02.04.2020

FFG-Geschäftsführer: „Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen“

Im Live-Talk mit dem brutkasten erläutert FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, welche Förderungen die FFG für Startups anbietet. Dazu zählt unter anderem das Programm "Kleinprojekt", das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups unterstützt.
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FFG
Dr. Klaus Pseiner (Geschäftsführer der FFG) war zu Gast im brutkasten Talk | Credit: Martin Lusser
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In einem Live-Talk mit dem brutkasten appellierte FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner, dass sich Startup-Gründer auch in der Coronakrise im vollem Umfang an die FFG wenden können.

Die Zeit der Krise sei laut Pseiner eine Chance für Gründer, um F&E-Projekte im eignen Startup zu intensivieren. „Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups sollten die Zeit der Krise für Forschung und Entwicklung nutzen. Es gibt wissenschaftliche Untersuchung zur Krise von 2008, die zeigen, dass Unternehmen, die einen hohen Forschungsanteil aufweisen, wieder schneller und effizienter aus der Krise herauskommen“, so Pseiner.

+++ Coronakrise: So unterstützt nun die FFG Unternehmen und Forschende +++

FFG agiert unbürokratisch

Zudem versicherte der FFG-Geschäftsführer im Talk, dass bestehende Förderangebote der FFG trotz der Coronakrise regulär weiterlaufen. „Wir operieren für die Community im vollem Umfang und es gibt weder inhaltliche noch finanzielle Delays beim Angebot der FFG“, so Pseiner.

Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

Im Live-Talk sprechen wir mit Dr. Klaus Pseiner, Geschäftsführer der FFG Forschung wirkt. über die Maßnahmen zur Unterstützung von Startups und Unternehmen in der Coronaforschung. #sponsored

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 2. April 2020

 

Die FFG versucht insbesondere in dieser heiklen Phase für Startup-Gründer möglichst unbürokratisch zu agieren. „Wir wissen, dass Liquidität derzeit in großes Thema ist. Es wird niemand, weil er den Projektfortschritt in der vorgegebenen Zeitskala zu 100 Prozent nicht einhalten kann, einen Nachteil durch die FFG erfahren.“ Sofern Rückzahlungsziele nicht eingehalten werden können, gebe es laut Pseiner auch die Möglichkeit Fristen für Darlehen zu verlängern.

Format „Kleinprojekt“ für F&E

Im Talk verweist Pseiner auf das Förderprogramm „Kleinprojekt“, das sich insbesondere für Startup-Gründer eignet. Die Förderung unterstützt „kleinere“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Startups und KMU, die als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.

Die Projektkosten werden mit bis zu maximal 60 Prozent (max. Gesamtkosten € 150.000,-) in Form von Zuschüssen gefördert. Die FFG fördert Machbarkeitsstudien und die Entwicklung erster Funktionsprototypen. Thematisch gibt es keine Einschränkungen.

Die Kriterien orientieren sich am Innovationsgehalt, dem technischen Schwierigkeitsgrad und den wirtschaftlichen Verwertungsaussichten des F&E-Projektes, die den USP und das Geschäftsmodell umfassen. Zudem ist eine Kooperation mit anderen Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern möglich.

Mit einem reduzierten Antragsformular und kürzeren Bearbeitungszeiten soll sich dieses Format laut Pseiner für die rasche Umsetzung von F&E-Projekte in der Krisenzeit eigenen.

=> mehr Infos über das Förderprogramm

Emergency-Call zu COVID-19

Weiters läuft derzeit ein Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19, der über die FFG abgewickelt wird. Dieser ist mit insgesamt 23 Millionen Euro gedeckt – der brutkasten berichtete. Deadline für die Einreichung von Projekten ist der 8. April 2020 (für kurzfristige Entscheidungen) und der 11. Mai 2020 (für zusätzliche Anträge und Förderentscheidungen). Die FFG garantiert laut Pseiner für beide Einreichfristen eine zügige Evaluierung.

=> mehr Infos zum Emergency-Call

FFG-App „Förderradar“

Seit heute Donnerstag kann zudem eine eigene App der FFG namens „Förderradar“ kostenlos vom Google Play Store oder dem Apple App Store heruntergeladen werden. Nutzer können sich so über aktuelle Förderungen und Ausschreibungen der FFG informieren.


=> zur Page der FFG

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Maria Ulmer wird Sektionschefin für Digitalisierung
Maria Ulmer | (c) BMDW/Dolenc

Rund 1.800 Mitarbeiter:innen und mehr als eine halbe Milliarde Euro Jahresumsatz: Nach österreichischen Maßstäben ist das Bundesrechenzentrum (BRZ), das sich zu 100 Prozent in Staatsbesitz befindet, ein veritables Großunternehmen. Es steht hinter Anwendungen wie dem Digitalen Amt oesterreich.gv.at, der ID Austria, FinanzOnline, JustizOnline, dem Unternehmensserviceportal USP oder der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

Nun bekommt das BRZ mit Maria Ulmer eine neue Geschäftsführerin für den kaufmännischen Bereich und Personalagenden. Sie löst Christine Sumper-Billinger ab, die fast 20 Jahre lang für das BRZ tätig war. Roland Ledinger bleibt technischer Geschäftsführer und damit zuständig für die Bereiche Kundenmanagement, Betrieb, Entwicklung und IT-Konsolidierung.

Fast 25 Jahre im Bundesdienst mit Schwerpunkt auf Digitalisierung

Ulmer war seit 2023 Budget-Sektionschefin im Finanzministerium (BMF). Davor war die Juristin, die seit fast 25 Jahren im Bundesdienst steht, unter anderem Leiterin der damaligen BMF-Sektion Digitalisierung und E-Government sowie Chief Digital Officer. Im damaligen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter Ministerin Margarete Schramböck arbeitete sie als Sektionschefin für Digitalisierung und stellvertretende Leiterin der Präsidialsektion – brutkasten berichtete damals.

Marterbauer hinter Postenrochade

Wie die Tageszeitung „die Presse“ mit Berufung auf nicht genannte Quellen berichtet, will Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) mit der Umbesetzung den Weg für einen Budgetsektionschef aus den eigenen Reihen frei machen. Aus der offiziellen Aussendung geht das freilich nicht hervor. Dort bedankt sich Marterbauer per Zitat bei Christine Sumper-Billinger. Sie habe maßgeblich dazu beigetragen, „dass das BRZ zu einem modernen und zukunftsorientierten IT-Dienstleister und Arbeitgeber entwickelt werden konnte und mittlerweile als führender Technologiepartner des öffentlichen Sektors der Republik fungiert“. Ulmer bezeichnet er als „eine ausgewiesene Expertin mit größtem Fachwissen für die Stelle […], von deren Kompetenz ich mich unter anderem in der Zusammenarbeit zu zwei Doppelbudgets überzeugen konnte.“

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