29.02.2016

G-20-Finanzaufseher wollen FinTech-Startups regulieren

Mit neuen IT-Lösungen wollen FinTechs den klassischen Geldinstituten das Geschäft abjagen. Erstmalig nehmen die Finanzaufseher der G-20-Staaten derartige Startups genauer unter die Lupe.
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Die Finanzaufseher der G-20-Staaten nehmen erstmals FinTech-Startups genau unter die Lupe. g0d4ather - fotolia.com

Für FinTech-Startups könnte das Eis künftig etwas dünner werden. Der Finanzstabilitätsrat (FSB) der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer wird womöglich bald Startups aus dem Umfeld der Bankenbranche genau unter die Lupe nehmen. Das könnte zur Folge haben, dass Innovationen erschwert oder sogar verhindert werden. Vorausgesetzt diese gehen zulasten der Stabilität des gesamten Finanzsystems.

Risiken müssen beherrschbar sein

Die Vorgaben der globalen Aufseher müssten sicherstellen, dass durch technologische Veränderungen ausgelöste systemische Risiken beherrschbar seien, so der FSB-Vorsitzende Mark Carney, der zugleich Chef der britischen Notenbank ist. Gleichzeitig dürften Innovationen aber auch nicht unterdrückt werden.

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Erstmalige Überprüfung

Carney ergänzte in dem Brief an die Notenbanker und Finanzminister der G-20-Länder, der FSB werde im März über die weiteren Schritte beraten. Erstmalig werden FinTechs von einer weltweiten Branchenaufsicht genauer überprüft. Derzeit schießen viele junge und noch kleine Unternehmen aus dem Boden, die die herkömmlichen Banken mit neuen Geschäftsmodellen und IT-Lösungen herausfordern oder sie sogar überflüssig machen wollen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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