30.07.2025
INSOLVENZSTATISTIK

Firmeninsolvenzen in Österreich: Negativ-Rekord für 2. Republik erwartet

Der Gläubigerschutzverband Creditreform prognostiziert auf Basis der Firmeninsolvenzen in Österreich im ersten Halbjahr einen Höchstwert für 2025.
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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

Während die heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute zuletzt davon ausgingen, dass Österreich knapp aus der seit mehr als zwei Jahren andauernden Rezession herauskommen dürfte, ist die Lage bei den Firmeninsolvenzen weiterhin mehr als nur angespannt. So erwartet der Gläubigerschutzverband Creditreform auf Basis einer Analyse der Firmeninsolvenzen im ersten Halbjahr für das Gesamtjahr 2025 den höchsten Wert in der seit 1945 bestehenden 2. Republik.

Stimmung negativer als zum Höhepunkt der Corona-Pandemie

Nach 3.662 Firmeninsolvenzen in den ersten sechs Monaten des Jahres soll die Zahl laut Prognose demnach bis Jahresende auf rund 7.500 ansteigen. „So viele Insolvenzen gab es noch nie in der Geschichte der 2. Republik. Die Stimmung bei den Unternehmen ist am Tiefpunkt und immer weniger meistern die Herausforderungen“, kommentiert Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer in einer Aussendung.

Er referenziert dabei auch auf eine vom Gläubigerschutzverband im Frühjahr durchgeführten Umfrage unter 1.400 österreichischen Unternehmen. Laut dieser ist das Geschäftsklima der heimischen Unternehmen das zweite Mal in Folge negativer als am Höhepunkt der Corona-Pandemie. Die Mehrzahl der Unternehmen berichte von rückläufigen Aufträgen, sinkenden Erträgen und einer sehr geringen Investitionsbereitschaft, heißt es von Creditreform.

Ein Prozent aller Unternehmen muss Insolvenz anmelden

Insgesamt sind die Firmeninsolvenzen im ersten Halbjahr um 8,9 Prozent angestiegen. Das Gesamtvolumen der Insolvenzpassiva, also der Schulden, belief sich dabei auf rund fünf Milliarden Euro. 8.000 Arbeitsplätze waren betroffen. Auffällig ist dabei ein massiver Anstieg der mangels Vermögen abgewiesenen Insolvenzen um 18 Prozent auf fast 1.500. Die Zahl der eröffneten Verfahren stieg dagegen „nur“ um 3,4 Prozent auf rund 2.170 Fälle.

In einem anderen Verhältnis ausgedrückt: Laut Creditreform-Prognose muss dieses Jahr rund ein Prozent sämtlicher österreichischen Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. In Wien sind es gar 1,7 Prozent. Die stärksten Zuwächse gab es im ersten Halbjahr in Tirol (plus 29,4 Prozent), Salzburg (plus 24,2 Prozent) und Wien (plus 14,6 Prozent). Vorarlberg (minus 20,2 Prozent), Burgenland (minus 15 Prozent) und in Niederösterreich (minus 4,4 Prozent) verzeichneten dagegen sinkende Zahlen.

Unterschiedliche Entwicklung bei Firmeninsolvenzen in Branchen

Ein differenziertes Bild zeigt sich auch bei Betrachtung der Firmeninsolvenzen in den unterschiedlichen Branchen im ersten Halbjahr. In den beiden für die allgemeine Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung besonders wichtigen Bereichen Sachgütererzeugung/Industrie (minus 2,7 Prozent) und Bauwesen (minus 10 Prozent) gibt es jeweils eine Verbesserung. Gleichzeitig verbleibt das Bauwesen aber mit 22 Insolvenzen je 1.000 Branchenunternehmen in den Top 3 der am stärksten betroffenen Branchen.

Die meisten Insolvenzen wurden im Handel (642), in den Unternehmensbezogenen Dienstleistungen (617) und im Bauwesen (539) angemeldet. Die größte relative Insolvenzbetroffenheit gab es im Transportwesen mit 26 Insolvenzen von 1.000 Branchenunternehmen, gefolgt von der Branche Kredit- und Versicherungsvermittlung mit knapp 25 von 1.000.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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