27.08.2024
ZAHLUNGSFÄHIGKEIT

FINcredible: Bonitäts-Check für Wohnungssuchende auf willhaben

Mit dem Bonitäts-Check des Wiener FinTechs FINcredible können Wohnungssuchende auf willhaben beweisen, dass sie sich die Wohnung leisten können - und sollen davon profitieren.
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fincredible
(c) Anna Rauchenberger - Stephan Gasser, Michael Pavlik und Christian Ochs von FINcredible.

Wenn man als Vermieter:in eines vermeiden will, dann Mieter:innen zu haben, die nach einiger Zeit die Miete nicht mehr zahlen können. Denn das bringt einen nicht nur rechtlich, sondern oft auch menschlich in eine schwierige Situation. Dass potenzielle Mieter:innen den Vermieter:innen die eigene Bonität darlegen müssen, um den Vertrag zu bekommen, ist daher nicht ungewöhnlich. Das Wiener FinTech FINcredible, das seit einigen Jahren im Mehrheitseigentum des KSV1870 steht, automatisiert das seit einiger Zeit für Wohnungssuchende auf willhaben – auf freiwilliger Basis.

FINcredible-Bonitätsprüfung auf Basis des Online-Banking-Accounts

Konkret können Immobiliensuchende seit einigen Monaten in ihrem „Mietprofil“ auf willhaben eine von FINcredible durchgeführte Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen. Diese ermittle „binnen weniger Minuten sicher, transparent und DSGVO-konform“ die Höhe der maximalen Mietbelastungsquote – diese beträgt 50 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Einkünfte. Die Prüfung erfolgt über das persönliche Online-Banking, nach der Durchführung können die User:innen selbst entscheiden, ob sie das Ergebnis an übermitteln möchten.

FINcredible-Bonitätsprüfung auf willhaben
(c) willhaben

FINcredible-Geschäftsführer Christian Ochs konkretisiert: „Die durchgeführte Bonitätsprüfung ist eine Momentaufnahme. Dabei wird ein Einkommensdurchschnitt der vergangenen drei Monate ermittelt. Neben regulären Einkünften wie Gehalt, Pension oder selbständigen Einkünften werden dabei auch Beihilfen oder Sonderzahlungen berücksichtigt. Dabei werden sämtliche dieser Daten lediglich für den kurzfristigen Zweck der Bonitätsprüfung verarbeitet.“

willhaben: „In keinem Fall ein Nachteil“

Auch Judith Kössner, Head of Immobilien bei willhaben, betont den Datenschutz-Aspekt: „In jedem Fall wird die Höhe des Einkommens dabei vertraulich behandelt und bleibt für Vermieter:innen und für willhaben verborgen. Angezeigt werden lediglich der Name des bzw. der Kontoinhaber:in sowie ein grüner Banner, der die erfolgreiche Bonitätsprüfung ausweist – sofern das ermittelte Durchschnittseinkommen des Kontos über der Mietbelastungsquote von 50 Prozent liegt“, erklärt die willhaben-Managerin. „Ist der Mietpreis der jeweiligen Immobilie zu hoch, wird im Mietprofil der User:innen keinerlei Information zu ihrer Bonitätsprüfung angezeigt, sodass sich in keinem Fall ein Nachteil ergibt.“

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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