07.06.2017

FinCompare schließt Seed-Finanzierungsrunde über 2,5 Millionen Euro ab

Das Berliner FinTech FinCompare konnte seine Seed-Finanzierungsrunde erfolgreich abschließen. Unter den Investoren sind der österreichische Risikokapitalgeber Speedinvest und die Versicherungsgruppe UNIQA.
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FinCompare, die digitale Vergleichsplattform für Unternehmensfinanzierungen hat ihre Seed-Finanzierung erfolgreich abgeschlossen.
Das Berliner Tech-Unternehmen um Gründer Stephan Heller sammelte 2,5 Millionen Euro an Kapital ein. Mit dem österreichischen Venture-Capitalist Speedinvest holt FinCompare einen erfahrenen Venture Capital-Geber im Fintech-Segment (u.a. N26 und Tradico) an Bord. Zusätzlich hat sich Österreichs größte Versicherungsgruppe UNIQA an FinCompare beteiligt. Mehrere Angel-Investoren aus dem Banking-und Finance-Bereich komplettieren die Runde. Mit dem frischen Kapital werden nun Investitionen in die weitere Markterschließung, den Ausbau der Technologie sowie in Marketing und Personal getätigt.

Digitalisierung des Mittelstandes

Dast Startup richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem Finanzierungsbedarf ab 10.000 Euro. Über die Online-Plattform bietet das FinTech Zugang zu vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten. Unternehmen können kostenlos deutschlandweit Angebote von Banken, Fintechs und Finanzdienstleistern vergleichen und Finanzierungen abschließen. „Die smarte Unternehmensfinanzierung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Digitalisierung des Mittelstandes“, erklärt Stephan Heller, Gründer und CEO von FinCompare.

Mehr Transparenz

In einem bislang undurchsichtigen Markt setzt sich FinCompare für mehr Transparenz und damit eine Kostenreduktion ein. Wenige Wochen nach dem Start der Plattform im Februar 2017 verzeichnet FinCompare eine deutliche Nachfrage: Rund 400 Kunden mit einem angefragten Finanzierungsvolumen von mehr als 200 Millionen Euro etablieren FinCompare als starken neuen Marktteilnehmer. Neben den üblichen Unte rnehmenskrediten stehen bei FinCompare insbesondere alternative Finanzierungslösungen wie zum Beispiel Factoring, Leasing sowie Einkaufs- und Lagerfinanzierungen durch Finetrading zur Auswahl.
Finanzierungen bis zu fünf Millionen Euro sind über FinCompare möglich. Die verschiedenen Möglichkeiten können auf der Plattform verglichen werden. Für die tatsächlich vermittelten Kredite und Finanzierungslösungen nimmt FinCompare eine Provision von den Finanzpartnern. Für Unternehmen ist das Vergleichen und Abschließen von passenden Finanzierungslösungen kostenlos.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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