17.01.2022

Finanzwissen: Österreicher:innen lernen bei ihren Müttern

Umfrage: Wenn es um Geldanlage und Finanzwissen geht, haben die Unterschiede zwischen Männern und Frauen stark abgenommen.
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Geld, Euro, Geldanlage, Sparen
© Unsplash

Österreicher:innen finden, dass sie gut mit Geld umgehen können. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des Bankenverbandes. Mehr als zwei Drittel der Befragten schätzten sich selbst in diesem Bereich als kompetent ein. Gerald Resch, Generalsekretär des Bankenverbands, habe das überrascht, wie er auf Nachfrage bei der Präsentation der Umfrage sagte. Befragungen, die in Schulen durchgeführt werden, ergeben laut ihm ein anderes Bild. Immerhin: Wenn es um Finanzwissen und Geldanlage geht, hätten die geschlechtsspezifischen Unterschiede stark abgenommen, betonte Resch. 

Akademikerinnen entscheiden häufiger alleine über Finanzen

Nach wie vor treffen Männer häufiger als Frauen Entscheidungen in Finanzfragen selbstständig und sind risikobereiter bei der Geldanlage, aber der Unterschied ist nicht mehr sehr groß, wie die Umfrage zeigte. Besonders gering war der Unterschied wenig überraschend bei steigendem Bildungsgrad. Bei Akademikerinnen war demnach die Quote jener, die alleine Finanzentscheidungen treffen sogar ein wenig höher als bei Männern aller Bildungsschichten (50 Prozent bei Akademikerinnen und 48 Prozent bei Männern). Gleichzeitig zeige die Umfrage laut Bankenverband klar, dass sich mehr jüngere Menschen und vor allem jüngere Frauen für Finanzthemen interessieren. 

Finanzbildung ist vor allem Familiensache. „Den Umgang mit Geld haben die Befragten stärker von ihrer Mutter als von ihrem Vater gelernt. 56 Prozent der Frauen und 51 Prozent der Männer geben an, dass sie das Wissen von ihrer Mutter erhalten haben. Lediglich 38 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer nennen an dieser Stelle den Vater”, sagt Resch.  

Finanzbildung sollte Teil des Lehrplans sein

Die zweite Säule der Finanzbildung ist das Selbststudium, das vor allem über das Internet passiere, so Resch. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte der Befragten gab an, sich das Finanzwissen “selbst beigebracht” zu haben. “Finanzbildung sollte daher spätestens nach der Volksschule fixer Bestandteil des Lehrplans werden”, so der Bankenverbands-Generalsekretär. Es gehe darum, junge Menschen auf grundlegende Rechte und Pflichten in Finanzfragen vorzubereiten und Grundlagenwissen in konkreten Fällen wie Kreditverträgen zu vermitteln. Der Verband arbeite bereits jetzt eng mit dem Bildungsministerium zusammen. Als Beispiele nannte Resch das Planspiel “Schulbanker” oder das European Money Quiz. 

Einen Unterschied zwischen Männern und Frauen zeigte die Umfrage aber doch recht deutlich: Frauen blicken weniger optimistisch in die Zukunft. Einerseits haben mehr Frauen angegeben, in der Coronazeit mehr finanzielle Sorgen zu haben, weniger risikobereit zu sein und Ausgaben stärker zu hinterfragen. Besonders aber blicken Frauen pessimistisch auf die Zeit der Pension. Nur 36 Prozent der befragten Frauen gaben an, in Zukunft mit einer guten finanziellen Situation zu rechnen – bei Männern waren es immerhin 45 Prozent. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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