08.04.2025
EXIT

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

Erfolgreicher Exit: Die Norwegische Visma erwirbt die Wiener KI-Buchhaltungsfirma Finmatics.
/artikel/finmatics-wird-verkauft-einer-der-groessten-oesterreichischen-startup-exits
Finmatics, Exit, Visma
Markus Gremmel CFO, Christoph Prieler Founder & CEO, Patrick Sagmeister Founder & CTO, | Foto: Finmatics

Finmatics ist ein 2016 gegründetes Startup, mit dem Ziel Wirtschafts- und Steuerkanzleien mit KI-gestützter Automatisierung bei Fachkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung zu helfen. Dafür gab es bereits 2023 ein sechs Millionen Euro schweres Investment – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man einen Exit.

Zur Höhe des Kaufpreises könnten keine Angaben gemacht werden, wie Herbert Gartner, CEO des bisherigen Finmatics-Mehrheitseigentümers eQventure, brutkasten mitteilte. Die Transaktion zähle aber „zu den größten österreichischen Startup-Exits“. Laut Gartner ist es außerdem „der größter österreichische KI-Startup-Exit“.

Man kann also davon ausgehen, dass sich der Kaufpreis im neunstelligen Euro-Bereich bewegt. Bisher galt der Exit von Kaleido an Canva als der größte österreichische KI-Startup-Exit. Dessen Höhe ist ebenfalls nicht bekannt, es wurde jedoch ebenso über eine neunstellige Summe spekuliert.

Finmatics Teil der Visma-Familie

Finmatics mit bereits über 1.200 Buchhaltungsbüros, Steuerberater, Corporates und KMUs im deutschsprachigen Raum wurde an die norwegische Firma Visma, einem Anbieter von Business Software mit 2,4 Milliarden Euro Umsatz, rund 16.000 Mitarbeitern und 1,9 Millionen Kunden verkauft.

„Wir freuen uns sehr, Finmatics in der Visma-Familie willkommen zu heißen und unser Kernproduktangebot für Buchhalter in der DACH-Region zu erweitern. Wir sind vom Produkt und der hohen Kundenzufriedenheit bei Finmatics beeindruckt. Wir glauben, dass wir unterstützt durch Fähigkeiten und Ressourcen von Visma gemeinsam noch mehr Erfolg auf dem Markt haben werden“, sagt Merete Hverven, CEO von Visma.

Die KI-basierte autonome Buchhaltungslösung von Finmatics unterstützt konkret professionelle Buchhalter durch Rationalisierung und Automatisierung von Finanzprozessen; beispielsweise bei der Rechnungsbearbeitung und dem systemübergreifenden Austausch von Buchhaltungsdaten, wodurch wertvolle Zeit und Ressourcen für wertschöpfende Beratungsleistungen für Kunden freigesetzt werden.

Effizienz in der operativen Buchhaltung

Finmatics lasse sich dabei leicht mit den meisten Buchhaltungssystemen verbinden und ermögliche eine schnelle und zuverlässige Dokumentensammlung, Datenextraktion und -kategorisierung. Dies erleichtere die enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und ihren Kunden, wodurch wesentlich reibungslosere und effizientere Prozesse in der operativen Buchhaltung möglich seien.

„Als Gründer von Finmatics freuen wir uns sehr, Teil der Visma-Familie zu werden. Wir können weiterhin das Wachstum von Finmatics unternehmerisch vorantreiben und gleichzeitig von der großen Buchhaltungs- und Technologiekompetenz der gesamten Visma-Gruppe profitieren“, sagt Christoph Prieler, CEO und Co-Founder von Finmatics.

Finmatics nicht die erste Akquise

Für Visma, Europas führendem Anbieter von unternehmenskritischer Software, ist die Akquisition von Finmatics die fünfte in der DACH-Region in den letzten vier Jahren, nach Zukäufen wie BuchhaltungsButler, H&H und Pathway Solutions in Deutschland und Prosaldo in Österreich. Nach der Übernahme wird Finmatics unter der gleichen Marke und dem gleichen Management wie bisher weiterarbeiten.

„Unser Ziel ist es, unser Angebot an unternehmenskritischen Lösungen in den DACH-Ländern weiter auszubauen und zu erweitern, sowohl organisch als auch durch Akquisitionen. Vismas Vision ist es, die Zukunft der Gesellschaft durch Technologie zu gestalten, indem wir sichere, effiziente und einfach zu bedienende Lösungen anbieten, die die Arbeit angenehmer und die Gesellschaft effizienter machen“, sagt Hverven.

Im Rahmen des Exits wird auch der 36-prozentige Finmatics-Anteil von eQventure verkauft: „Abhängig von einer Erfolgskomponente bekommen die eQventure-Investoren im Durchschnitt das fünf- bis siebenfache ihres Einsatzes zurück. Das Finmatics Gründer- und Management-Team wurde von den eQventure Partnern Christian Klemm, Michael Müller und Jörg Schönbacher über viele Jahre hinweg auf Augenhöhe unterstützt und der monatlich wiederkehrende Umsatz hat sich seit unserem Einstieg verzwanzigfacht. Unsere in der Regel hohen ROIs beruhen auf dem eQventure Erfolgsrezept: Unternehmer für Unternehmer“, so Herbert Gartner, CEO von eQventure.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finmatics wird verkauft: „Einer der größten österreichischen Startup-Exits“