13.10.2022

First Circle Capital: Neuer Fonds für afrikanische Fintech-Szene – Steinberger und Futter dabei

Der neue Fonds für die afrikanische Fintech-Szene First Circle Capital wird von namhaften Investoren und Business Angels unterstützt. Das erste "Closing" liegt bei fünf Millionen Euro.
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First Circle Capital, Fonds, Afrika, Futter, Steinberger,
(c) Julia Pühringer - Selma Ribic (r.) und Agnes Aistleitner Kisuule von First Circle Capital.

Agnes Aistleitner Kisuules Weg führte vor drei Jahren nach Uganda. Dort bemerkte sie, dass sich am afrikanischen Kontinent einiges spannendes im Fintech-Bereich tut, aber nicht genug „early stage“-Kapital zur Verfügung steht. So gründete sie gemeinsam mit der Angel Investorin Selma Ribica (Unicorn Qonto in Frankreich, Dash Ghana) die in Marokko lebt und seit über zehn Jahren im afrikanischen Fintech-Bereich tätig ist, First Circle Capital, einen Fintech-Fonds.

Futter und Steinberger als Investoren bei First Circle Capital

Unterstützt wird sie dabei von namhaften Persönlichkeiten der heimischen Startup-Szene. Etwa vom ehemaligen Co-Founder und Managing Partner von Calm/Storm Ventures Michael Ströck, der als Berater fungiert und das Fintech mitgegründet hat, von PSPDFKit-Gründer Peter Steinberger sowie von „Business Ange of the Year“ Hermann Futter, Oskar Obereder und weiteren Kapitalgebern aus den USA und Deutschland, mit denen das erste Closing in Höhe von fünf Millionen Euro abgeschlossen werden konnte. Insgesamt möchten die Gründerinnen das Fondsvolumen künftig mit 30 Millionen Euro ausstatten.

„Wir haben schnell gemerkt, dass der Markt abhebt und entschieden, hineinzugehen“, erklärt Astleitner Kisuule die Entscheidung, sich auf den afrikanischen Markt zu fokussieren. Über ein Scouting-Programm werden passende Startups gefunden, die dann je nach Phase Kapital erhalten: 25.000 Euro für „early stage“-Startups und 100.000 bis 150.000 für Pre Seed. Später soll es noch größere Tickets geben.

Über eine Million Euro bereits investiert

Das Portfolio von First Circle Kapital enthält aktuell 20 Startups, von „fast growth“ bis „medium growth“, sei alles dabei, wie die Gründerin betont. Bisher hat man knapp über eine Million Euro in afrikanische Unternehmungen gesteckt.

„Wir helfen im Zuge des Portfolio Managements, beim Fundraising, ‚follow on-funding‘ und bauen für die Gründer:innen ein internationales Netzwerk auf“, so Aistleitner-Kisuule weiter. „Wir unterstützen auch beim Hiring-Prozess. Manche Founder:innen wissen, wie es geht, andere sind ohne Erfahrung. Wir versuchen sie in regelmäßigen Calls zu coachen und mit den richtigen Mentoren zu verbinden, bzw. helfen mit Expansion in andere Länder. Selma hat hier top Erfahrung, sie hat etwa als ‚Executive‘ bei ‚M-Pesa Mobile Money‘ aus Kenia in zehn andere afrikanische Märkte gelauncht.“

Wachsende Mittelschicht als Chance

Aistleitner Kisuule spricht hier von der Notwendigkeit in Afrika relativ rasch andere Märkte anzuvisieren, jedoch zugleich nicht zu früh zu expandieren, da es von Staat zu Staat unterschiedliche Regulationen gibt. Und dies Kosten verursacht.

Und sie sieht, dass in Afrika eine stark wachsende Mittelschicht entsteht, was den Bedarf nach Finanzservices erhöhe, jedoch nur 16 Prozent der KMUs Zugang zu Krediten haben.

„Diese Entwicklung bietet große Fintech-Möglichkeiten, denn lokale Banken reagieren nicht wirklich schneller, was den Kapitalbedarf betrifft“, umreißt Aistleitner Kisuule eine der größten Hürden am Kontinent.

First Circle Capital auch an Health-Tech interessiert

Neben dem Fokus auf Fintechs investiert First Circle Capital auch in Health-Tech. „Wir sehen da enormes Potential, aber auch eine sehr dünne Pipeline“, so die gebürtige Österreicherin abschließend. „Es gibt vor Ort sehr viele unklare Business-Modelle. Momentan beträgt unser Portfolioanteil in diesem Bereich weniger als fünf Prozent, wird aber für die Zukunft sehr relevant werden. In drei, vier Jahren etwa, wenn wir unseren ‚Fonds II‘ starten.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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