02.12.2020

Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

Laut Finanzminister Gernot Blümel würden Betrieben, die bis Jahresende geschlossen bleiben müssen, 50 Prozent des Umsatzes erstattet. Zudem gibt es ab dem 1. Jänner wieder den Fixkostenersatz.
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Umsatzersatz, Blümel, Corona-Maßnahmen, BMF
(c) BMF - Finanzminister Gernot Blümel verkündete die Verlängerung des Umsatzersatzes bis Jahresende.

Nachdem die Regierung eine „behutsamen“ Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und anderen Betrieben, die weiterhin geschlossen haben müssen, ein neuer Umsatzersatz geltend wird. Allerdings nur mit 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Umsatzersatz ein einmaliges Instrument

„Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste“, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Dezemberumsatzersätze würden den Staat zusätzlich eine Milliarde Euro kosten.

Gastro darf weiter liefern und Abholen lassen

Für die Gastronomie bleibt das Abhol-Modell aufrecht – zwischen 6 Uhr und 19 Uhr. Lieferungen bleiben rund um die Uhr möglich. Öffnen dürfen Betriebe der beiden Branchen erst wieder am 7. Jänner 2021 – abhängig von den Infektionszahlen.

Mit Neujahr wieder Fixkostenzuschuss

Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.

Körpernahe Dienstleister offen, aber ohne Verköstigung

im Gegensatz zur Gastro und Hotellerie dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Massage- oder Kosmetik-Dienstleister am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten.

Bisher über 800 Millionen Euro überwiesen

„Der Umsatzersatz ist eine weitere Maßnahme, die wir gesetzt haben, um eine schwierige Situation vor Weihnachten abzufedern“, so Blümel. Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

Arbeitsplatzgarantie

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach beim Umsatzersatz von den Vorteilen der Arbeitsplatzgarantie (da nur Betriebe für die Corona-Hilfe infrage kommen, die keine Kündigungen aussprechen) und der unkomplizierten Auszahlung, während Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) meinte, der Umsatzersatz biete Betrieben die nötige Liquidität durch den Lockdown zu kommen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Finanzminister Blümel: Umsatzersatz verlängert – aber nur mit 50 Prozent

  • Nachdem die Regierung eine „behutsamen“ Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und andere Betriebe, die weiterhin geschlossen haben müssten, einen neuen Umsatzersatz erhalten. Allerdings nur mit 50 Prozent.
  • „Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste“, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde.
  • Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt.
  • Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.

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