31.05.2016

Microlearning 1: Die Finanzpolizei

Die Finanzpolizei (früher "KIAB") bildet eine Sondereinheit bei den Abgabenbehörden (Finanzämtern). Sie ist keine Polizei und ist nicht bewaffnet. Sie hat auch keine eigene Uniform, aber es gibt eine Dienstkleidung und einen eigenen Dienstausweis.
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kooperation

In jedem Finanzamt ist ein Finanzpolizei-Team eingerichtet. Die Koordination der Finanzpolizei erfolgt in der jeweiligen Geschäftsführung eines jeden Finanzamtes. Die Finanzpolizei erfüllt folgende Aufgaben:

  • Die Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer,
  • die Steueraufsicht (d.h. sie kontrolliert ob alle Umsätze, die Umsatzsteuer und die Lohnabgaben (wie SV-Beiträge) gemeldet wurden),
  • sie versucht Unternehmer zu entdecken, die sich nicht beim Finanzamt angemeldet haben,
  • sie versucht Sozialbetrug aufzudecken – also die organisierte Schwarzarbeit,
  • sie kontrolliert Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches und
  • sie kontrolliert  Kassensysteme nach der Kassenrichtlinie.

Finanzpolizei: Was bedeuten die Begriffe?

Die Beamten haben: Betretungsrecht, Auskunftsrecht, Identitätsfeststellungs- und Anhaltsrecht. Anhalterecht bedeutet, dass Fahrzeuge angehalten und die Güter überprüft werden. Die Beschlagnahme von Fahrzeugen und Geldpfändungen vor Ort kann erfolgen. Mit Identitätsfeststellung ist gemeint, dass Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift erfasst werden. Ihre Mitarbeiter sollten daher immer einen Ausweis dabei haben.

Die Finanzpolizei kommt unangemeldet in die Betriebe. Sie hat eine Belehrungsverpflichtung. D.h. es muss bekannt gegeben werden, nach welcher Rechtsgrundlage geprüft wird und ob jemand als Zeuge oder als Verdächtiger vernommen wird. Diese Aussagen sind für eventuell spätere Rechtsmittel wichtig. Das Nichtmitwirken oder die Behinderung der Amtshandlung kann zu Zwangsstrafen führen. Mitarbeiter sind verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die Finanzpolizei darf alle Betriebsräume und Aufenthaltsräume betreten. Privaträume dürfen nicht betreten werden. Wenn aber der Verdacht besteht, dass in den Privaträumen Arbeitsleistungen von Ausländern erbracht werden, dürfen auch diese betreten werden. Die Finanzpolizei hat das Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Falls Sie Unterlagen mitgeben, sollten Sie dies unbedingt dokumentieren und Kopien anfertigen. Am Ende der Kontrolle verlangen Sie eine Kopie der Niederschrift. Auch das Hinzuziehen des Steuerberaters ist empfehlenswert. Aussagen müssen Sie nicht machen, wenn Sie sich selbst damit belasten könnten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMF.

Aus dem Kurs:
Recht & Steuern: Was Sie als Unternehmer wissen müssen – Finanzen und Steuern auf einen Blick

Über die Autorin:
Frau Mag. Petra Maria Ibounig ist Absolventin des Studiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat mehrjährige Erfahrung als Berufsanwärterin in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Frau Mag. Ibounig lebt in Wien. Sie ist engagierte Geigerin in diversen Orchestervereinen. Ihre zweite Leidenschaft gilt der Erlernung der Russischen Sprache und Kultur.

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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