11.08.2020

Warum 2021 eine Welle an Firmenübernahmen auf uns zukommen könnte

Die Coronakrise sorgt aktuell für Zurückhaltung am österreichischen Transaktionsmarkt – auf weiteren Rückgang im zweiten Halbjahr könnte allerdings eine Welle an Firmenübernahmen folgen.
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Firmenübernahmen
(c) der brutkasten

„Trotz der Corona-Pandemie hat sich das Übernahmekarussell weltweit und in Österreich weitergedreht, wenn auch langsamer als in den Vorjahren“, so lautet das Ergebnis des aktuellen M&A-Index der Unternehmensberatung EY. Für die Analyse untersucht EY halbjährlich alle veröffentlichten Transaktionen mit österreichischer Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung.

Die Anzahl der Übernahmen mit österreichischer Beteiligung ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur leicht von 153 auf 133 gesunken. Die meisten Übernahmen fanden im ersten Halbjahr 2020 im Industriesektor statt, auch Technologieunternehmen rücken stärker in den Fokus.

Transaktionsvolumen steigt

Im Gegensatz zur Anzahl der Transaktionen stiegen hingegen die Transaktionsvolumina um rund 86 Prozent von 4,4 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro. Ausschlaggebend dafür waren laut EY vier „Blockbuster“-Deals, die zusammen 86 Prozent des gesamten Transaktionsvolumen im ersten Halbjahr ausmachten. Hier ein Überblick über die Deals:

  • Aufstockung der Beteiligung der OMV an Borealis um rund 4,1 Milliarden Euro
  • Kauf der AXA-Töchter in Polen, Tschechien und Slowakei durch die UNIQA um rund eine Milliarde Euro
  • Übernahme der ERBER Gruppe durch DSM um 980 Millionen Euro
  • Kauf der Schweizer Globus-Warenhäuser durch die SIGNA (gemeinsam mit der thailändischen Central Group) um insgesamt rund 936 Millionen Euro.

Viele Firmenübernahmen für 2021 erwartet

Eva-Maria Berchtold, Partnerin und Leiterin der Strategie- und Transaktionsberatung bei EY Österreich, sieht eindeutig Effekte der Corona-Pandemie auf den internationalen M&A-Markt gegeben: „Weltweit wird der M&A-Markt gerade mit besonders wachem Blick von den Unternehmen beobachtet. Die Corona-Pandemie verändert alle Lebensbereiche und zwingt viele Unternehmen dazu, ihre Business Pläne zu überarbeiten. Aktuell stehen die Stabilisierung des eigenen Geschäfts und die Sicherung der Liquidität im Vordergrund. „

Nachdem die Coronakrise zu einem leichten Abbremsen geführt hat, rechnet EY mit einem weiteren Rückgang der Transaktionsdeals im nächsten halben Jahr. Allerdings werden mittlerweile Deals aufgegriffen, die mit dem Corona-Lockdown gestoppt wurden.

Ab Anfang 2021 erwartet die Unternehmensberatung einen starken Anstieg von Firmenübernahmen – unter anderem auch, weil Unternehmen in Schieflage geraten und zu Übernahmezielen werden. „Darüber hinaus werden einige Unternehmen Desinvestitionen planen, um Liquidität zu schaffen“, so die Expertin von EY Österreich.

Verkäufe von angeschlagenen Unternehmen

Aufgrund der erwarteten schwachen Konjunktur geht die Unternehmensberatung gegen Jahresende von einer erhöhten Anzahl an sogenannten ‚Distressed‘-Situationen aus – also Verkäufe von angeschlagenen Unternehmen

Bettina Rosar, Partnerin und Leiterin Corporate Restructuring bei EY Österreich, über die Gründe: „Viele Unternehmen können in Folge von Corona ihre Auftragsbücher nicht ausreichend bzw. rechtzeitig füllen und werden aktuell durch staatliche Hilfsmaßnahmen am Leben gehalten. Das Auslaufen von öffentlichen Stützungsprogrammen und Stundungen sowie die im Winter anstehenden Zahlungen von Weihnachtsgeldern werden diese Schieflage innerhalb kurzer Zeit gnadenlos aufdecken. Bereits jetzt bemerken wir ein zunehmendes Interesse von Käufern für ‚Distressed‘-Situationen“.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Warum 2021 eine Welle an Firmenübernahmen auf uns zukommen könnte

  • „Trotz der Corona-Pandemie hat sich das Übernahmekarussell weltweit und in Österreich weitergedreht, wenn auch langsamer als in den Vorjahren“, so lautet das Ergebnis des aktuellen M&A-Index der Unternehmensberatung EY.
  • Die Anzahl der Übernahmen mit österreichischer Beteiligung ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur leicht von 153 auf 133 gesunken.
  • Im Gegensatz zur Anzahl der Transaktionen stiegen hingegen die Transaktionsvolumina um rund 86 Prozent von 4,4 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro.
  • Übernahme der ERBER Gruppe durch DSM um 980 Millionen Euro
  • Ab Anfang 2021 erwartet die Unternehmensberatung einen starken Anstieg von Firmenübernahmen – unter anderem auch, weil Unternehmen in Schieflage geraten und zu Übernahmezielen werden.
  • Aufgrund der erwarteten schwachen Konjunktur geht die Unternehmensberatung gegen Jahresende von einer erhöhten Anzahl an sogenannten ‚Distressed‘-Situationen aus – also Verkäufe von angeschlagenen Unternehmen

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