04.12.2020

Das war der erste virtuelle FFG Spin-off Fellowship Demo Day

Im Rahmen des ersten virtuellen FFG Spin-off Fellowship Demo Day präsentierten am Donnerstag, den 3. Dezember, Forscherinnen und Forscher ihre Projekte und Geschäftsideen vor rund 100 Teilnehmern aus der Startup- und Investoren-Community.
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FFG
(c) der Brutkasten
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Das FFG Programm Spin-off Fellowship richtet sich seit 2018 an österreichische Forscherinnen und Forscher, die sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig machen möchten. Mit dem Förderprogramm sollen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen frühzeitig Impulse gesetzt werden, um die idealen Rahmenbedingung für künftige Spin-offs zu schaffen.

Erster virtueller Demo Day

Im Rahmen eines Demo Days, der am 3. Dezember stattfand, holte die FFG die Projekte & Geschäftsideen der Fellows erstmalig vor den Vorhang, um sie der Startup- und Investoren-Community zu präsentieren. Aufgrund der Covid19-Bestimmungen fand der Demo Day mit rund 100 Teilnehmern vollständig im digitalen Raum statt. In Kooperation mit dem brutkasten setzte die FFG den Demo Day als digitales Event um.

Nach den Begrüßungsworten durch Sektionschefin Barbara Weitgruber vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) gab FFG-Programmleiter Markus Pröll-Schobel einen Überblick über den Output des Spin-off Fellowship Programms. In bislang drei Runden gab es seit 2018 laut der FFG über 90 Einreichungen, von denen insgesamt 24 Projekte zur Förderung empfohlen wurden. Aus den geförderten Projekten sind bislang vier erfolgreiche Ausgründungen entstanden.

Hier könnt ihr den Demo Day nachschauen

Die Pitches und Insights von Bitmovin-Gründer

Im Anschluss fand eine Pitch-Session statt, in der die Programmteilnehmer ihre Projekte und Geschäftsideen präsentierten. Von den insgesamt 24 Projekten waren im Rahmen des Demo Days 16 Projekte vertreten, die den Teilnehmern darüber hinaus in einer virtuellen Expo für Fragen und Antworten zur Verfügung standen. 

Zudem gab Stefan Lederer, Co-Founder und CEO von Bitmovin, einen Einblick zu den Anfängen der Erfolgsgeschichte seines Scaleups, das ursprünglich als Spin-Off an der Universität Klagenfurt gegründet wurde und im Jahr 2018 sich ein 30 Millionen US-Dollar schweres Investment sichern konnte. Mittlerweile befindet sich der Firmensitz von Bitmovin in San Francisco. 

(v.l.) | Dejan Jovicevic mit Werner Müller, Verantwortlicher für “Startup Services” bei der FFG | (c) Julia Rechensteiner

Panel Discussion

Den Höhepunkt des Spin-off Demo Day bildete ein Panel mit  Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der FFG, sowie Christian Hill und Gerhard Prossliner von der BRAVE Analytics GmbH. 

Hill und Prossliner von der Arbeitsgruppe Nanomedizin des Lehrstuhls für Biophysik entwickeln zusammen mit ihrem Team am Gottfried Schatz Forschungszentrum der Medizinischen Universität Graz die neue OF2i Messgeräte-Technologie (kurz für OptoFluidic Force induction) zur hochpräzisen und kontinuierlichen online Charakterisierung von Nanopartikeln.

Learnings aus einem Rückschlag

Hill und Prossliner gaben den Teilnehmern einen Einblick, welche Learnings sie im Zuge der Antragstellung für das Spin-off Fellowship-Programm gemacht haben und wie aus einer Doktorarbeit ein erfolgreiches Spin-off entstand. 

BRAVE Analytics wurde im Zuge der ersten Antragstellung für das Programm abgelehnt. Nach zahlreichen Gesprächen und Feedback der FFG schärften Hill und Prossliner ihr Projekt nach und wurden schlussendlich in der zweiten Runde in das Programm aufgenommen. “Wir waren bei der ersten Antragstellung viel zu technisch und haben schlussendlich den Komplexitätsgrad reduziert”, so Hill über die Learnings. Im Rahmen des Programms legten sie einen stärkeren Fokus auf die aktuelle Marktsituation und definierten den konkreten Nutzen ihrer Technologie für die künftigen Anwender. 

Komplexe Technologien zur Marktreife führen

FFG-Geschäftsführerin Egerth betonte im Rahmen des Panels, dass es in Österreich nicht an technischem Know-How mangelt, dennoch gibt es in Bezug auf die Go-to-Market Strategien noch großen Aufholbedarf. “Hochkomplexe Technologien müssen schlussendlich als Produkte auf den Markt gebracht werden”, so Egerth.

Damit dies auch gelingt, bedarf es im Vorfeld laut der FFG-Geschäftsführerin unter anderem einer Bewertung der Patentsituation und Finanzierbarkeit der Projekte. Zudem gibt es laut Egerth insbesondere im Life Science-Bereich zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die FFG möchte dahingehend nicht nur mit Geld, sondern auch mit Know-How, das über Mentoren vermittelt wird, Unterstützung bieten. Als Vorbild dient dabei das „ETH Pioneer Fellowship“-Programm der ETH Zürich.

Sessions am Nachmittag

Am Nachmittag konnten sich die Teilnehmer zudem noch in separaten Sessions über die Themen Fundraising und Förderungen austauschen und sich bei virtuellen Messeständen vernetzen. 

Durch den Tag führten als Moderatoren Dejan Jovicevic, Herausgeber des Brutkastens und Werner Müller, Verantwortlicher für “Startup Services” bei der FFG, der sich über den Output des ersten virtuellen Demo Day sehr zufrieden zeigte: “Wir haben im Rahmen des Demo Days eine Reihe an Projekten gesehen, die ein breites Themenspektrum abdecken – angefangen von  Life Science über Verfahrenstechnologien bis hin zu innovativen Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit.”

Tipp der Redaktion

In der dreiteiligen Video-Q&A-Serie für Startups geht Werner Müller, Verantwortlicher für „Startup Services“ bei der FFG, auf grundlegende Fragestellungen zum Förderangebot der FFG ein – mehr darüber könnt ihr hier erfahren.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Das war der erste virtuelle FFG Spin-off Fellowship Demo Day

  • Das FFG Programm Spin-off Fellowship richtet sich seit 2018 an österreichische Forscherinnen und Forscher, die sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständigen machen möchten.
  • Im Rahmen eines Demo Days, der am 3. Dezember stattfand, holte die FFG die Projekte & Geschäftsideen der Fellows erstmalig vor den Vorhang, um sie der Startup- und Investoren-Community zu präsentieren.
  • Aufgrund der Covid19-Bestimmung fand der Demo Day mit rund 100 Teilnehmern vollständig im digitalen Raum statt.
  • Den Höhepunkt des Spin-off Demo Day bildete ein Panel mit  Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der FFG, sowie Christian Hill und Gerhard Prossliner von der BRAVE Analytics GmbH.
  • BRAVE Analytics wurde im Zuge der ersten Antragstellung für das Programm abgelehnt.
  • Am Nachmittag konnten sich die Teilnehmer zudem noch in separaten Sessions über die Themen Fundraising und Förderungen austauschen und sich bei virtuellen Messeständen vernetzen.

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