02.12.2020

Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

Laut Finanzminister Gernot Blümel würden Betrieben, die bis Jahresende geschlossen bleiben müssen, 50 Prozent des Umsatzes erstattet. Zudem gibt es ab dem 1. Jänner wieder den Fixkostenersatz.
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Umsatzersatz, Blümel, Corona-Maßnahmen, BMF
(c) BMF - Finanzminister Gernot Blümel verkündete die Verlängerung des Umsatzersatzes bis Jahresende.

Nachdem die Regierung eine „behutsamen“ Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und anderen Betrieben, die weiterhin geschlossen haben müssen, ein neuer Umsatzersatz geltend wird. Allerdings nur mit 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Umsatzersatz ein einmaliges Instrument

„Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste“, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Dezemberumsatzersätze würden den Staat zusätzlich eine Milliarde Euro kosten.

Gastro darf weiter liefern und Abholen lassen

Für die Gastronomie bleibt das Abhol-Modell aufrecht – zwischen 6 Uhr und 19 Uhr. Lieferungen bleiben rund um die Uhr möglich. Öffnen dürfen Betriebe der beiden Branchen erst wieder am 7. Jänner 2021 – abhängig von den Infektionszahlen.

Mit Neujahr wieder Fixkostenzuschuss

Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

Körpernahe Dienstleister offen, aber ohne Verköstigung

im Gegensatz zur Gastro und Hotellerie dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Massage- oder Kosmetik-Dienstleister am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten.

Bisher über 800 Millionen Euro überwiesen

„Der Umsatzersatz ist eine weitere Maßnahme, die wir gesetzt haben, um eine schwierige Situation vor Weihnachten abzufedern“, so Blümel. Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

Arbeitsplatzgarantie

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach beim Umsatzersatz von den Vorteilen der Arbeitsplatzgarantie (da nur Betriebe für die Corona-Hilfe infrage kommen, die keine Kündigungen aussprechen) und der unkomplizierten Auszahlung, während Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) meinte, der Umsatzersatz biete Betrieben die nötige Liquidität durch den Lockdown zu kommen.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

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  • „Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste“, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde.
  • Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt.
  • Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

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