07.12.2021

Fimobilia: So vereinfacht das Wiener Startup den Wohnungskauf

Fimobilia ermöglicht Wohnraumfinanzierung -und vermarktung für B2C und B2B Kunden. Die für Privatpersonen kostenlose Plattform bietet einen transparenten und vollständig digitalen Prozess auf dem Weg zum Eigenheim.
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Gründerteam Fimobilia
Das Gründerteam bestehend aus Stefan Winkler und Michael Dojacek.

Beim Kauf der eigenen Wohnung oder des Hauses steht jeder vor der Herausforderung der Finanzierung und die kann mitunter ein komplizierter Prozess sein. Die beiden Gründer Stefan Winkler und Michael Dojacek haben sich genau diesem Thema gewidmet und mit Fimobilia den Prozess der Wohnraumfinanzierung vollständig digitalisiert, sodass der Weg in die Bank nur einmal notwendig ist – und zwar zum Schluss. 

Wohnraumfinanzierung nach dem Ikea Prinzip

Das Gründerteam profitiert von seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Bank- und Versicherungswesen und weiß, welche Challenges Kunden, Makler und Bauträger während des Finanzierungsprozesses haben. 

“Plattformen für die digitale Abwicklung von Anträgen sowie für die Kalkulation von Finanzierungsangeboten existieren, aber am Ende landet man indirekt wieder beim Berater und wird in die analoge Schiene zurückgespielt”, so Dojacek. “Für uns ist es wichtig, dass wir den kompletten Prozess der Wohnraumfinanzierung digital abwickeln. Vom Kunden-Login über den Upload notwendiger Dokumente bis hin zur Berechnung der Finanzierungsvorschläge, alles erfolgt vollkommen digital, von der Couch Zuhause”, erklärt der Co-Founder und Managing Director weiter. 

In einem Fünf-Schritte-Prozess wird der potentielle Käufer darum gebeten, sein Vorhaben samt Objektdaten einzugeben. Fimobilia ist stolz, anfangs nur eine Handvoll von persönlichen Daten abfragen zu müssen. “Wenn wir vom Kunden mehr Daten verlangen, geben wir ihm auch mehr. Es muss ein fairer, transparenter Prozess bleiben, denn wir bewegen uns immer noch im Internet. Ohne erkennbaren Mehrwert müssen Kunden nicht mehr Daten hergeben als nötig”, so Dojacek.

Sind alle notwendigen Informationen eingereicht, erhält man mit Hilfe eines Ampelsystems eine erste Information, ob das gewünschte Objekt vom potentiellen Käufer finanziert werden kann. Der Kunde wird in weiteren Schritten mit mehreren, kooperierenden Banken aus Österreich vernetzt, um Finanzierungsangebote vergleichen zu können. Durch die digitale Abwicklung spart sich der Kunde den Weg zu einzelnen Banken. “Wir nennen es Wohnraumfinanzierung nach dem Ikea-Prinzip – kann man selber machen, muss man aber nicht”, so Winkler. 

Kunden-, Makler- und Bankensicht in einer Plattform vereint

Die Ende November gelaunchte Plattform Fimobilia.com bedient nicht nur Konsumenten, sondern auch B2B Kunden wie Makler und Bauträger, die durch ein Dashboard den Status von Finanzierungsanfragen zu ihrem Objekt in Echtzeit abrufen können. Auf einem eigens angefertigten Portal können auch Objekt- und Kundendaten auf sicherem Weg hinterlegt werden, was einer raschen Vermarktung des Objektes dient. “Im Normalfall erhalten Banken eine Bearbeitungsgebühr für die Abwicklung einer Wohnraumfinanzierung. Kommt der Kunde über uns, erhalten wir entweder die ganze oder einen Teil der Bearbeitungsgebühr und das ist unser Ertrag“, erklärt Dojacek.

Zukünftiges Marktpotential

Das Gründerteam möchte sich primär auf die Etablierung in Österreich konzentrieren, da die Plattform erst am 30. November gelauncht wurde. Jedoch ist eine Expansion in weitere DACH-Länder für österreichische Startups nicht unüblich und wird auch langfristig von Fimobilia nicht ausgeschlossen. Zudem präferieren die Gründer eine zukünftige Expansion nach Südosteuropa. “Wir haben ein Auge auf den südosteuropäischen Markt, weil dort noch keine Mitbewerber im Spiel sind und der Prozentsatz an Eigenheimbesitzer bei 85 Prozent liegt. Österreich ist mit knappen 50 Prozent sogar hinter dem EU-Durchschnitt. Um unsere Plattform zukünftig vorantreiben zu können, sind wir natürlich auf der Suche nach Investoren. Unser IT-Roadmap ist sehr lang und es können noch sehr viele Features sowie Artificial Intelligence in die Plattform implementiert werden“, so Dojacek abschließend.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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