02.04.2020

FFG-Geschäftsführer: „Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen“

Im Live-Talk mit dem brutkasten erläutert FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, welche Förderungen die FFG für Startups anbietet. Dazu zählt unter anderem das Programm "Kleinprojekt", das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups unterstützt.
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FFG
Dr. Klaus Pseiner (Geschäftsführer der FFG) war zu Gast im brutkasten Talk | Credit: Martin Lusser
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In einem Live-Talk mit dem brutkasten appellierte FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, dass sich Startup-Gründer auch in der Coronakrise im vollem Umfang an die FFG wenden können.

Die Zeit der Krise sei laut Pseiner eine Chance für Gründer, um F&E-Projekte im eignen Startup zu intensivieren. „Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups sollten die Zeit der Krise für Forschung und Entwicklung nutzen. Es gibt wissenschaftliche Untersuchung zur Krise von 2008, die zeigen, dass Unternehmen, die einen hohen Forschungsanteil aufweisen, wieder schneller und effizienter aus der Krise herauskommen“, so Pseiner.

+++ Coronakrise: So unterstützt nun die FFG Unternehmen und Forschende +++

FFG agiert unbürokratisch

Zudem versicherte der FFG-Geschäftsführer im Talk, dass bestehende Förderangebote der FFG trotz der Coronakrise regulär weiterlaufen. „Wir operieren für die Community im vollem Umfang und es gibt weder inhaltliche noch finanzielle Delays beim Angebot der FFG“, so Pseiner.

Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

Im Live-Talk sprechen wir mit Dr. Klaus Pseiner, Geschäftsführer der FFG Forschung wirkt. über die Maßnahmen zur Unterstützung von Startups und Unternehmen in der Coronaforschung. #sponsored

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 2. April 2020

 

Die FFG versucht insbesondere in dieser heiklen Phase für Startup-Gründer möglichst unbürokratisch zu agieren. „Wir wissen, dass Liquidität derzeit in großes Thema ist. Es wird niemand, weil er den Projektfortschritt in der vorgegebenen Zeitskala zu 100 Prozent nicht einhalten kann, einen Nachteil durch die FFG erfahren.“ Sofern Rückzahlungsziele nicht eingehalten werden können, gebe es laut Pseiner auch die Möglichkeit Fristen für Darlehen zu verlängern.

Format „Kleinprojekt“ für F&E

Im Talk verweist Pseiner auf das Förderprogramm „Kleinprojekt“, das sich insbesondere für Startup-Gründer eignet. Die Förderung unterstützt „kleinere“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Startups und KMU, die als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.

Die Projektkosten werden mit bis zu maximal 60 Prozent (max. Gesamtkosten € 150.000,-) in Form von Zuschüssen gefördert. Die FFG fördert Machbarkeitsstudien und die Entwicklung erster Funktionsprototypen. Thematisch gibt es keine Einschränkungen.

Die Kriterien orientieren sich am Innovationsgehalt, dem technischen Schwierigkeitsgrad und den wirtschaftlichen Verwertungsaussichten des F&E-Projektes, die den USP und das Geschäftsmodell umfassen. Zudem ist eine Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern möglich.

Mit einem reduzierten Antragsformular und kürzeren Bearbeitungszeiten soll sich dieses Format laut Pseiner für die rasche Umsetzung von F&E-Projekte in der Krisenzeit eigenen.

=> mehr Infos über das Förderprogramm

Emergency-Call zu COVID-19

Weiters läuft derzeit ein Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19, der über die FFG abgewickelt wird. Dieser ist mit insgesamt 23 Millionen Euro gedeckt – der brutkasten berichtete. Deadline für die Einreichung von Projekten ist der 8. April 2020 (für kurzfristige Entscheidungen) und der 11. Mai 2020 (für zusätzliche Anträge und Förderentscheidungen). Die FFG garantiert laut Pseiner für beide Einreichfristen eine zügige Evaluierung.

=> mehr Infos zum Emergency-Call

FFG-App „Förderradar“

Seit heute Donnerstag kann zudem eine eigene App der FFG namens „Förderradar“ kostenlos vom Google Play Store oder dem Apple App Store heruntergeladen werden. Nutzer können sich so über aktuelle Förderungen und Ausschreibungen der FFG informieren.


=> zur Page der FFG

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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