13.12.2018

Fifteen Seconds Festival vergibt Gratis-Tickets an österreichische Gründer

Das Fifteen Seconds Festival gibt für 2019 eine Neuaufstellung seines Startup-Programms bekannt. Als Startschuss wird mit der Aktion "Calling all Austrian startups" bis 16. Jänner in Zusammenarbeit mit IP Österreich jeweils ein Gratis-Ticket an jedes österreichische Startup vergeben.
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Fifteen Seconds
(c) Fifteen Seconds

Das Fifteen Seconds Festival wird im Sommer 2019 mittlerweile in die sechste Runde gehen. Rund 6.000 Teilnehmer sollen laut den Organisatoren vom 6. bis zum 7. Juni in der Grazer Stadthalle eintreffen, um sich über Wirtschaft, Wissenschaft, Mobilität und Technologie auszutauschen. Zudem sollen 300 Speaker global erfolgreicher Unternehmen und Organisationen auf insgesamt acht Bühnen exklusive Experten-Inputs aus ihren Bereichen geben. 

+++ Interview zum Fifteen Seconds Festival: Neugier als Wettbewerbsvorteil +++ 

Im Vorfeld des Ticketverkaufs für 2019 haben sich die Macher des Festivals mit „Calling all Austrian startups“ eine besondere Aktion ausgedacht: Fifteen Seconds stellt gemeinsam mit der auf Startups spezialisierten Unit 3 von IP Österreich jedem binnen der letzten drei Jahre in Österreich gegründeten Startups ein kostenloses Ticket zum nächsten Festival in Graz auf Bewerbung zur Verfügung. 

Voraussetzungen zur Bewerbung

Für die Bewerbung um ein Gratis-Ticket gibt es drei zentrale Voraussetzungen. So muss das jeweilige Startup binnen der letzten drei Jahre in Österreich gegründet worden sein (Stichtag: 6. Juni 2016), eine juristische Person im Hintergrund nachweisen können und die bisherige Funding-Summe darf 250.000 Euro nicht überschreiten. Zudem richtet sich die Aktion dezidiert an Vollzeit-Startup-Gründer mit einem hochskalierbaren Geschäftsmodell und einem eindeutigen hauptberuflichen Fokus auf ihr Startup.

Erste Speaker des Fiteen Seconds Festival bereits bekannt

Das Festival für 2019 sei laut den Organisatoren von Grund auf neu konzipiert und soll mit internationalen Größen aufwarten. Dahingehend hat Fifteen Seconds bereits erste Speaker aus den Bereichen „Business“, „Science“; „Mobility“ und „Technology“ auf seiner Homepage angekündigt. Darunter beispielsweise Howard Lichter (Global Director Creative Outreach Nike), Josh Higgings (Executive Creative Director AR/VR Facebook), Robert Cervero (Director Transportation Center UC Berkley) oder Seema Joshi (Head of Business & Human Rights Amnesty International). Bis zum Beginn des Festivals soll die Liste an Speakern laufend erweitert werden.


=> hier geht’s zur Bewerbung

Videoarchiv: der Brutkasten live vom Fifteen Seconds Europe 2018

Max Tertinegg, der Co-Founder & CEO von Coinfinity, live von Fifteen Seconds, über das rasante Wachstum, Bitcoin Crash, Smart Contact Buble, die Zukunft von Kryptowährungen uvm!

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 8. Juni 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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