20.03.2019

Finnest und Invesdor: Ein europäischer Riese der Online-Finanzierung entsteht

Die österreichische Finnest und die finnische Plattform Invesdor legen ihre Angebote zusammen, um mehr unterschiedliche Dienstleistungen in der Online-Finanzierung zu bieten.
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Invesdor
Lasse Mäkelä, CEO von Invesdor. (c) Invesdor

Es entsteht ein neuer Riese unter den europäischen Anbietern für Online-Investments:  Die österreichische Finnest GmbH und die finnische Invesdor Oy schließen ihre Geschäfte zusammen und formen daraus die neue Invesdor Group.

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Finnest.com ist ein Mittelstandsfinanzierer im deutschsprachigen Raum, invesdor.com ist laut Eigenangabe die führende Plattform für digitales Eigenkapital in den nordischen Ländern. In den letzten Jahren haben sich die Investitionen auf den bislang getrennten Plattformen jährlich verdoppelt und liegen aktuell bei über 130 Millionen Euro Gesamtsumme.

Ein neuer Riese entsteht

Das aus der Zusammenlegung der Angebote resultierende Serviceportfolio reicht von Equity und Anleihen über Börsengänge, Schuldscheindarlehen, syndizierte Kredite und Mezzanine-Kapital bis hin zu sonstigen Fremdkapitalinstrumenten. Das typische Finanzierungsvolumen liegt zwischen 250.000 und 25 Millionen Euro pro Emittent.

„Gemeinsam bilden wir die erste gesamteuropäische digitale Investitions- und Finanzierungsplattform für Unternehmen aller Lebensphasen, vom Startup bis hin zu Großkonzernen“, sagt Lasse Mäkelä, CEO der Invesdor Group. „Wir bieten eine der breitesten Paletten komplett digitaler Finanzinstrumente, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Invesdor Group bedient erfolgreiche Unternehmen ebenso wie private und institutionelle Investoren aus ganz Europa.“

Das neue Unternehmen baut auf einer Basis von über 50.000 privaten und institutionellen Investoren aus 150 Ländern auf. Mit der Fusion will man „grenzüberschreitende Anlagemöglichkeiten neu definieren“, heißt es von den Unternehmen: Anleger aus den nordischen Ländern erhalten direkten Zugang zu mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum, Anleger außerhalb Skandinaviens können in die dortigen Wachstumsfirmen investieren.

Invesdor bietet SaaS-Tools für Banken

Technisch werden die Plattformen von Finnest und Invesdor nahtlos integriert. Die neue Invesdor Group beschäftigt rund 40 Finanz- und Technologieexperten. Die beiden Marken Invesdor und Finnest werden weiterhin unter ihren jeweiligen Namen tätig sein und darunter auch neue Dienstleistungen anbieten. Die Invesdor Group wird ihren Hauptsitz in Helsinki haben und Niederlassungen in Wien, Stockholm und Bratislava unterhalten.

Die Gruppe arbeitet zudem bereits mit Banken zusammen. Diese nutzen die Software-as-a-Service-Tools (SaaS) der Invesdor Group, um ihre internen Prozesse stärker zu digitalisieren, etwa in den Bereichen Kredit-, Aktien- und Rentenmarktaktivitäten. Zu den Partnerbanken gehören zum Beispiel die Raiffeisen Bank International und Nordea.

Speedinvest F: Konsoliderungswelle ist angerollt

Zu den Investoren der Invesdor Group zählt neben Taaleri Oyj, einer in Helsinki ansässigen und an der US-Tech-Börse Nasdaq notierten Wealth-Management-Gesellschaft, und dem globalen VC-Unternehmen Maxfield Capital, auch der in Wien ansässige VC Speedinvest F.  Laut Stefan Klestil, Partner von Speedinvest F, suchen Unternehmen ebenso wie Investoren erfolgreiche digitale Alternativen zu den traditionellen Modellen: „In der FinTech-Branche ist die Konsolidierungswelle angerollt – und die Invesdor Group steht nun ganz klar in der ersten Reihe“, sagt er.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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