05.09.2018

FinTech N26 bringt Konto für Founder und Digital Nomads

N26 gab heute bekannt, mit N26 Business Black ein neues Produkt für Founder, Selbstständige und Digital Nomads anzubieten. Erst kürzlich präsentierte die Challenger Bank die neue Funktion Spaces, die die Erstellung von virtuellen Subkonten erlaubt, und wirbt für sein Brand Ambassador Programm.
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(c) N26. Das FinTech bietet mit Business Black ein auf Founder und Digital Nomads zugeschnittes Angebot an.
(c) N26. Das FinTech bietet mit Business Black ein auf Founder und Digital Nomads zugeschnittes Angebot an.

Das von den Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete und nun in Berlin ansässige FinTech N26 verkündete heute erneut die Erweiterung seiner Produktpalette. Das neue N26 Business Black Konto soll speziell Freiberufler und Selbstständige ansprechen. Da diese oft auf Reisen sind, bietet man ein speziell auf diese Bedürfnisse zugeschnittenes Reiseversicherungspaket an. Dieses beinhaltet eine Handy-Diebstahlversicherung, Bargeldschutz, Wareneinkaufsversicherung und die Erstattung der Mietwagen-Selbstbeteiligung sowie 0,1 Prozent Cashback für jede Mastercard-Transaktion. Darüber hinaus können Kunden weltweit gebührenfrei Fremdwährungen abheben. Dabei darf natürlich eine hochwertige Mastercard nicht fehlen.

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N26 mit neuem Premium-Konto für Selbstständige

Schon im Jahr 2016 hat die Challenger Bank ein Business-Konto auf den Markt gebracht. Laut eigenen Angaben pflegten die N26 Business Kunden einen Digital Nomad Lifestyle, bevorzugen es also, flexibel und an verschiedenen Orten auf der Welt zu arbeiten. Man habe zahlreiche Anfragen bezüglich einer Premium-Version des Business-Kontos erhalten. „N26 Business Black verbindet unser Premium-Angebot mit den Bedürfnissen von Freiberuflern und Selbstständigen und macht Geschäftsreisen einfacher und sicherer“, so Valentin Stalf, CEO und Gründer. Wer sich innerhalb der ersten Monate nach Start, könne außerdem die Dienste von Debitoor und Zervant (beide Tools zur Erstellung von Rechnungen) nutzen.

Spaces-Funktion für Subkonten und Geldtransfer per Drag-and-Drop

Erst letzten Monat ging die neue Funktion „Spaces“ von N26 an den Start. Diese ermöglicht es Kunden, Unterkonten für spezielle Zwecke zu erstellen. Die Spaces sind flexibel und sofort über die App anpassbar. Geld lässt sich einfach per Drag-and-Drop von einem Konto aufs andere übertragen. Das erleichtert zum Beispiel das Sparen auf ein bestimmtes Ziel. Spaces soll im Laufe der Zeit mit weiteren Funktionen nachgerüstet werden. Geplant sind automatische Budgetierungsregeln und gemeinsame Subkonten mit anderen Nutzern.

N26 sucht nach Brand Ambassadors

Offenbar hat das FinTech auch den Wert der Mundpropaganda erkannt und sucht nun aktiv nach Brand Ambassadors. N26-Enthusiasten sind dazu aufgerufen, sich dafür zu bewerben und sich für Werbung im Freundes- und Bekanntenkreis bezahlen zu lassen. Man wirbt mit einer Reihe von Vorteilen wie Einladungen zu Networking-Events, Bezahlung, flexible Arbeit ohne Mindesteinsatz und Praktikumsplätze im Headquarter in Berlin.

Valentin Stalf und Georg Hauer, CEO bzw. General Manager von N26 im Interview

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26 und Georg Hauer, der General Manager in Österreich

Valentin Stalf, der Co-Founder und CEO von N26 und Georg Hauer, der General Manager in Österreich, über den Chinesischen EU-Markteintritt im Fintech Bereich, die Bedeutung von Österreich als zweiten Heimatmarkt, über die Wahl von Valentin zum fünften Mitglied des Universitätsrates der WU uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 26. April 2018


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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