02.12.2020

Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

Laut Finanzminister Gernot Blümel würden Betrieben, die bis Jahresende geschlossen bleiben müssen, 50 Prozent des Umsatzes erstattet. Zudem gibt es ab dem 1. Jänner wieder den Fixkostenersatz.
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Umsatzersatz, Blümel, Corona-Maßnahmen, BMF
(c) BMF - Finanzminister Gernot Blümel verkündete die Verlängerung des Umsatzersatzes bis Jahresende.

Nachdem die Regierung eine “behutsamen” Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und anderen Betrieben, die weiterhin geschlossen haben müssen, ein neuer Umsatzersatz geltend wird. Allerdings nur mit 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Umsatzersatz ein einmaliges Instrument

“Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste”, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Dezemberumsatzersätze würden den Staat zusätzlich eine Milliarde Euro kosten.

Gastro darf weiter liefern und Abholen lassen

Für die Gastronomie bleibt das Abhol-Modell aufrecht – zwischen 6 Uhr und 19 Uhr. Lieferungen bleiben rund um die Uhr möglich. Öffnen dürfen Betriebe der beiden Branchen erst wieder am 7. Jänner 2021 – abhängig von den Infektionszahlen.

Mit Neujahr wieder Fixkostenzuschuss

Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

Körpernahe Dienstleister offen, aber ohne Verköstigung

im Gegensatz zur Gastro und Hotellerie dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Massage- oder Kosmetik-Dienstleister am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten.

Bisher über 800 Millionen Euro überwiesen

“Der Umsatzersatz ist eine weitere Maßnahme, die wir gesetzt haben, um eine schwierige Situation vor Weihnachten abzufedern”, so Blümel. Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

Arbeitsplatzgarantie

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach beim Umsatzersatz von den Vorteilen der Arbeitsplatzgarantie (da nur Betriebe für die Corona-Hilfe infrage kommen, die keine Kündigungen aussprechen) und der unkomplizierten Auszahlung, während Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) meinte, der Umsatzersatz biete Betrieben die nötige Liquidität durch den Lockdown zu kommen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

  • Nachdem die Regierung eine “behutsamen” Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und andere Betriebe, die weiterhin geschlossen haben müssten, einen neuen Umsatzersatz erhalten. Allerdings nur mit 50 Prozent.
  • “Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste”, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde.
  • Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt.
  • Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

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