18.01.2016

Firstbird: Prominente Investoren und 600.000 Euro Wachstumskapital

Das Wiener HR-Startup Firstbird hat 600.000 Euro an Wachstumskaptial lukriert. Mit an Board sind prominente Investoren wie die deutsche Beratungsgesellschaft Kienbaum. Firstbird macht Mitarbeiter zu Talentscouts.
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Das HR-Tech-Startup Firstbird hat 600.000 € Wachstumskapital auf die Füße gestellt. Dazu prominente Investoren. Andrey Popov - fotolia

Das digitale Mitarbeiterempfehlungsportal “Firstbird” hat es geschafft, im Zuge seiner internationalen Wachstumsstrategie 600.000 Euro an Wachstumskapital zu generieren. Wie Firstbird am Montag mitteilte, befinden sich unter den Investoren prominente Namen wie jener der Beratungsgesellschaft Kienbaum aus Deutschland mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Highland Pine Investment GmbH und der staatlichen Förderbank aws.

Mitarbeiter als moderne Headhunter

Über die Plattform des Wiener HR-Tech-Startup machen Unternehmen die eigenen Mitarbeiter zu Talentscouts und Headhuntern. So können diese passende neue Mitarbeiter deutlich rascher, einfacher und günstiger gewinnen. Motiviert durch Prämiensysteme, empfehlen die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens Kandidaten für offene Stellen und teilen Jobs in ihren persönlichen sozialen Netzwerken. „Mittelfristig gehen wir davon aus, dass netzwerkbasierte persönliche Empfehlungssysteme Personalberater und weitere klassische Konzepte als primären Recruiting Kanal ablösen werden. Hier lohnt es für Unternehmen, frühzeitig dabei zu sein”, sagt Arnim Wahls, CEO von Firstbird.

“Es lohnt sich für Unternehmen, frühzeitig bei persönlichen Empfehlungssystemen dabei zu sein.”

Arnim Wahls, Gründer von Firstbrid.
Arnim Wahls, Gründer von Firstbrid. facebook-firstbird

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Rasante Erfolgsstory

Firstbird wurde 2013 gegründet und 2014 aus 500 Startups für das Accelerator Programm von Microsoft Ventures in Berlin ausgewählt. Im vergangenen Jahr gelang der Durchbruch als führendes digitales Mitarbeiterempfehlungsportal im deutschsprachigen Markt. Mittlerweile nutzen bereits mehr als 100 Unternehmen firstbird für ihr netzwerkbasiertes Empfehlungsrecruiting. Darunter PricewaterhouseCoopers, die Grazer Wechselseitige Versicherung und Holidaycheck. „Wir freuen uns über die erfolgreiche Gewinnung namhafter Investoren und werden das neu eingesammelte Kapital zur gezielten Beschleunigung unserer internationalen Wachstumsstrategie einsetzen“, so Wahls.

„Wir werden das neu eingesammelte Kapital zur gezielten Beschleunigung unserer Wachstumsstrategie einsetzen.“

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Firstbird

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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