22.11.2018

„Regulatory Sandboxes“ für FinTechs in Österreich kommen ab 2019

Finanzminister Hartwig Löger hat gestern Mittwoch im Rahmen einer Keynote zur Fintech Week Vienna angekündigt, dass in Österreich ab 2019 “Regulatory Sandboxes” für Fintechs eingerichtet werden. Mit diesen können Fintech-Startups unter Aufsicht der FMA ihre Geschäftsmodelle testen, ohne sämtliche aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen zu müssen.
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Regulatory Sandboxes
(c) BMF/Wilke

In Großbritannien gibt es sie schon, in Österreich sollen sie ab 2019 kommen: Die Rede ist von Regulatory Sandboxes für Fintech-Startups. Dabei handelt es sich im Prinzip um “rechtliche Spielwiesen”, auf denen Fintechs ihre Geschäftsmodelle im realen Kundenumfeld testen können, ohne dabei sofort sämtlichen regulatorischen Sorgfaltspflichten zu unterliegen. Dadurch sollen einerseits Innovationen in der Finanzbranche gefördert werden, andererseits die Behörden Erfahrungen mit neuen Technologien sammeln können.

+++ FinTechs vs. Banken vs. Blockchain? Von verschiedenen Welten +++

„Regulatory Sandboxes“: Fintechs brauchen Konzession

Ganz ohne Regeln und Aufsicht werden die “Regulatory Sandboxes” jedoch nicht auskommen. Fintechs, die in der “Sandkiste” ihre Technologie austesten möchten, werden dafür nämlich eine Konzession der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) brauchen. Laut Finanzminister Hartwig Löger setzen die Behörden auf Kooperation: “Die Regulatory Sandboxes sollen ein Umfeld schaffen, in dem es zu einer Kooperation der Fintechs mit den Behörden kommt.” Ein genaues Datum für den Start nannte Löger vorerst nicht.  

Fintech-Beirat soll Spielregeln erarbeiten

Im Rahmen der Fintech Week verwies Löger zudem auf den Nutzen des neu gegründeten FinTech-Beirats. Dieser hat im Frühjahr 2018 seine Tätigkeit aufgenommen. Das Gremium ist mit Experten aus der FinTech-Branche besetzt und soll künftige Spielregeln für die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen erarbeiten. Darunter fallen beispielsweise der Handel mit Kryptowährungen oder Initial Coin Offering (ICO). „Damit stellen wir sicher, dass den Konsumentinnen und Konsumenten die bestmögliche Auswahl an Finanzprodukten zur Verfügung steht sowie gleichzeitig der Finanzplatz Österreich modernisiert und damit gestärkt wird“, so Löger. 

Lösungen gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus

Trotz der Potentiale von ICOs bedarf es noch klarer Lösungen. Als Beispiele nannte Löger in seiner Keynote Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus. Er stehe neuen Entwicklungen in der Finanzbranche grundsätzlich offen gegenüber, verwies jedoch auf den politischen Aspekt: „In Fragen von Steuervergehen und dergleichen muss uns klar werden, dass es sich auch um eine politische Ebene handelt. Das Internet ist nämlich kein rechtsfreier Raum.“ 

⇒ Guide zur der Fintech Week Vienna

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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