag bei 1.850 Euro.

Diese Aktion brachte dem Belvedere international auch negative Schlagzeilen ein. Eine Debatte über den Wert von NFTs in der Kunstwelt und deren Nutzen für Käufer:innen entbrannte. Die Frage, für wie wichtig das Belvedere das Web3 und NFTs derzeit für die Zukunft der Kunstwelt hält, wollte das Belvedere auf brutkasten-Anfrage nicht festlegen.

Seine Teilnahme am WAC Fellowship deutet jedenfalls darauf hin, dass es die Vorteile des Web3 auch in Zukunft wieder für sich nutzen will. Gründe dafür gäbe es: Immerhin war der Verkauf der NFTs von „Der Kuss“ äußerst lukrativ für das Haus. Dem steht aber die teilweise negative Berichterstattung gegenüber.

Keine Details zum Fellowship

Zur Frage, was sich das Belvedere vom Fellowship erwartet und warum es sich beworben hat, wollte sich das Museum auf brutkasten-Anfrage nicht äußern. In einer Stellungnahme wies es lediglich darauf hin, dass sich die Teilnahme noch ganz am Anfang befände. Daher könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Informationen zum WAC Fellowship bekanntgeben. Man könne sich erst in ein paar Monaten dazu äußern.

Prototyp für Kunst und Kultur im Web3

Laut Beschreibung auf der Website des Fellowships wird das Belvedere sogar einen eigenen Prototyp für Kunst und Kultur im Web3 entwickeln. Die Proof-of-Concept-Idee wird in einen globalen Hackathon internationalen Entwickler:innen und Designer:innen präsentiert. Diese können anschließend bei der Umsetzung helfen.

Am Ende des Fellowships präsentieren die zwölf Kultureinrichtungen ihre fertigen Prototypen vor potenziellen Partner:innen und Investor:innen. Insgesamt hat das WAC Fellowship den Anspruch, Innovation und Digitalisierung im Kulturbetrieb nachhaltig zu fördern. Durch die Teilnahme am Fellowship bekennt sich das Belvedere jedenfalls zum Einsatz digitaler Technologien in der Kunstproduktion und -vermittlung.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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