04.01.2024

Finyoz: Startup mit österreichischem Gründer startete mit Plattform für Rechnungsfinanzierung

Das Fintech-Startup Finyoz rund um Gründer Thorsten de Jong ist im Dezember mit seiner Vermittlungsplattform für Rechnungsfinanzierung in Österreich und Deutschland gestartet. Für dieses Jahr plant das Startup eine größere Finanzierungsrunde.
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Finyoz-Gründer Thorsten de Jong
Finyoz-Gründer Thorsten de Jong | Foto: Finyoz

Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich mitunter deutlich, aber das Prinzip hinter Factoring ist einfach: Wenn ein Unternehmen einem anderen etwas verkauft – sei es eine Dienstleistung oder Waren – entsteht eine Forderung. Diese muss der Kunde begleichen. Eine solche Forderung kann das Unternehmen grundsätzlich aber auch weiterverkaufen. So erhält das Unternehmen einen Großteil seiner Forderung sofort – während sich jemand anderer darum kümmert, dass der Kunde den Betrag auch wirklich begleicht.

Im Markt für Factoring und Rechnungsfinanzierung sind viele Anbieter aktiv. Das Münchner Fintech Finyoz rund um den aus Österreich stammenden Gründer Thorsten de Jong will mit seiner im Dezember gestarteten Plattform ebenfalls mitmischen.

Vom Factoring im herkömmlichen Sinn will sich das Startup aber abgrenzen: „Finyoz kauft keine Forderungen von Unternehmen wie beim klassischen Factoring. Finyoz vermittelt über einen Algorithmus Forderungen von Unternehmen an Investoren“, erläutert de Jong gegenüber brutkasten. „Unser Matching-Algorithmus berechnet die Investition der Investoren und verteilt diese auf mehrere Unternehmen abhängig der gewählten Laufzeit der Investition.“

Marktstart im Dezember 2023 in Österreich und Deutschland erfolgt

De Jong hat zuvor unter anderem für die Deutsche Bank und für Credit Suisse gearbeitet. Finyoz gründete er Ende 2022 gemeinsam mit seinem Bruder Dennis de Jong und mit Lisandro Aguilar sowie der Beteiligungsgesellschaft Aragona Holdings. Der Sitz des Unternehmens ist in München, allerdings ist die Finyoz Deutschland GmbH eine 100-prozentige Tochter der österreichischen Fintech42 Technologies GmbH.

„Der deutsche Markt im Bereich Rechnungsfinanzierung ist um ein Vielfaches größer als der österreichische und uns ist die Nähe zu den einzelnen Marktteilnehmern für unsere zukünftige Entwicklung sehr wichtig. Außerdem arbeiten wir unter dem Haftungsdach einer BaFin-regulierten Firma in Deutschland“, erläutert de Jong. Bei dieser Firma handelt es sich um die DonauCapital Wertpapier GmbH. Für Zahlungsdienstleistungen kooperiert Finyoz zudem mit CurrencyCloud aus den Niederlanden.

Unternehmen bei erster Finanzierungsrunde mit 5 Mio. Euro bewertet

Die Idee hinter Finyoz hatte de Jong bereits vor zehn Jahren. Allerdings seien damals die technischen Möglichkeiten noch nicht gegegeben gewesen, wie der Gründer schildert. Und externe Finanzierung von Ausständen außerhalb der eigenen Hausbank sei negativ behaftet gewesen. 2022 sei dann aber der richtige Zeitpunkt für die Gründung gewesen: „Die wirtschaftliche Allgemeinsituation bedarf neuer Möglichkeiten für Unternehmen und Investoren“, glaubt der Gründer.

Im Dezember ging die Plattform an den Start, aktuell nutzen „eine Hand voll“ Unternehmen und Investor:innen die Plattform, wie de Jong sagt. Es würden aber täglich mehr werden.

Finyoz ist grundsätzlich eigenfinanziert. Ein erstes kleineres Investment hat das Unternehmen aber im August 2023 aufgenommen – zu einer Bewertung von fünf Mio. Euro gab Finyoz zehn Prozent der Anteile ab. Für das zweite Quartal 2024 plant das Unternehmen eine größere Venture-Capital-Runde.

Wie das Angebot von Finyoz funktioniert

Wie funktioniert die Plattform von Finyoz nun aber konkret? Aus Sicht der Unternehmen, die Forderungen verkaufen wollen, so: „Registrierte Unternehmen können Rechnungen auf die Finyoz-Plattform hochladen und die Finanzierungsgebühren sekundengenau berechnen lassen. Nachdem das Unternehmen den Finanzierungsgebühren zugestimmt hat, werden die Rechnungen automatisch dem Debitor weitergeleitet“, führt de Jong aus.

„Mit der Bestätigung des Debitors über die Richtigkeit der Rechnung werden über einen Algorithmus Rechnungen für eine Diversifizierung an Investoren vermittelt. Anschließend werden bis zu 95 Prozent des Rechnungsbetrags abzüglich Gebühren und Zinsen dem Unternehmen überwiesen. Die Restzahlung erhält das Unternehmen nach Begleichung der ausstehenden Forderung. Investoren erhalten nach ihrer Veranlagungsdauer von 14 bis 90 Tagen ihre Investitionen plus Zinsen zurück.“ Die Rechnungen von Unternehmen sind durch eine Warenkreditversicherung zu 90 Prozent des Warenwertes versichert.

Wie sich Finyoz von Konkurrenten abheben will

Von anderen Anbietern am Markt will sich Finyoz über höhere Effizienz und niedrigere Kosten abheben. Die Registrierung sei sei „einfach, effizient und kann taggleich umgesetzt werden“, verspricht de Jong. Finyoz benötige von Unternehmen keine Unterlagen und es sei für Unternehmen, die ihre Forderungen verkaufen wollen, auch kein zusätzliches Konto erforderlich.

Neben dem Onboarding setzt Finyoz auch bei der Risikobewertung auf Automatisierung: Mittels verschiedener Datenbankabfragen fließen Rohdaten von Unternehmen in ein Scoring-Modell ein, das eine fortlaufende Bonitätsbeurteilung vornimmt.

Was die Kosten angeht, sieht sich Finyoz ebenfalls gegenüber dem Mitbewerb im Vorteil. „Es gibt bei uns keine monatlichen oder jährlichen fixen Gebühren, keine Bereitstellungsgebühr, keine Debitoren Prüfgebühr oder Bonitätsprüfung Kosten. Es gibt auch keinen monatlichen Mindestumsatz. Unternehmen können alle oder ausgewählte Rechnungen einreichen. Und es gibt auch keine vertraglichen Bindefristen“, erläutert de Jong.

Finyoz will Investor:innen Alternative zu Geldmarktfonds oder Unternehmenanleihen bieten

Und für Investor:innen? Diesen will Finyoz eine Alternative bieten, freie Liquidität kurzfristig zu veranlagen – und auch hier will das Unternehmen vor allem mit niedrigen Kosten punkten. Im Gegensatz zu Geldmarktfonds oder Unternehmenanleihen würden bei Finyoz für Investor:innen keine Transaktionskosten anfallen, erläutert der Gründer.

Für eine externe Überweisungen werden 2,50 Euro oder 0,02 Prozent der Auszahlungssumme verrechnet. Was den Anlagezeitraum angeht, können Investor:innen zwischen 14 und 90 Tagen wählen. Nach Ende des Zeitraums wird das Geld taggleich inklusiv anteilmäßiger Zinsen überwiesen. Das Angebot richtet sich sowohl an private als auch an professionelle Investor:innen. Finyoz stellt dabei Zinssätze von bis zu 6,75 Prozent in Aussicht.

Was peilt Finyoz nun als nächste Schritte für das laufende Jahr an – neben der bereits erwähnten geplanten Finanzierungsrunde? Der Fokus liege für 2024 auf der Positionierung von Produkt und Marke in Deutschland und Österreich – mit einer klaren Abgrenzung zum klassischen Factoring, kündigt der Gründer an.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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