27.08.2024
ZAHLUNGSFÄHIGKEIT

FINcredible: Bonitäts-Check für Wohnungssuchende auf willhaben

Mit dem Bonitäts-Check des Wiener FinTechs FINcredible können Wohnungssuchende auf willhaben beweisen, dass sie sich die Wohnung leisten können - und sollen davon profitieren.
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fincredible
(c) Anna Rauchenberger - Stephan Gasser, Michael Pavlik und Christian Ochs von FINcredible.

Wenn man als Vermieter:in eines vermeiden will, dann Mieter:innen zu haben, die nach einiger Zeit die Miete nicht mehr zahlen können. Denn das bringt einen nicht nur rechtlich, sondern oft auch menschlich in eine schwierige Situation. Dass potenzielle Mieter:innen den Vermieter:innen die eigene Bonität darlegen müssen, um den Vertrag zu bekommen, ist daher nicht ungewöhnlich. Das Wiener FinTech FINcredible, das seit einigen Jahren im Mehrheitseigentum des KSV1870 steht, automatisiert das seit einiger Zeit für Wohnungssuchende auf willhaben – auf freiwilliger Basis.

FINcredible-Bonitätsprüfung auf Basis des Online-Banking-Accounts

Konkret können Immobiliensuchende seit einigen Monaten in ihrem „Mietprofil“ auf willhaben eine von FINcredible durchgeführte Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen. Diese ermittle „binnen weniger Minuten sicher, transparent und DSGVO-konform“ die Höhe der maximalen Mietbelastungsquote – diese beträgt 50 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Einkünfte. Die Prüfung erfolgt über das persönliche Online-Banking, nach der Durchführung können die User:innen selbst entscheiden, ob sie das Ergebnis an übermitteln möchten.

FINcredible-Bonitätsprüfung auf willhaben
(c) willhaben

FINcredible-Geschäftsführer Christian Ochs konkretisiert: „Die durchgeführte Bonitätsprüfung ist eine Momentaufnahme. Dabei wird ein Einkommensdurchschnitt der vergangenen drei Monate ermittelt. Neben regulären Einkünften wie Gehalt, Pension oder selbständigen Einkünften werden dabei auch Beihilfen oder Sonderzahlungen berücksichtigt. Dabei werden sämtliche dieser Daten lediglich für den kurzfristigen Zweck der Bonitätsprüfung verarbeitet.“

willhaben: „In keinem Fall ein Nachteil“

Auch Judith Kössner, Head of Immobilien bei willhaben, betont den Datenschutz-Aspekt: „In jedem Fall wird die Höhe des Einkommens dabei vertraulich behandelt und bleibt für Vermieter:innen und für willhaben verborgen. Angezeigt werden lediglich der Name des bzw. der Kontoinhaber:in sowie ein grüner Banner, der die erfolgreiche Bonitätsprüfung ausweist – sofern das ermittelte Durchschnittseinkommen des Kontos über der Mietbelastungsquote von 50 Prozent liegt“, erklärt die willhaben-Managerin. „Ist der Mietpreis der jeweiligen Immobilie zu hoch, wird im Mietprofil der User:innen keinerlei Information zu ihrer Bonitätsprüfung angezeigt, sodass sich in keinem Fall ein Nachteil ergibt.“

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(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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