30.05.2023

fiskaly: Lösung von Wiener Startup wird in Google Wallet integriert

Das Wiener Startup hat eine Software-Lösung zum Erstellen von digitalen Belegen in seinem Produktangebot - die nun bei Google Wallet integriert wird. Noch diesen Sommer soll außerdem ein Angebot starten, das sich nicht mehr nur an Anbieter von Kassen-Software richtet, sondern direkt an Händler:innen.
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Die fiskaly-Gründer Patrick Gaubatz, Johannes Ferner, Simon Tragatschnig
Die fiskaly-Gründer Patrick Gaubatz, Johannes Ferner, Simon Tragatschnig | Foto: fiskaly/Lisa Leutner

Kassenbelege im Handel müssen nicht notwendigerweise gedruckt sein – das ist dem Wiener Startup fiskaly schon länger klar. 2019 ist das Unternehmen mit einer cloudbasierte Fiskalisierungs-Lösung gestartet – vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Software, die sicherstellt, dass mit den ausgegebene Belegen von Händler:innen alles seine Richtigkeit hat. Das bezieht sich dabei sowohl auf gedruckte als auch auf digitale Belege.

Seit 2022 bietet das Unternehmen aber zusätzlich eine weitere Software-Lösung zur Erstellung von digitalen Belegen an. Diese wird nun auch in die Google Wallet integriert. Das heißt: Kund:innen können künftig ihre digitalen Belege in der auf Android-Smartphones verfügbaren Wallet speichern.

Digitaler Beleg wird mittels Scannen von QR-Code erstellt

In der Praxis funktioniert das so: Handelsunternehmen, die die fiskaly-Software in ihre Kassensysteme integriert haben, können ihre Kund:innen die neue Funktion ab sofort anbieten. Wer einen digitalen Beleg erhalten will, muss nach dem Bezahlvorgang an der Kasse mit dem Smartphone einen QR-Code scannen. Dann wird der digitale Beleg auf das Gerät übertragen – ohne jegliche Angaben von persönlichen Daten, wie fiskaly in einer Aussendung schreibt.

Die Kund:innen von fiskalys Lösung für digitale Belege sind die Hersteller von Kassen-Software. Diese können die Lösung mittels einer Programmierschnittstelle (API) einbinden. Dabei soll es aber nicht bleiben: Noch diesen Sommer will das Unterehmen auch mit einer Lösung starten, die ein eigenes Dashboard bietet und damit einfacher zu bedienen ist. Diese Lösung richtet sich nicht an Hersteller von Kassen-Software, sondern direkt an Händler:innen – vor allem im Bereich der Klein- und Mittelunternehmen.

fiskaly-CEO Ferner sieht „Wegweiser für gesamte Branche“

CEO Johannes Ferner bezeichnet die Integration als „wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung unseres eigenen Produkts“ und als „Wegweiser für die gesamte Branche“. Fiskaly-Produktmanager Stefan Kohlbacher wiederum sieht darin einen „bahnberechenden Schritt“, um „die Akzeptanz und die Nutzung des E-Belegs unter den Konsumenten noch mehr zu fördern“. Gemeinsam mit Google könne fiskaly „noch schneller diese Wende bewirken“.

fiskaly wurde 2019 von Patrick Gaubatz, Johannes Ferner und Simon Tragatschnig in Wien gegründet. 2020 expandierte das Unternehmen auf den deutschen Markt. Dort unterhält fiskaly Büros in Berlin und Frankfurt. 2023 startete man zudem am spanischen Markt, fiskaly eröffnete dazu ein Büro in Bilbao. Das Team des Unternehmen umfasst aktuell insgesamt 75 Personen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt dieses Artikels hat positive gesellschaftspolitische Auswirkungen, da er die Akzeptanz und Nutzung von elektronischen Belegen unter Konsumenten fördert. Dadurch wird die Umweltbelastung durch den Druck von Papierbelegen verringert und es werden weniger Ressourcen verbraucht. Es fördert auch die Entwicklung von Technologien, die es Menschen ermöglichen, ihre Belege einfach und sicher zu speichern. Dies kann auch dazu beitragen, dass Händler:innen ihre Abläufe optimieren und effizienter arbeiten können.

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Dieser Artikel ist für Innovationsmanager:innen von großer Relevanz, da er über eine neue Technologie informiert, die es Kund:innen ermöglicht, digitale Belege mittels des Scannens eines QR-Codes zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Kund:innen ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten und gleichzeitig die Akzeptanz digitaler Belege zu fördern. Innovationsmanager:innen können sich anhand dieses Artikels über die Funktionsweise dieser Technologie informieren und erfahren, wie sie sie in ihren Unternehmen implementieren können.

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