29.11.2017

Finabro: Wiener FinTech-Startup mit „Service, das sonst nur Reiche bekommen“

Finabro wartet mit seinem Finanzberatungs- und Vermögensverwaltung-Service gleich mit mehreren USPs auf. Adressiert werden nicht nur vermögende Menschen.
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(c) Denise Tibitanzl/der brutkasten: Søren Obling

Die Geschichte des Wiener FinTech-Startups Finabro begann in einer Bank in Dänemark. Founder Søren Obling, ein gebürtiger Däne, begleitete seine Mutter zu einem Beratungsgespräch über ihre Pensionsvorsorge. „Das Erlebnis war kurz gesagt grottenschlecht. Die Beraterin stellte drei Fragen. Erstens: ‚Sind sie eine Spielerin?‘. Zweitens: ‚Sind Sie sehr sicherheitsorientiert?‘ Meine Mutter beantwortete die beiden ersten mit ’nein‘ und wurde in der Kategorie ‚medium risk‘ eingestuft. Die dritte Frage war: ‚Soll das Geld sofort verfügbar sein, oder kann es drei Jahre gebunden sein?‘ Meine Mutter sagte ‚drei Jahre‘. Damit war die Beratung vorbei. Ihr wurde ein Produkt angeboten“, erzählt Obling.

+++ Fokus: FinTech +++

„Diese Industrie ist so viel schlechter, als ich dachte“

Und dieses Produkt sei zwar prinzipiell nicht schlecht gewesen, hätte aber falsche Angaben über den zu erwarteten Ertrag gehabt. „Ihre eigenen Kapitalertrags-Kosten waren einfach nicht eingerechnet“, sagt Obling. Der studierte Ökonom mit reichlich beruflicher Erfahrung in der Finanzwelt ließ das natürlich nicht auf sich bzw. seiner Mutter sitzen. Auf eine gut argumentierte Beschwerde-Mail folgte sogar ein Anruf des Bank-Vorstands. Doch auch der konnte Obling nicht überzeugen. „Nachdem bei einer zweiten Bank genau das gleiche passierte, außer dass mich diesmal nicht der Vorstand angerufen hat, war mir klar: Diese Industrie ist so viel schlechter, als ich dachte.“

Alternative mit mehreren USPs

Ein wenig sollte es dann noch dauern, bis der Däne 2016 mit seinem eigenen digitalen Produkt in Wien startete. Schon früher hatte er seinen späteren Co-Founder Oliver Lintner kennengelernt. „Oliver ist regulatorisch sehr kompetent, was Vermögensverwaltung anbelangt. Er ist auch gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Bank, Börse und Versicherungen. Dieses Know-How ist für uns ein riesiges Asset in so einem stark regulierten Feld“, sagt Obling. Gemeinsam mit Lintner baute er dann an einer digitalen Finanzberatungs- und Vermögensverwaltungs-Lösung, die gleich mit mehreren USPs aufwartet.

Lebensversicherung für Vermögensanlage: Uniqa investierte

Die herausstechendste davon ist, dass Finabro für die Vermögensanlage nicht nur Bankkonten nutzt. Das Startup nutzt auch Fondsgebundene Lebensversicherungen. Das Startup nutzt stattdessen Lebensversicherungen. Das hat auch Versicherer Uniqa dazu bewogen, dieses Jahr mit 400.000 Euro bei Finabro einzusteigen und damit rund 14 Prozent des Startups zu erwerben. Obling erklärt die Hintergründe: „Es ist eine einfache Rechnung. Bei Versicherungen zahlt man bei Einzahlung sofort vier Prozent Steuern. Das tut weh, das gebe ich zu. Dafür gibt es die 27,8 Prozent Kapitalertragssteuer nicht. Auf Dauer steigt man also deutlich besser aus“. Vorausgesetzt natürlich, es gibt einen entsprechenden Kapitalertrag. Auch dafür hat Finabro ein Konzept in petto, mit dem es auch in den weXelerate-Accelerator kam.

„…außer es bricht der dritte Weltkrieg aus oder es gibt eine Hyperinflation wie in den 20er-Jahren. Da können auch wir nichts machen“

Die Zauberworte: „Rebalancing“ und „Risikobrücke“

Zu Beginn wird auch beim Wiener FinTech, wie im eingangs erwähnten Beispiel der Bank, die Risikobereitschaft abgefragt. Doch auch richtigen Draufgängern verspricht Obling eine deutliche Verminderung ihres Risikos, „außer es bricht der dritte Weltkrieg aus oder es gibt eine Hyperinflation wie in den 20er-Jahren. Da können auch wir nichts machen“, schränkt der Gründer ein. Die Zauberworte heißen „Rebalancing“ und „Risikobrücke“. „Eine derartige Vermögensverwaltung bekommen sonst nur wirklich reiche Menschen, die große Summen ab etwa 200.000 Euro anlegen. Wir bieten sie für jeden“, sagt Obling.

+++ Nicht nur für InsurTech-Startups: Uniqa startet Accelerator “Mission 120” +++

„Rebalancing“: Überschuss auf die sichere Seite

Beim Rebalancing wird das eingelegte Vermögen regelmäßig an die Risikobreitschaft angepasst. „Ein Beispiel: Ich lege 4000 Euro bei mittlerem Risiko an. Das heißt, 2000 Euro wandern in Aktien, die mehr Rendite versprechen, wenn alles gut läuft. Und 2000 Euro werden in Anleihen angelegt, die bei niedrigerer Rendite dafür sehr sicher sind“, erklärt der Founder. Wenn die Aktien dann tatsächlich stark anstiegen, würde sich das Verhältnis von ursprünglich 50 zu 50 immer weiter zugunsten der Aktien ändern. „Wenn etwa zehn Prozent Differenz erreicht werden, rebalancen wir. Wir bringen also den ‚Überschuss‘ auf die sichere Seite.“ Dieser Vorgang passiere automatisch.

„Wir betreiben keine Hellseherei.“

Eine Brücke über das Börsen-Tal

Die „Risikobrücke“ (Das Logo des Startups ist eine Brücke – auf dänisch ‚bro‘) basiert auf einem Konzept, das etwa durch Investor George Soros bekannt ist. „Wenn man sich die langfristigen Trends am Finanzmarkt ansieht, sieht man, dass er wellenförmig verläuft. Wenn es beginnt bergab zu gehen, steigen wir von riskanten auf sichere Produkte um. Sobald es wieder bergauf geht, gehen wir zurück“, sagt Obling. Dahinter steht ein Algorithmus. Rezessionen werden damit „überbrückt“. Hellseherei betreibe man aber nicht. „Wir behaupten nicht, dass wir zum optimalen Zeitpunkt verkaufen bzw. kaufen. Wenn es beginnt bergab zu gehen, sind wir noch drinnen. Erst wenn absehbar wird, dass es ein größerer Trend ist, steigen wir um.“

(c) Finabro: Illustration des Startups zur „Risikobrücke“

Sag niemals „sicher“

Das Risiko könne man mit der Risikobrücke halbieren. Obling räumt ein: „Klar, in der Hochkonjunktur underperformen wir damit Leute, die die Aktien einfach halten. Aber niemand weiß, wann die Hochkonjunktur endet.“ Das Wort „sicher“ nehme er dennoch nie in den Mund, sagt Obling. Das wäre nicht ehrlich. Und letztlich passiere es auch bei Finabro, dass das Modell die Märkte falsch triggere und man doch zu einem suboptimalen Zeitpunkt bei Aktien aus- bzw. einsteige.

Mitarbeiter- und Pensionsvorsorge

Und wen adressiert Finabro damit? „Alle“, sagt Obling. Und doch hat er zwei Produkte, die er besonders herausstreicht. Da wäre zum einen die Mitarbeitervorsorge: „Durch das Versicherungs-System haben wir in Österreich einen Steuervorteil. Brutto-Lohn, der in das Vorsorgeprodukt fließt, wird nur mit den erwähnten vier Prozent besteuert. Man verwandelt ihn also quasi in angelegten Netto-Lohn“, erklärt Obling. Als ganz großes Thema für die Zukunft des Startups sieht der Founder die Pensionsvorsorge: „Die Pensionssysteme in Österreich und Deutschland sind nicht mehr nachhaltig und wir bringen mit unserem Produkt eine wirklich starke Innovation in dem Bereich“, sagt Obling. „Ich habe meiner Mutter damals versprochen, dass ich einen besseren Deal für sie finde.“

+++ Finabro-Mitarbeiter: Christoph Jeschkes neuer Job +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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