28.09.2021

Warum ein Job in der Finanzverwaltung spannender ist als du denkst

Die österreichische Finanzverwaltung hat eine ganze Reihe an Jobs ausgeschrieben, die auch für junge Menschen interessant sind. Doch wie ist es wirklich, etwa beim Finanzamt oder beim Zollamt Österreich zu arbeiten? Wir haben einen Einblick bekommen.
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In der Finanzverwaltung wird Personal gesucht.
In der Finanzverwaltung wird Personal gesucht. | Foto: Bundesministerium für Finanzen/Hofer
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Ein Job in der Finanzverwaltung ist vielleicht nicht der allererste Karriereweg, den junge Menschen in Betracht ziehen. Aber ein genauer Blick lohnt sich: Denn eine berufliche Laufbahn etwa beim Finanzamt Österreich, beim Zollamt Österreich, beim Amt für Betrugsbekämpfung oder auch beim Finanzamt für Großbetriebe ist spannend und abwechslungsreich, wie ein Blick hinter die Kulissen in den Arbeitsalltag zeigt.

Das Finanzamt Österreich beispielsweise hat 67 Standorte in Österreich, an denen rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Eine davon ist Lena – die 24-Jährige arbeitet seit 2016 als Prüferin in der Finanzverwaltung und studiert daneben. Langweilig wird ihr dort nie: „Wir haben stets neue Fälle und Sachverhalte – es wird nicht eintönig“, erzählt sie. Mit den Unternehmern gebe es einen spannenden Austausch. Man könne sich ständig weiterbilden und selbstständiges Arbeiten unter eigener Verantwortung sei möglich.

Auf sich alleine gestellt ist sie dabei nicht: Kommt man mit einer Aufgabe einmal nicht weiter, helfen die Kolleginnen und Kollegen: „Man spricht gemeinsam über den Fall und findet eine Lösung. Viele Kollegen haben bereits langjährige Erfahrung. Ansonsten gibt es auch den Fachbereich, welcher gerne bei komplexen Sachverhalten weiterhilft“, erzählt Lena. In zwei Jahren will sie ihr Studium abgeschlossen haben. Dann könnte sie in anderen Bereichen arbeiten – etwa im Finanzamt für Großbetriebe oder im Fachbereich.

„Jeden Tag kommt Neues auf einen zu“

Neue Stellen sind auch beim Zollamt Österreich ausgeschrieben. Dieses stellt den Schutz der Wirtschaft und der Endverbraucher sicher. Zu den Aufgaben des Zollamts Österreich zählen beispielsweise die Kontrolle von Reisebussen und Reisenden, PKWs, LKWs oder auch von Brief- und Paketsendungen. Österreichweit sind dazu etwa 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz – so auch Mathias. Der 28-Jährige ist seit sechs Jahren beim Zoll.

„Es ist ein sehr abwechslungsreicher Beruf“, erzählt er. „Jeden Tag kommt Neues auf einen zu und man ist dabei nicht alleine, sondern in einem Team, mit dem man zusammenarbeitet und so etwaige Herausforderungen gemeinsam meistert“. Komplizierte Fälle löse man im Teamwork.

Aber was muss man mitbringen, um für eine Tätigkeit beim Zollamt geeignet zu sein? Weil der Zoll eine maßgebliche Rolle im internationalen Warenaustausch und in der internationalen Betrugsbekämpfung spielt, ist bei der Arbeit kreatives und analytisches Denken erforderlich, erklärt Mathias. Für den Job brauche man außerdem selbstsicheres Auftreten, Weltoffenheit und die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten.

„Abwechslungsreich, selbstbestimmt, flexibel und sicher“

Ein weiteres Betätigungsfeld innerhalb der Finanzverwaltung ist das Finanzamt für Großbetriebe. Dieses untersucht, ob größere Unternehmen und Konzerne die Steuergesetze einhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen dabei überwiegend im Unternehmen vor Ort. Lisa-Maria, eine Mitarbeiterin des Finanzamts für Großbetriebe, beschreibt die Tätigkeit als „abwechslungsreich, selbstbestimmt, flexibel und sicher“. Die 31-Jährige ist bereits seit sechs Jahren in der Finanzverwaltung tätig.

Mitbringen müsse man für den Job Selbstständigkeit und Standhaftigkeit. „Es darf einen nicht stören, steuerliche Probleme beim Unternehmen anzusprechen und auf Gegenwind zu stoßen“, sagt Lisa-Maria. Ihre Kolleginnen und Kollegen beschreibt sie als hilfsbereit, lustig, kommunikativ und herzlich.

Dies bestätigt auch ihr Kollege Max. Der 26-Jährige ist seit 2016 in der Finanzverwaltung tätig. „Humor wird bei uns großgeschrieben und bleibt – auch wenn es um komplexe Fragestellungen geht – nicht auf der Strecke. Daneben zeichnen sich meine Kolleginnen und Kollegen natürlich auch durch fachliches Knowhow und Spezialwissen aus“, sagt er. Gegenseitige Unterstützung und Teamspirit stünden an der Tagesordnung.

Generell bietet die Tätigkeit beim Finanzamt für Großbetriebe die Möglichkeit „Zusammenhänge zu hinterfragen und vernetzt zu denken“. Wichtige Eigenschaften für den Job sind laut Max Neugier und Spaß am Dazulernen. „Gerade in so einem dynamischen Bereich wie dem Steuerrecht kann man nicht zu jeder Frage alles wissen und muss sich laufend weiterbilden“, erläutert er. Dabei hilft der ständige Austausch im Team und die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten.

Auf den Geschmack gekommen? Aktuell sind über 100 Stellen ausgeschrieben, die sich zum Großteil an junge Menschen richten. Die Ausschreibungen betreffen Maturantinnen und Maturanten, Absolventinnen und Absolventen von berufsbildenden mittleren Schulen (HAS) oder Pflichtschulen sowie Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Lehre.

Zu den aktuellen Ausschreibungen des Bundesministeriums für Finanzen auf der Jobbörse der Republik Österreich geht’s hier.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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