02.04.2020

FFG-Geschäftsführer: “Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen”

Im Live-Talk mit dem brutkasten erläutert FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, welche Förderungen die FFG für Startups anbietet. Dazu zählt unter anderem das Programm "Kleinprojekt", das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups unterstützt.
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FFG
Dr. Klaus Pseiner (Geschäftsführer der FFG) war zu Gast im brutkasten Talk | Credit: Martin Lusser
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In einem Live-Talk mit dem brutkasten appellierte FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, dass sich Startup-Gründer auch in der Coronakrise im vollem Umfang an die FFG wenden können.

Die Zeit der Krise sei laut Pseiner eine Chance für Gründer, um F&E-Projekte im eignen Startup zu intensivieren. “Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups sollten die Zeit der Krise für Forschung und Entwicklung nutzen. Es gibt wissenschaftliche Untersuchung zur Krise von 2008, die zeigen, dass Unternehmen, die einen hohen Forschungsanteil aufweisen, wieder schneller und effizienter aus der Krise herauskommen”, so Pseiner.

+++ Coronakrise: So unterstützt nun die FFG Unternehmen und Forschende +++

FFG agiert unbürokratisch

Zudem versicherte der FFG-Geschäftsführer im Talk, dass bestehende Förderangebote der FFG trotz der Coronakrise regulär weiterlaufen. “Wir operieren für die Community im vollem Umfang und es gibt weder inhaltliche noch finanzielle Delays beim Angebot der FFG”, so Pseiner.

Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

Im Live-Talk sprechen wir mit Dr. Klaus Pseiner, Geschäftsführer der FFG Forschung wirkt. über die Maßnahmen zur Unterstützung von Startups und Unternehmen in der Coronaforschung. #sponsored

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 2. April 2020

 

Die FFG versucht insbesondere in dieser heiklen Phase für Startup-Gründer möglichst unbürokratisch zu agieren. “Wir wissen, dass Liquidität derzeit in großes Thema ist. Es wird niemand, weil er den Projektfortschritt in der vorgegebenen Zeitskala zu 100 Prozent nicht einhalten kann, einen Nachteil durch die FFG erfahren.” Sofern Rückzahlungsziele nicht eingehalten werden können, gebe es laut Pseiner auch die Möglichkeit Fristen für Darlehen zu verlängern.

Format “Kleinprojekt” für F&E

Im Talk verweist Pseiner auf das Förderprogramm “Kleinprojekt”, das sich insbesondere für Startup-Gründer eignet. Die Förderung unterstützt “kleinere” Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Startups und KMU, die als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.

Die Projektkosten werden mit bis zu maximal 60 Prozent (max. Gesamtkosten € 150.000,-) in Form von Zuschüssen gefördert. Die FFG fördert Machbarkeitsstudien und die Entwicklung erster Funktionsprototypen. Thematisch gibt es keine Einschränkungen.

Die Kriterien orientieren sich am Innovationsgehalt, dem technischen Schwierigkeitsgrad und den wirtschaftlichen Verwertungsaussichten des F&E-Projektes, die den USP und das Geschäftsmodell umfassen. Zudem ist eine Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern möglich.

Mit einem reduzierten Antragsformular und kürzeren Bearbeitungszeiten soll sich dieses Format laut Pseiner für die rasche Umsetzung von F&E-Projekte in der Krisenzeit eigenen.

=> mehr Infos über das Förderprogramm

Emergency-Call zu COVID-19

Weiters läuft derzeit ein Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19, der über die FFG abgewickelt wird. Dieser ist mit insgesamt 23 Millionen Euro gedeckt – der brutkasten berichtete. Deadline für die Einreichung von Projekten ist der 8. April 2020 (für kurzfristige Entscheidungen) und der 11. Mai 2020 (für zusätzliche Anträge und Förderentscheidungen). Die FFG garantiert laut Pseiner für beide Einreichfristen eine zügige Evaluierung.

=> mehr Infos zum Emergency-Call

FFG-App “Förderradar”

Seit heute Donnerstag kann zudem eine eigene App der FFG namens “Förderradar” kostenlos vom Google Play Store oder dem Apple App Store heruntergeladen werden. Nutzer können sich so über aktuelle Förderungen und Ausschreibungen der FFG informieren.


=> zur Page der FFG

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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FFG-Geschäftsführer: “Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen”

Im Live-Talk mit dem brutkasten erläutert FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, welche Förderungen die FFG speziell für Startups anbietet. Dazu zählt unter anderem das Programm “Kleinprojekt”, das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups unterstützt.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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