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Nachdem die Regierung eine “behutsamen” Öffnung diverser Bereiche verkündet hatte, teilte Finanzminister Gernot Blümel mit, dass durch die Verlängerung des Lockdowns für Gastro, Hotellerie und anderen Betrieben, die weiterhin geschlossen haben müssen, ein neuer Umsatzersatz geltend wird. Allerdings nur mit 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Umsatzersatz ein einmaliges Instrument
“Es handelt sich um ein einmaliges Instrument zur kurzfristigen Überbrückung der Verluste”, sagte Blümel und betonte, dass die Antragsstellung ab 16. Dezember auf der Plattform Finanzonline möglich sein werde. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Dezemberumsatzersätze würden den Staat zusätzlich eine Milliarde Euro kosten.
Gastro darf weiter liefern und Abholen lassen
Für die Gastronomie bleibt das Abhol-Modell aufrecht – zwischen 6 Uhr und 19 Uhr. Lieferungen bleiben rund um die Uhr möglich. Öffnen dürfen Betriebe der beiden Branchen erst wieder am 7. Jänner 2021 – abhängig von den Infektionszahlen.
Mit Neujahr wieder Fixkostenzuschuss
Nach dem Jahresende müssen die Betriebe einen erweiterten Fixkostenzuschuss beantragen, der mit dem Jahreswechsel den Umsatzersatz ersetzt. Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten.
Körpernahe Dienstleister offen, aber ohne Verköstigung
im Gegensatz zur Gastro und Hotellerie dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Massage- oder Kosmetik-Dienstleister am kommenden Montag aufsperren, aber keine Verpflegung anbieten.
Bisher über 800 Millionen Euro überwiesen
“Der Umsatzersatz ist eine weitere Maßnahme, die wir gesetzt haben, um eine schwierige Situation vor Weihnachten abzufedern”, so Blümel. Bisher gab es rund 72.000 Anträge, bei denen mittlerweile über 800 Millionen Euro an Hilfen überwiesen wurden.
Arbeitsplatzgarantie
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach beim Umsatzersatz von den Vorteilen der Arbeitsplatzgarantie (da nur Betriebe für die Corona-Hilfe infrage kommen, die keine Kündigungen aussprechen) und der unkomplizierten Auszahlung, während Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) meinte, der Umsatzersatz biete Betrieben die nötige Liquidität durch den Lockdown zu kommen.