Wenn man als Vermieter:in eines vermeiden will, dann Mieter:innen zu haben, die nach einiger Zeit die Miete nicht mehr zahlen können. Denn das bringt einen nicht nur rechtlich, sondern oft auch menschlich in eine schwierige Situation. Dass potenzielle Mieter:innen den Vermieter:innen die eigene Bonität darlegen müssen, um den Vertrag zu bekommen, ist daher nicht ungewöhnlich. Das Wiener FinTech FINcredible, das seit einigen Jahren im Mehrheitseigentum des KSV1870 steht, automatisiert das seit einiger Zeit für Wohnungssuchende auf willhaben – auf freiwilliger Basis.

FINcredible-Bonitätsprüfung auf Basis des Online-Banking-Accounts

Konkret können Immobiliensuchende seit einigen Monaten in ihrem “Mietprofil” auf willhaben eine von FINcredible durchgeführte Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen. Diese ermittle “binnen weniger Minuten sicher, transparent und DSGVO-konform” die Höhe der maximalen Mietbelastungsquote – diese beträgt 50 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Einkünfte. Die Prüfung erfolgt über das persönliche Online-Banking, nach der Durchführung können die User:innen selbst entscheiden, ob sie das Ergebnis an übermitteln möchten.

FINcredible-Bonitätsprüfung auf willhaben
(c) willhaben

FINcredible-Geschäftsführer Christian Ochs konkretisiert: “Die durchgeführte Bonitätsprüfung ist eine Momentaufnahme. Dabei wird ein Einkommensdurchschnitt der vergangenen drei Monate ermittelt. Neben regulären Einkünften wie Gehalt, Pension oder selbständigen Einkünften werden dabei auch Beihilfen oder Sonderzahlungen berücksichtigt. Dabei werden sämtliche dieser Daten lediglich für den kurzfristigen Zweck der Bonitätsprüfung verarbeitet.”

willhaben: “In keinem Fall ein Nachteil”

Auch Judith Kössner, Head of Immobilien bei willhaben, betont den Datenschutz-Aspekt: “In jedem Fall wird die Höhe des Einkommens dabei vertraulich behandelt und bleibt für Vermieter:innen und für willhaben verborgen. Angezeigt werden lediglich der Name des bzw. der Kontoinhaber:in sowie ein grüner Banner, der die erfolgreiche Bonitätsprüfung ausweist – sofern das ermittelte Durchschnittseinkommen des Kontos über der Mietbelastungsquote von 50 Prozent liegt”, erklärt die willhaben-Managerin. “Ist der Mietpreis der jeweiligen Immobilie zu hoch, wird im Mietprofil der User:innen keinerlei Information zu ihrer Bonitätsprüfung angezeigt, sodass sich in keinem Fall ein Nachteil ergibt.”