22.06.2022

Mehr als Doppelt so viele Firmen-Insolvenzen wie vor einem Jahr

Die Insolvenzstatistik des KSV1870 für das erste Halbjahr 2022 zeigt einen deutlichen Trend. Der Grund ist einmal mehr die Corona-Pandemie.
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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Der Kreditschutzverband KSV1870 warnte in den Jahren 2020 und 2021 immer wieder davor – seit einigen Monaten bestätigen sich die Prognosen. Nachdem in der Corona-Krise deutlich weniger Unternehmen als sonst Insolvenz anmelden mussten, gibt es nun umso mehr Firmen-Insolvenzen. Laut aktueller Hochrechnung waren im ersten Halbjahr 2022 in Österreich 2.308 Unternehmen von einer Pleite betroffen. Das sind um rund 118 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Auch die Summe der Insolvenzverbindlichkeiten und die Anzahl der betroffenen Dienstnehmer:innen stiegen jeweils deutlich an (siehe Grafik).

Deutliche Steigerungen bei den Firmen-Insolvenzen von 2021 auf 2022 | (c) KSV1870
Deutliche Steigerungen bei den Firmen-Insolvenzen von 2021 auf 2022 | (c) KSV1870

KSV1870 sieht Nachwirkungen der Corona-Hilfen als Hauptgrund

Für Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz, ist klar, dass dieser drastische Anstieg nur bedingt mit Problemen wie Teuerungswelle, Inflation, Lieferengpässen, Fachkräftemangel und Krieg in der Ukraine zu erklären ist, deren Auswirkungen erst in einiger Zeit klar abschätzbar seien. Stattdessen sieht der Experte primär jenen Umstand, vor dem der Verband in den vergangenen Jahren warnte, als Grund: „In der Entwicklung der vergangenen sechs Monate sehen wir vor allem die konsequente Fortsetzung einer Trendumkehr, die bereits im Herbst 2021 begonnen hat, und in erster Linie auf die Beendigung der meisten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Aus Sicht des KSV1870 war es richtig, das flächendeckende Hilfsprogramm nach dem Gießkannenprinzip zu beenden“. So werde verhindert, dass Unternehmen gefördert werden, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation eigentlich keinen Anspruch darauf haben.

„Ohne ausufernde Unterstützung hätten einige Unternehmen noch saniert werden können“

Der Verband macht in seiner Aussendung auch auf ein weiteres Problem aufmerksam, das sich rückbezüglich durch die Corona-Hilfen ergebe: Die Quote an abgewiesenen Fällen ist im Vergleich zum Vorjahr von rund 30 auf etwa 40 Prozent gestiegen. Heuer wurden demnach bereits 938 Insolvenzen mangels Kostendeckung abgewiesen. „Ohne dieser ausufernden Unterstützung hätten einige dieser Unternehmen bereits früher Insolvenz anmelden und mitunter noch saniert werden können. Jetzt müssen sie zur Gänze zusperren, wodurch auch Arbeitsplätze verloren gehen“, meint man beim KSV1870.

Firmen-Insolvenzen: starke Unterschiede zwischen Bundesländern und Branchen

Ein Blick auf die Detailstatistiken für das erste Halbjahr zeigt einige Auffälligkeiten. So nahmen etwa die Insolvenzen zwar in sämtlichen Bundesländern zu, aber mit deutlichen Unterschieden: Während Vorarlberg zuletzt ein Plus von 194 Prozent – allerdings auf sehr niedrige Niveau – verbuchen musste und es auch in Oberösterreich (plus 171 Prozent) und Niederösterreich (plus 168 Prozent) massive Anstiege gab, fielen diese in den Bundesländern Steiermark (plus 79 Prozent) und Wien (plus 87 Prozent) deutlich kleiner aus. Die am stärksten betroffenen Branchen waren Handel (428 Fälle), Bauwirtschaft (382 Fälle) und Tourismus/Gastronomie (266 Fälle).

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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