17.09.2019

Firstbird: „Soziokratisches“ HR-Startup baut für seine Kunden nun Shops

Das Wiener HR-Startup Firstbird stellte heute mit den individuell angepassten "Prämienshops" ein neues Produktfeature vor. Zudem präsentierte man Details zu einer Reorganisation des Unternehmens "nach soziokratischen Prinzipien".
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Die Firstbird-Founder Daniel Winter (CTO), Matthias Wolf (COO) und Arnim Wahls (CEO) - WorkHero
(c) Firstbird: Die Gründer Daniel Winter (CTO), Matthias Wolf (COO) und Arnim Wahls (CEO)

Unternehmen wie McDonalds, Deloitte und die Deutsche Telekom zählen zu den Referenzkunden des Wiener Startups Firstbird. Schon bislang konnten sich deren Mitarbeiter durch das Service des Wiener HR-Unternehmens Prämien sichern, wenn sie neue Mitarbeiter anwarben. Die Idee dahinter: Einerseits soll HR-Abteilungen durch das „Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter“-Prinzip das Finden geeigneter Fachkräfte deutlich erleichtert werden. Andererseits sollen die Mitarbeiter selber sich dadurch stärker wertgeschätzt und „empowered“ fühlen.

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Credits für den „Prämienshop“

Nun wird dieses Prinzip erweitert. Künftig wird es nicht nur für das Anwerben sondern etwa auch für die einfache Promotion von aktuellen Job-Angeboten Credits geben. Diese können dann in individuell an die Kunden angepassten „Prämienshops“ eingelöst werden. Bei ersten Testkunden seien dadurch die Aktivität der Mitarbeiter und die Ergebnisse des Empfehlungsprogrammes deutlich gestiegen, heißt es in einer Aussendung.

Firstbird „nach soziokratischen Prinzipien umgebaut“

Auch bei Firstbird selbst gibt es einige Änderungen. Im September 2019 fand eine Reorganisation des Unternehmens statt. „Wir haben unsere hierarchische Pyramiden- Organisation zu einer Schwarmorganisation nach soziokratischen Prinzipien umgebaut“, sagt Arnim Wahls, CEO & Gründer von Firstbird. Die klassische Führungskraft gebe es nun nicht mehr. Führungsaufgaben würden auf unterschiedliche Rollen und Personen aufgeteilt. „Teams arbeiten eigenständig und treffen Entscheidungen zunehmend bottom-up. Alle Informationen für wichtige Entscheidungen sind jederzeit abrufbar“, heißt es in der Aussendung. Erste Resultate erwarte man in den nächsten Monaten.

Rebranding: „freches“ Neongelb und „Gefühl von Verbundenheit“

Zeitgleich präsentierte Firstbird auch ein aktuelles Rebranding. Etwas blumig heißt es dazu vom Startup: „Unter dem Slogan ‚Gemeinsam sind wir mehr‘ bündelt das Unternehmen seine Vision. Ausdruck erfährt die Botschaft zukünftig in der frechen Farbe Neongelb, ergänzt durch diverse Grün- und Blautöne. Das neue Design wurde aus der Markenidentität heraus geprägt. Der Pinselstrich des gelben Vogels, Mr. Finch – dem Markenzeichen von Firstbird – findet vermehrt Anwendung. Vogelschwärme sind das zentrale Element der Kommunikation. Zudem durchlebt das Logo einen Evolutionsschritt und verstärkt durch den individuellen und geschwungenen Schriftzug das Gefühl von Verbundenheit“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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