02.12.2020

Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

Laut Finanzminister Gernot Blümel würden Betrieben, die bis Jahresende geschlossen bleiben müssen, 50 Prozent des Umsatzes erstattet. Zudem gibt es ab dem 1. Jänner wieder den Fixkostenersatz.
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Umsatzersatz, Blümel, Corona-Maßnahmen, BMF
(c) BMF - Finanzminister Gernot Blümel verkündete die Verlängerung des Umsatzersatzes bis Jahresende.

Nachdem die Regierung eine „behutsamen“ Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und anderen Betrieben, die weiterhin geschlossen haben müssen, ein neuer Umsatzersatz geltend wird. Allerdings nur mit 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Umsatzersatz ein einmaliges Instrument

„Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste“, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Dezemberumsatzersätze würden den Staat zusätzlich eine Milliarde Euro kosten.

Gastro darf weiter liefern und Abholen lassen

Für die Gastronomie bleibt das Abhol-Modell aufrecht – zwischen 6 Uhr und 19 Uhr. Lieferungen bleiben rund um die Uhr möglich. Öffnen dürfen Betriebe der beiden Branchen erst wieder am 7. Jänner 2021 – abhängig von den Infektionszahlen.

Mit Neujahr wieder Fixkostenzuschuss

Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

Körpernahe Dienstleister offen, aber ohne Verköstigung

im Gegensatz zur Gastro und Hotellerie dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Massage- oder Kosmetik-Dienstleister am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten.

Bisher über 800 Millionen Euro überwiesen

„Der Umsatzersatz ist eine weitere Maßnahme, die wir gesetzt haben, um eine schwierige Situation vor Weihnachten abzufedern“, so Blümel. Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

Arbeitsplatzgarantie

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach beim Umsatzersatz von den Vorteilen der Arbeitsplatzgarantie (da nur Betriebe für die Corona-Hilfe infrage kommen, die keine Kündigungen aussprechen) und der unkomplizierten Auszahlung, während Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) meinte, der Umsatzersatz biete Betrieben die nötige Liquidität durch den Lockdown zu kommen.

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(v.l.) Peter Hajek, Monika Köppl-Turyna, Lisa-Marie Fassl und Markus Raunig © Tobias Gärtner

Wie steht es um das Interesse an der Selbstständigkeit in Österreich? Eine Online-Befragung von Peter Hajek Public Opinion Strategies im Auftrag der Stiftung Unternehmerische Zukunft liefert dazu aktuelle Daten. Im Befragungszeitraum vom 22. Mai bis 8. Juni 2026 wurden insgesamt rund 1.500 Personen der österreichischen Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 16 und 69 Jahren befragt. Die Zahlen zeigen, wie stark das direkte Umfeld die Neigung zum Unternehmertum in Österreich prägt.

Der „Eltern-Effekt“ als zentraler Einflussfaktor

Der zentralste Befund der Untersuchung liegt in der familiären Prägung: Der Wunsch und die konkrete Absicht zu gründen gehen laut den Studiendaten maßgeblich mit der unternehmerischen Tätigkeit der eigenen Eltern einher. Insgesamt geben 20 Prozent der Befragten an, mindestens einen selbstständigen oder unternehmerischen Elternteil zu haben. Laut Umfrage verändert diese Erfahrung die Haltung grundlegend: Während sich ohne unternehmerischen Hintergrund lediglich 27 Prozent der Befragten eine Gründung grundsätzlich vorstellen können, steigt dieser Wert bei Personen mit unternehmerischem Elternhaus auf 47 Prozent.

Noch drastischer unterscheidet sich die konkrete Planung: Bei Befragten ohne unternehmerische Eltern geben derzeit nur 7 Prozent an, innerhalb der nächsten zwölf Monate konkret eine Gründung zu planen. Hat mindestens ein Elternteil ein Unternehmen geführt oder gegründet, springt diese Gründungsabsicht auf 18 Prozent, also mehr als das Doppelte. Das Elternhaus senkt somit laut Studie die subjektiven Hürden von der bloßen Vorstellung hin zur konkreten Absicht.

Eklatanter Mangel an sichtbaren Vorbildern im Alltag

Dass die familiäre Herkunft in den Daten eine so dominante Rolle spielt, deckt sich mit einem deutlichen Mangel an sichtbaren Alternativen im öffentlichen Raum. Laut Umfrage fällt fast der Hälfte der Gesamtbevölkerung (49 Prozent) spontan kein einziger Name einer Unternehmerin oder eines Unternehmers ein.

Unter den Befragten zwischen 16 und 29 Jahren geben sogar 60 Prozent an, niemanden nennen zu können. Werden überhaupt Namen genannt, handelt es sich meist um prominente Großunternehmer wie Mateschitz (13 Prozent), Haselsteiner (5 Prozent), Benko (3 Prozent), Swarovski (3 Prozent) oder Elon Musk (2 Prozent). Greifbare Vorbilder aus dem alltäglichen Leben fehlen in der Wahrnehmung vieler Befragter.

Gleichzeitig zeigt die Erhebung: Wer im unternehmerischen Umfeld aufwächst oder entsprechende Kontakte hat, würde im Falle eines Gründungsvorhabens eine nahestehende Person laut Eigenangabe mit 37 Prozent mehr als doppelt so oft aktiv bestärken wie Personen ohne dieses Umfeld (17 Prozent).

Breiter Ruf nach Wirtschaftsbildung an Schulen

Unterstützung aus dem Elternhaus ist ein wichtiger Faktor, doch soll er laut den Befragten nicht der einzige sein, der über die berufliche Zukunft entscheidet, wie sich aus weiteren Ergebnissen ablesen lässt. 80 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Jugendliche bereits in der Schule stärker lernen sollten, wie man Unternehmen gründet oder führt. Zudem hätten sich 75 Prozent selbst mehr praktische Wirtschaftsbildung gewünscht.

Für Markus Raunig, Vorstand der Stiftung Unternehmerische Zukunft, liefern die Befragungsergebnisse deshalb einen klaren Auftrag an die Bildungspolitik. Seine zentrale These formuliert Raunig bei der heutigen Pressekonferenz als Kernversprechen der Stiftungsarbeit: „Unsere Überzeugung als Stiftung lautet: Es darf nicht davon abhängen, was für Eltern oder welches Umfeld man hat, ob man unternehmerisch tätig wird oder nicht.“

Durch praxisnahe Schulprogramme, den Aufbau eigener Medienkanäle zur Veranschaulichung des unternehmerischen Alltags und die gezielte Sichtbarmachung nahbarer Vorbilder soll dieses Herkunfts-Delta geschlossen werden.

Wachstumsorientierte Startups als echter Jobmotor

Aus volkswirtschaftlicher Sicht kommt es jedoch nicht bloß auf die reine Anzahl an Gründungen an, sondern auf deren Qualität, das betont Monika Köppl-Turyna, Direktorin von EcoAustria. Die auch als Vorstandsmitglied der Stiftung agierende Wirtschaftsforscherin hebt hervor, dass vor allem junge, wachstumsstarke Unternehmen als entscheidender Motor für Beschäftigung und Innovation wirken und überproportional viele neue Arbeitsplätze schaffen.

Auf der Pressekonferenz spitzte Investorin und Stiftungs-Vorstandsmitglied Lisa-Marie Fassl die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Haltungswende zu: „Das einzige, was uns hilft wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben als Standort, ist Innovation. […] Es muss gesamtgesellschaftlich gesehen einfach wieder sexy sein, einen Beitrag zu leisten. Wir leben in einem Land mit einer massiven Vollkaskomentalität, wo man darauf wartet, dass irgendwer etwas für einen richtet.“

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Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

  • Nachdem die Regierung eine „behutsamen“ Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und andere Betriebe, die weiterhin geschlossen haben müssten, einen neuen Umsatzersatz erhalten. Allerdings nur mit 50 Prozent.
  • „Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste“, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde.
  • Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt.
  • Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

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