22.09.2016

FinanceFox: 28 Millionen Investment und Österreichstart

Eine Erfolgsmeldung aus der Schweiz: Insurtech-Startup FinanceFox erhält in seiner zweiten Finanzierungsrunde 28 Millionen Dollar Investment. Derzeit wird eine weitere Expansion vorbereitet, ab 2017 soll der Versicherungsdienst auch in Österreich verfügbar sein. Der Plan von Gründer Julian Teicke scheint aufzugehen.
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(c) WeFox: Das Team

Der Versicherungsmarkt ist gerade dabei, eine fundamentale Veränderung zu durchlaufen, meinen Branchen-Experten. Tatsächlich sorgt auch FinanceFox in diesen Tagen einmal mehr für Aufsehen. In der zweiten Finanzierungsrunde konnte sich das Schweizer Insurtech-Startup 28 Millionen Dollar Investment sichern. Das sei die größte Finanzierungsrunde, die es im Insurtech-Sektor jemals gegeben habe, heißt es aus der Schweiz. Das frische Kapital stammt unter anderem von Li Kashing, einem Multimilliardär aus Hong Kong, der zuvor schon in das Insurtech-Startup Friendsurance investierte. Mit dem Investment will das Unternehmen rund um Gründer Julian Teicke vor allem den Ausbau von Marketing, Produktion und Vertrieb finanzieren.

Erfolgsjahr 2016 – und wie es langfristig weiter gehen soll

Österreich CEO Werner Holzhauser
Österreich CEO Werner Holzhauser

Für FinanceFox ist das schon die zweite Erfolgsmeldung in diesem Jahr. Bereits im Jänner erhielt das Startup 5,5 Millionen US-Dollar für die Expansion nach Deutschland, unter anderem von Venture-Capitalist Speedinvest. Große Pläne gibt es auch für das kommende Jahr: Derzeit wird der Markteintritt in Österreich vorbereitet, tatsächlich erfolgen soll er 2017. Hauptverantwortlich für die Expansion sind Werner Holzhauser und Felix Huemer. „Wir führen derzeit bereits intensive Gespräche mit Maklern und Versicherungsunternehmen – denn wir können und wollen nicht auf die etablierten Player am Markt verzichten. Das langfristige Ziel ist es, gemeinsame neue Wege und Lösungsansätze für alle Involvierten zu identifizieren und zu implementieren“, sagt Holzhauser.

Schon im Jänner erzählte FinanceFox -Gründer Julian Teicke dem Brutkasten von seinen noch langfristigeren Plänen: “Die Vermittler sollen uns ihre Kunden anvertrauen, die sie über Jahrzehnte aufgebaut haben”, sagte er. “Das braucht Zeit”. Nach dem Start in Österreich stehen erst einmal die Niederlande und Frankreich am Programm. Dann soll Großbritannien folgen – “ein sehr spezieller Markt”, wie Teicke anmerkte.

Redaktionstipps

Alle Polizzen in einer App

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Felix Huemer, COO-Österreich

Die Geschäftsidee, mit der das Schweizer Startup die Investoren international überzeugen konnte, sieht so aus: FinanceFox übernimmt kostenlos die Organisation der gesamten Versicherungs-Polizzen der User. Über eine App wird der Nutzer informiert, wenn ein neues, billigeres Versicherungsprodukt auf den Markt kommt, oder ein Produkt, das besser zur Lebenssituation des Kunden passt. Auch die Makler sind direkt in das Konzept eingebunden. Jeder Kunde wird von seinem persönlichen Versicherungsmakler über alle Polizzen hinweg beraten.

Gegründet hat Teicke FinanceFox im Oktober 2014 gemeinsam mit Amir Suissa und Dario Fazlic, die er noch aus der Zeit seines Startups DeinDeal kennt. “Ich wollte ja eigentlich nie in diese langweilige Industrie”, erzählt Teicke dem Brutkasten damals. “Ich wollte spannende Sachen machen und mich nicht mit Leuten in Anzügen herumquälen”.  Laut dem  Gründer wäre FinanceFox heute einer der größten Makler in der Schweiz.

Holocracy als Erfolgsmodell

2015 hatte Teicke für Aufsehen gesorgt, als er im Brutkasten-Gespräch den Führungsstil in der deutschen Startup-Schmiede Rocket Internet kritisierte. Er selbst hält Holocracy für ein besseres Organisationsmodell in einer Firma. „Wir wollen Organisationen aufbauen, die in der Lage sind, massive Industrien ins Wackeln zu bringen. Das ist auch bei FinanceFox der Fall – meinem aktuellen Projekt. Wir wollen beweisen, dass wir über diese zwei Pfeiler einen globalen Player auf die Beine stellen können, der alle anderen Marktplayer komplett outperformed“, sagte Teicke damals.

 

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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