26.02.2015

Finanzierungsmöglichkeiten für Startups in der Anfangsphase in Österreich

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten hat ein Startup in der Frühphase?

Über hundert Unternehmen werden in Österreich jeden Tag gegründet. Ebenfalls vielfältig sind die Motive, weshalb Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen: Ob sie nun ihr eigener Chef sein wollen, in ihrer Zeitgestaltung flexibel agieren möchten, eine Alternative zum Arbeitsmarkt in der Gründung sehen, oder eine Idee haben, die sie umsetzen möchten. Das Durchschnittsalter eines Gründers liegt bei 37,4 Jahren. Rund ein Viertel derjenigen, die den Schritt wagen und gründen, sind zwischen 20 und 30 Jahre alt.

Unabhängig vom Alter der Gründer gibt es allerdings eine zentrale Frage, die alle gleichermaßen betrifft: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es eigentlich? Und abgeleitet von dieser: Was bedeutet eigentlich Bootstrapping, Crowdfunding und FFF? Gibt es Förderstellen in Österreich? Gibt es einen Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting?

Die Entscheidung, welche Finanzierungsform am besten passt, hängt allerdings von weiteren Faktoren ab: Zum Beispiel, in welcher Phase sich das Unternehmen befindet. Und, ob das Gründerteam bereit ist, gegen Kapital Unternehmensanteile abzugeben. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Vorgründungsphase eines Unternehmens.

Möchte man volle Kontrolle über sein Unternehmen behalten und zwar sowohl operativ als auch anteilsmäßig, bleiben zunächst folgende Finanzierungsmöglichkeiten übrig:

  • Bootstrapping

Dieser Begriff bezeichnet die Selbstfinanzierung, bei der auf eine externe Finanzierung verzichtet wird und das Unternehmen mit eigenen Mitteln gestemmt wird. Das Unternehmensrisiko bleibt somit völlig beim Gründer, der möglichst kostengünstig und meist ohne Ressourcen an seiner Idee arbeitet und versucht, möglichst schnell auf den Markt zu kommen, um Geld zu verdienen.

Das Wort „Bootstrapping“ kommt aus dem Englischen und bezeichnet die Fähigkeit, sich ohne fremde Hilfe am „Stiefelriemen“ durch eigene Kraft aus einer Notlage zu befreien.

  • Die drei F: Familie, Freunde, Bekannte

Als FFF-Finanzierung wird die Finanzierung über den Familien- und Freundeskreis genannt und ist für viele eine Alternative, wenn man keine Möglichkeit hat, das Unternehmen selbst zu finanzieren, oder die Eigenmittel bereits verbraucht sind.

FFF kommt ebenfalls aus dem Englischen und steht für „Friends, Family and Fools“.

  • Förderprogramme

Möchte man über Fördermittel gehen, dann wendet man sich in Österreich an das Austria Wirtschaftsservice (aws) sowie die Forschungsföderungsgesellschaft (FFG).

Wer in Wien gründen möchte, sollte sich jedenfalls auch bei der Wirtschaftsagentur Wien erkundigen. Ein PDF über die einzelnen Förderungsstellen in Österreich kann man vom aws hier downloaden.

  • Crowdfunding 

In Österreich gibt es mehrere Crowdfunding Plattformen. Diese Art der Finanzierung, bei der viele von einer Idee überzeugte Menschen, kleine Geldbeträge investieren, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Als Gegenleistung bekommt der „Investor“ beim Crowdfunding ein kleines Geschenk. In Österreich gibt es startnext, Respekt.net und die Plattform wemakeit, die beide reines Crowdfunding betreiben.

Wer sich dafür entscheidet, Anteile gegen Kapital abzugeben, stehen neben Bootstrapping, FFF und der Crowdfunding-Option noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten offen:

  • Crowdinvesting

Das System funktioniert ähnlich wie Crowdfunding, allerdings werden beim Crowdinvesting meist höhere Beträge eingesammelt und der „Investor“ erhält Prozente am Unternehmen. Crowdinvesting Plattformen in Österreich sind: CONDA, 1000×1000, Green Rocket.

  • Business Angel

Diese Gruppe bezeichnet Privatpersonen, die sich finanziell beteiligen und dafür Anteile am Unternehmen bekommen. Neben Kapital bringt der typische Business Angel (BA) vor allem Wissen ein. Am besten wäre es daher, einen Business Angel zu haben, der sich im eigenen Markt sehr gut auskennt und sein Netzwerk einbringen kann.

Wie kommt man aber an einen solchen Investor in Österreich heran? Zum Beispiel über die „Verkupplungsplattform“ aws i2 Business Angels, die Startups und BAs zusammen bringt. Hier finden Unternehmen, die Geld brauchen, den richtigen Business Angel, der investieren will. Ein ähnliches Ziel verfolgt auch das Angel Investment Network. Überdies gibt es das Netzwerk der Austrian Angel Investors Association (aaia). Bestimmt ist es aber auch hilfreich, wenn man beim Pioneers Festival  am 28 und 29 Mai in der Hofburg vorbeischaut.

  • Acceleratoren und Inkubatoren

Dieses Programm ist quasi eine „Schule“ für Gründer. Innerhalb mehrerer Monate wird man von Mentoren begleitet. Man bekommt meist ein Großraumbüro zur Verfügung gestellt und bekommt Unterstützung, wenn man als Gründer nicht weiter weiß. Außerdem bekommt man bei vielen Programmen eine Startfinanzierung für die der Accelerator Anteile am Unternehmen bekommt. Am Ende des Programms stellt man seine Idee meist einer Investorenrunde vor. Es gibt feine Unterschiede zum Inkubator, dessen Bezeichnung in der Medizin seinen Ursprung findet, wo ein „Brutkasten“ für Frühgeborene als Inkubator bezeichnet wird. Insofern wird die Idee entweder erst im Inkubator gefunden oder dort erst ausgereift. Folgende Seiten sollte man sich ansehen, wenn man sich für solche Programme interessiert: initstech2b,AplusBKubatorbuild!

Die Vorgründungsphase eines Unternehmens wird auch als Seed Phase bezeichnet. Sie ist sehr risikobehaftet. Sowohl für den Gründer als auch für seinen Investor. Meist gibt es in dieser Phase noch kein Produkt und keine Kunden. Unabhängig davon für welche Finanzierungsform man sich entscheidet, sollte man, bevor man mit einem Investor spricht, sich über seinen Markt sehr gut informiert haben, ein Konzept vorlegen können, sowie einen ausgereiften Businessplan präsentieren können.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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