14.07.2022

Diese digitalen Tools sollen künftig die Finanzverwaltung effizienter machen

Ein Redesign von FinanzOnline, Videotermine und die Etablierung des Once Only Prinzips sollen das digitale Angebot der Finanzverwaltung künftig attraktiver machen. Im Rahmen einer Veranstaltung des Finanzministeriums wurden die neuesten Tools & Features vorgestellt.
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Tursky
Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky | © BMF, Aigner

Die Finanzverwaltung gehört neben A1 zum mittlerweile größten Kundenservice-Anbieter in Österreich. Täglich gehen rund 35.000 Anrufe von Bürger:innen ein, die sich über ihre Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung & Co informieren wollen. Um die steigende Anzahl an Anfragen zu bewältigen, setzt die Finanzverwaltung bereits seit mehreren Jahren auf den Ausbau ihrer digitalen Services. 

Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung stellt dabei FinanzOnline dar, das laut dem Finanzministerium aktuell von 5,6 Millionen Personen online genutzt wird. Über die Plattform kann der gesamte Prozess der Steuererklärung rund um die Uhr von zu Hause erledigt werden. Seit 2003 wurden so schon 250 Millionen Erklärungen und Anträge online eingebracht.

Redesign von FinanzOnline für Unternehmer:innen

2020 erfolgte für Privatpersonen ein Redesign der Plattform FinanzOnline. Nun sollen auch Unternehmer:innen von einer erhöhten Usability profitieren, wie Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky am Dienstag bei einer internen Veranstaltung des Finanzministeriums angekündigt hat. Konkret geht es um die Abwicklung der Einkommensteuererklärung. Künftig soll sich das Dashboard beim Einstieg individualisiert gestalten lassen. So sollen Nutzer:innen beim Login nur mehr jene Fragen beantworten müssen, die sie auch persönlich betreffen. Personen, die beispielsweise umsatzsteuerbefreit sind oder keine Kinder haben, müssen derartige Fragen nicht mehr beantworten. “Mein Grundsatz ist es, die Verwaltung durch Digitalisierung und E-Government zu vereinfachen. Mir ist hierbei wichtig, die Menschen zu begeistern und mitzunehmen und die Verwaltung dorthin zu bringen, wo die Menschen sind. Fast alle Behördengänge sollen bis 2024 auch digital möglich sein”, so Tursky.

FinanzOnline [+]

Ein digitales Tool, das bereits jetzt in der Finanzverwaltung zur Anwendung kommt, ist die App FinanzOnline [+]. Zielgruppe der App sind Privatpersonen, die steuerlich relevante Ausgaben, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, elektronisch erfassen wollen. Über die Smartphone-App können Belege eingescannt werden, damit am Ende des Jahres eine rasche Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung möglich wird. Ein besonderes Feature: Nutzer:innen werden unterschiedliche Erfassungskategorien angezeigt, die mit einer Stichwortsuche verknüpft sind. So sollen Anwender:innen möglichst rasch die richtige Kategorie für die Belegerfassung finden. Weiters wird auch der Datenaustausch mit den IT-Systemen der Finanzverwaltung, wie Stamm- und Kontaktdatenabholung, Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung, unterstützt.

© BMF, Aigner

Chatbot und Videotelefonie 

Neben einem Redesign von FinanzOnline und der App FinanzOnline [+] möchte die Finanzverwaltung künftig auch verstärkt auf einen Chatbot setzen. Bereits seit September 2019 unterstützt der sogenannte Chatbot Fred Nutzer:innen auf FinanzOnline bei ihren Anliegen. Seit dem Launch konnten so über 3,5 Millionen Anfragen beantwortet werden, wobei Fred laut dem Finanzministerium bei rund 70 Prozent der Fälle gezielt weiterhelfen konnte. Zudem befindet sich aktuell auch VoiceBot-Prototyp in Entwicklung, der Sprachbefehle entgegennehmen kann. 

Um den Bürger:innen mühsame Behördengänge zu ersparen, werden seit März diesen Jahres über die Finanz-Service-Center erstmalig auch Videotermine ermöglicht. Derzeit befindet sich das Projekt in einer Pilotphase, wobei aktuell österreichweit rund 25 Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen. Der Service soll nun schrittweise ausgebaut werden. 

Ausbau des Once Only Prinzips 

In Zukunft soll laut Tursky auch das Once Only Prinzip in der Finanzverwaltung noch stärker ausgebaut werden. „Once Only“ steht für die einmalige Bereitstellung und Erfassung von Daten. Die öffentliche Verwaltung kann dadurch – unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes – Daten wiederverwenden und untereinander austauschen.

Ein erstes Pilotprojekt mit der Stadt Graz könnte österreichweit Schule machen. Im Zuge der Neugestaltung der Kinderbetreuungs-Anträge der Stadt Graz werden digitale Einkommensnachweise der Transparenzdatenbank über den Register- und Systemverbund (RSV) ausgehoben. Das Ergebnis: Alleine mit diesem Pilotprojekt können so mehr als 22.000 Behördenkontakte pro Jahr eingespart werden. Damit eine redundante Bekanntgabe von Daten künftig minimiert wird, soll das Projekt nun österreichweit skaliert werden.


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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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