14.12.2022

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

Orderlion, Medudoc und Shopstory konnten heuer beachtliche Finanzierungsrunden aufstellen - und das in einem Jahr voll von Massenentlassungen, Inflation und globalen Konflikten. Drei Startups über den Umgang mit VCs, Runway und andere Hebel.
/artikel/finanzierung-in-der-krise-3-startups-berichten-wie-man-kapital-erhaelt
Kapital, Finanzierung sichern, Tipps für Finanzierung, Krise, Orderlion, Medudoc, Shopstory
(c) Orderlion/Medudoc/Shopstory - Drei Gründer und ihre Tipps zur Sicherung von Finanzierung.

Ein wirtschaftlich schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Das betrifft natürlich auch die Startup-Szene. Inflation, Rezessionsängste und geopolitische Konflikte stellen viele Jungunternehmer:innen vor ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten. Vor allem die gestiegenen Kapitalkosten haben zur Folge, dass Startups nicht mehr so hohe Bewertungen erreichen und schwieriger an Kapital kommen.

Aber auch der Blick auf den US-amerikanischen Venture-Capital-Markt, wo die Zinsen bereits Anfang des Jahres erhöht wurden, veranlasste europäische Wachstumsunternehmen zu massiven Einsparungen, mitunter durch Massenentlassungen. Trotz dieser Entwicklung bleiben Investment-Meldungen in diesen Tagen nicht aus.

Der brutkasten hat drei Startups, die jüngst Finanzierungsrunden in Millionenhöhe verkünden konnten, gefragt, wie sie die derzeitigen Anforderungen durch VCs wahrnehmen und was es bei der Equity-Story heutzutage zu beachten gilt.

Orderlion

Das 2018 in Niederösterreich gegründete Startup operiert in der Lebensmittelindustrie – der größten Branche der Welt. Orderlion hat sich zum Ziel gesetzt, ein optimiertes, digitales B2B-Shopsystem für Zulieferer in der Gastronomie zu entwickeln. Heute hat das Startup eine Reihe an Erfolgen vorzuweisen, wie etwa die jüngste Finanzierungsrunde in Höhe von vier Millionen US-Dollar oder die Übernahme eines französischen Konkurrenten.

Mit ihrer “B2B Food Supply-Chain” wollen Stefan Strohmer und Patrick Schubert, die Gründer von Orderlion, einer angeschlagenen, aber riesigen Branche zur Seite stehen und die Gastronomie digitalisieren. „Wenn es an guten Mitarbeitern mangelt und man trotzdem noch Kosten einsparen muss, dann ist Automatisierung genau das Richtige. Am schnellsten und effizientesten automatisierst du deinen Betrieb durch Digitalisierung der Unternehmensprozesse – zum Beispiel im Bestellwesen”, erklärt CEO Strohmer den Ansatz von Orderlion.

Startups werden von VCs konservativer bewertet

Was die !!Finanzierung betrifft, so weiß das Orderlion-Team, dass sich die Anforderungen der VCs an Startups verändert haben. “ !!Valuation“ bei Funding-Runden sei derzeit konservativer; es werde mehr Fokus auf KPIs wie „Monthly Recurring Revenue“ und deren „Month over Month Growth Rate“ gesetzt. Zudem wurde die Aggressivität der „Burn Rate“ zurückgeschraubt – für 18 statt bisher zwölf Monate „Runway“. Allgemein werden, Orderlion nach, Startups konservativer bewertet als bisher.

Ein weiterer bemerkenswerter Punkt, den Strohmer und Schubert ausgemacht haben, ist, dass heutzutage Profitabilität nicht mehr zwingend notwendig sei. Es stelle sich eher die Frage, wo man Kosten sparen könne, um den Runway zu verlängern.

„Spart man zu sehr in Sales und Marketing, dann ist das zu kurzfristig gedacht“, sagt Co-Founder Stefan Strohmer dazu. „Man reduziert zwar sofort einen ‚Burn‘, aber damit auch eine Wachstumsrate. Die Folge ist: Man braucht länger, um Revenue aufzubauen. Besser ist es, wenn man an anderen Stellen einsparen kann, etwa ‚Product‘ und ‚Support‘ nicht so stark ‚over hired‘ und weiterhin in Sales und Marketing investiert. Nur nicht zu extrem, wie vielleicht zu 2021er-Zeiten.“

Stabile KPIs

Für die eigenen Investor:innen hatten Vorhersagen von Orderlion mehr Glaubwürdigkeit, da ihre Sales-KPIs sehr stabil sind. Je nach Phase des Unternehmens seien jedoch auch andere KPIs wichtig. In der aktuellen, wo Kapital knapper und teurer ist, erweise sich gute Finanzplanung als noch essentieller.

Der Lebensmittelmarkt sei, trotz aller Krisen (Covid, Supply Chain Issues, Staff Shortages, Inflation, Product Shortages, …), weiterhin standfest und attraktiv, da derzeit viele Unternehmen entlang der „Food Supply Chain“ erkannt haben, dass sie ihre Kostenstruktur optimieren müssen, um zu überleben.

„Wenn es an guten Mitarbeitern mangelt und man trotzdem noch Kosten einsparen muss, dann ist Automatisierung genau das richtige. Am schnellsten und effizientesten automatisiert man den eigenen Betrieb durch Digitalisierung der Unternehmensprozesse, etwa im Bestellwesen. Genau diese Expertise holen sich diese Unternehmen jetzt von Orderlion“, so Strohmer weiter.

Tipps von Orderlion

Um durch stürmische Zeiten zu navigieren und mit knappen Ressourcen hauszuhalten, rät der Founder dazu, ganz bewusst fokussiert zu arbeiten. Ein wichtiges Hauptziel zu definieren und alles andere diesem unterordnen. So würden aus zehn Projekten eines ; dadurch könne man mit weniger Ressourcen mehr erreichen.

Ebenfalls sollte man seinen „Go To Market“-Prozess sowie sein Produkt durchleuchten, ob man hier verschlanken kann, sodass weniger manuelle Arbeiten anfällt (Self-Service etwa).

„Bei uns können Lieferanten ihren Bestellannahmeprozess automatisieren über eigene Bestell-Apps und darüber auch noch Zusatzverkäufe fördern, also Kosten einsparen und Umsätze steigern“, sagt er.


Eckpunkte nach Orderlion

?Startups werden konservativer bewertet (andere Kennzahlen)
?Es muss an den richtigen Ecken und Enden gespart werden (Marketing > Product)
?Gute Finanzplanung ist ein A und O
?Gute Branche
?Startups unterstützen mit ihrem Produkt selbst Unternehmen bzw. eine Branche, um die Krise zu meistern (Automatisierung)
?Startups helfen bei Kosteneinsparung und Umsatzsteigerung


Medudoc

Das Health-Startup Medudoc wurde 2020 vom Wiener Michael Horacek gegründet. Konkret handelt es sich um einen Anbieter für digitale Patientenaufklärung mit Teams in Berlin und Luzern. Vor kurzem gab man bekannt, dass im Sommer eine Finanzierungsrunde von über zwei Millionen erfolgreich abgeschlossen wurde.

Medudoc – kurz für „medical education and documentation“ – arbeitet als SaaS-Plattform an der Reduzierung von Unsicherheiten und Komplexitäten für Patient:innen und deren Angehörige. Denn, aktuell würden Patient:innen an unverständlichen medizinischen Informationen in Vorbereitung auf ihre OP verzweifeln. Dennoch seien sie rechtlich dazu verpflichtet, einzuwilligen, verständlich und umfangreich über ihren Eingriff und den damit verbundenen Risiken sowie Alternativen aufgeklärt worden zu sein.

Bewertung stark unter Druck

Medudoc nach haben sich die Anforderungen der VCs an Startups hierzulande nicht sehr stark verändert.

„Aus der Sicht der breiteren (öffentlichen) Wahrnehmung wissen wir, dass in den USA bzw. UK die, zuletzt sehr hohen, Bewertungen stark unter Druck gekommen sind“, sagt Co-Founder Michael Horacek. „In Europa waren die Amplituden, mit Ausnahmen, nicht vergleichbar mit US-Werten. Alle Teilnehmer im Markt werden jedoch nun mehr auf nachvollziehbare Zahlen achten und vielleicht kurzfristig auch mehr auf ‚Stability‘ und echte Innovation, als auf reine ‚Opportunity setzen‘.“

Für den Healthtech-Gründer gibt es je nach Industrie verschiedene Wege, eine glaubwürdige Perspektive auf Profitabilität aufzuzeigen. „Ein Strategieschwenk in Richtung schnellerer Profitabilität ist einer davon. Marktanteil, messbare Effizienzsteigerung und u.a. langfristig gesicherte ‚Revenues‘ werden auch wichtiger als reine Marktgröße“, so Horacek weiter.

In Sachen Investor:innenvertrauen sei ein Erfolgsgeheimnis, dass es sich bei Medudoc um branchennahe Kapitalgeber handle und jene den Realitätsgrad ihrer „Sales-Roadmap“ gut einschätzen könnten. Zudem bleiben Transparenz und Fakten wichtige Faktoren bei der Kapitalsuche.

Health-Bereich unter Druck

Der Markt selbst, den Medudoc bedient, wird sich in den nächsten Jahren weiterhin – trotz oder gerade wegen mancher Krisen – attraktiv zeichnen. Einer der USPs des Startups ist, die Zeitersparnis für Ärzt:innen sicherzustellen bzw. zu erhöhen.

Im aktuellen Umfeld stehen zudem die Gesundheitssysteme im DACH- und UK-Raum (vor allem in den nächsten Jahren) durch dramatische Fehlzahlen bei Mediziner:innen stark unter Druck. Ein effizienterer Umgang mit deren Kapazitäten (Zeit) sei daher existenziell notwendig.

Tipps von Medudoc

Um in schwierigen Zeiten auch mit knappen Ressourcen haushalten zu können, rät Horacek dazu, eine Crew zu haben, die von der Vision und dem eigenen Kurs überzeugt ist. „Nie den Nordstern aus den Augen verlieren“, präzisiert er. „Egal ob Sturm, Nebel oder Sonne, die Kosten muss man immer im Griff haben. Aktuell ist die Fähigkeit, auch größere Stürme durchsegeln zu können (runway) sicher hilfreich.“


Eckpunkte nach Medudoc

?Kein Vergleich zur US-Krise
?Stärker auf nachvollziehbare Zahlen achten und kurzfristig mehr auf Stabilität und echte Innovation als auf reine Opportunity setzen
?Marktanteil, messbare Effizienzsteigerung, langfristig gesicherte ‚Revenues‘ werden wichtiger als reine Marktgröße
? Großteil der Investoren kommt aus der eigenen Branche
?Eigene Lösung leistet Beitrag zu einer gravierenden Krise
?Kosten immer im Griff haben


Shopstory

Shopstory entwickelt eine SaaS-Lösung (Software as a Service), welche schlicht als „intelligenter Performance-Marketing-Assistent“ für Onlinehändler beschrieben werden kann. Die auf künstlicher Intelligenz basierte Software möchte Onlineshops dabei helfen, ihren Umsatz, die Profitabilität sowie deren generelle Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Für Sebastian Schwelle, Co-Founder von Shopstory hat sich in den letzten Monaten klar gezeigt, dass die Investmentaktivität zurückgegangen ist und auch Bewertungen nicht mehr einfach so akzeptiert werden.

„Während weiterhin Wachstum gewünscht wird, ist es auch immer wichtiger zu zeigen, dass man effizient neue Kunden gewinnen kann“, sagt er. „Der sogenannte ‚Burn Multiple‘ ist mehr in den Vordergrund gerückt, sprich wie viel Kapital benötige ich zusätzlich, um neuen Umsatz zu erzeugen.“

Für den Co-Founder geht es in Sachen glaubwürdiger Perspektive auf Profitabilität ganz stark darum aufzuzeigen, wie groß das Team sein muss, um in seinem Umfeld weiterhin bestehen zu können. Oder anders gesagt, um weiterzuwachsen.

Agilität und Teamstärke

„Kann man diese Größe mit den aktuellen Mitteln erreichen, kann man auch aufzeigen, dass man hier rechtzeitig den Schwenk zur Profitabilität hinbekommt“, präzisiert er. „Es zeigt sich in diesem Umfeld, dass man seine Vorteile als Startup stark ausspielen muss. Das bedeutet agil und flexibel genug zu bleiben, um auf eine laufend ändernde Marktsituation rechtzeitig zu reagieren. Es geht auch immer darum zu beweisen, dass man im Team stark genug aufgestellt ist, um schnell zu reagieren.“

Tipps von Shopstory

Schwelle weiß, dass der E-Commerce-Markt ein bewegtes Jahr hinter sich hat und auch nächstes Jahr noch auf eine herausfordernde Zeit blicken wird.

„Mit unserem Ansatz, mit möglichst wenig Mitteln viele Performance-Aktivitäten im eigenen Haus abzubilden, sehen wir uns aber auch in Zukunft sehr gut aufgestellt“, sagt er. „Dies zeigt die weiterhin hohe Nachfrage nach unserer Software. Allgemein gesprochen, braucht es ein starkes Team und gleichzeitig das Bewusstsein, dass jeder mit anpacken muss, um in stürmischen Zeiten bestehen zu können.“


Eckpunkte nach Shopstory

?’Burn Multiple‘ im Vordergrund
?Teamstärke
? Auf Marktsituation reagieren
? Mit wenig Mitteln viel Performance

Deine ungelesenen Artikel:
03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
03.08.2026

KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
/artikel/ki-kennzeichnung-was-gekennzeichnet-werden-muss-und-was-nicht
Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Finanzierung in der Krise – 3 Startups berichten wie man Kapital erhält