14.11.2020

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher und Finanzminister Gernot Blümel präsentierten heute weitere Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Hier die wichtigsten Punkte in Sachen Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Sonderbetreuung.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen im zweiten Lockdown. Dienstleister wie Friseure und Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Blümel verwies für andere Branchen auf noch nicht ausverhandelte Eckpunkte des Fixkostenzuschuss II mit der EU-Kommission und stellte sein neues Zwei-Säulen-Modell vor – das er als Empfehlung des Verfassungsdienstes orientiert an der Umsatzrentabilität bezeichnete.

Alle Details im Video der Pressekonferenz

Alle Pressekonferenzen rund um den neun beschlossenen harten Lockdown in Österreich können über diesen Link abgerufen werden. Download der aktuellen Verordnung – mit allen Maßnahmen und Ausnahmen – unter diesem Link.

Weniger Fixkostenzuschuss für Sub-Branchen

Im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Als Basis für den Handel werden 40 Prozent Umsatzabgeltung gelten. Dabei wird es je nach Branche Unterschiede geben. Der Finanzminister sprach hierbei von Sub-Branchen: Bereiche mit saisonaler Ware werden – mit bis zu 60 Prozent – stärker unterstützt. Andere Unternehmen, mit nicht verderblicher Ware, die zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann, erhalten 20 Prozent. Es wird zudem eine Fixkosten-Verlust-Version mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.

finanzonline bis 23.11. offline

Antragsstellungen sind auf finanzonline ab Montag, dem 23. November, möglich. Bis dahin wird die Maske der Plattform offline sein, weil sie technisch angepasst wird. Die Auszahlung der genehmigten Anträge werde natürlich weiterhin erfolgen, so Blümel.

Kurzarbeit weiter möglich

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher erklärte nach der Rede des Finanzministers, dass die Corona-Kurzarbeit adaptiert wurde. Unternehmer könnten über das eAMS-Konto auch rückwirkend Anträge stellen.

Arbeitgeber erhalten bei Sonderbetreuung 100 Prozent Gehalt zurück

Aschbacher versicherte zudem, dass Home Office-Nutzer weiterhin unfallversichert bleiben und die Pendlerpauschale als Aufwandsentschädigung erstattet wird. Für Personen, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, gilt die Sonderbetreuungszeit von jeweils vier Wochen pro Elternteil, die auch als vereinzelte Tage oder Halbtage flexibel nutzbar sind. Arbeitgeber bekommen 100 Prozent des Gehalts refundiert.

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Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane
Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane

Das Berliner Legal-Tech-Scaleup Noxtua hat seine Series-C-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Es ist die bislang größte Geldspritze für ein Rechts-KI-Unternehmen in Deutschland. Im Zuge der Kapitalerhöhung übernimmt der deutsche Fachverlag C.H.Beck die Mehrheit an dem Unternehmen, während die Wiener Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung als neuer Investor einsteigt.

Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin bei Manz, ordnet den Schritt in die Unternehmensgeschichte ein: „Seit mehr als 40 Jahren nimmt Manz eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein“. Das Investment sei vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortführung der eigenen Digitalisierungsstrategie. „Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt“, so Stein-Pressl.

Manz mit langer Digitalisierungs-Geschichte

Für den 1849 in Wien gegründeten Fachverlag fügt sich die Beteiligung in eine Reihe bestehender Innovationen ein. Manz führte bereits 1986 die Rechtsdatenbank (RDB) in Österreich ein und stellte Anfang 2025 mit „Genjus KI“ einen eigenen Rechercheassistenten vor. Seit 2025 kooperiert der Verlag zudem operativ mit Noxtua an der Lösung „Manz-Noxtua“, um Fachinformationen auf einer gemeinsamen Plattform zu bündeln.

Mit dem Einstieg will das Wiener Verlagshaus die Qualitätsstandards juristischer Inhalte auch im KI-Zeitalter sichern. „Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt“, betont Stein-Pressl. Als Verlag sehe sich Manz als Garant für die Wahrung dieser Qualität.

Gesellschafterkreis von Noxtua formiert sich um

Die Mehrheit der Anteile liegt nach dem Abschluss der Runde bei C.H.Beck. Der Münchner Traditionsverlag war bereits im April 2025 bei der Series B als Hauptinvestor eingestiegen. Klaus Weber aus der Gesamtgeschäftsführung von C.H.Beck begründet die Aufstockung mit den Veränderungen im Markt: „Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt“. Zudem betont er die strategische Ausrichtung der Partner: „Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit Manz auch eine Investition in die Zukunft des Rechts“.

Parallel zum Wechsel der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet. Bisherige Wagniskapitalgeber wie die Global Brain Corporation, der KDDI Open Innovation Fund sowie Einzelinvestor Dominik Schiener scheiden als Eigner aus. Auch die Wirtschaftskanzleien CMS und Dentons geben ihre Anteile ab, verbleiben aber laut Unternehmensangaben als Ankerkunden. CMS hatte die Entwicklung der Software 2024 mitinitiiert.

Internationale Expansion

Noxtua wurde 2017 auf Basis von Forschung an der Universität Oxford und dem Imperial College London von Leif-Nissen Lundbæk und Michael Huth gegründet. Nach Unternehmensangaben beschäftigt das Scaleup derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen an sechs europäischen Standorten – darunter Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München und Fribourg – und kommt auf mehr als 30.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Das frische Kapital soll laut Aussendung vor allem in die Weiterentwicklung der spezialisierten Arbeitsbereiche sowie in die Expansion in weitere europäische Märkte fließen. Die Software deckt typische juristische Arbeitsabläufe wie Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ab und greift dabei auf Daten lizenzierter Fachverlage zurück.

Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua, kommentiert den Abschluss der Runde: „Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut“. Die Vertiefung der Partnerschaft ordnet er als Signal ein: „Die gemeinsame Investition von C.H. Beck und Manz in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“.

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AI Summaries

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

  • ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen.
  • Dienstleister wie Friseure, Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Andere Branchen erhalten zwischen 60 und 20 Prozent Förderung.
  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

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  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

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  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.