05.09.2023

Die FFG hat eine neue Geschäftsführung

Seit 1. September leiten Karin Tausz und Henrietta Egerth-Stadlhuber gemeinsam die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
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Henrietta Egerth und Karin Tausz.
Karin Tausz und Henrietta Egerth-Stadlhuber (c) FFG/Einzenberger

Mit Septemberbeginn begrüßte Österreichs größte Förderagentur für Innovation, Forschung und Technologieentwicklung, die FFG, eine neue Geschäftsführung: Die langjährige FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth-Stadlhuber bleibt im Amt, bekommt aber Unterstützung in der Geschäftsführung von Karin Tausz, die neu zur FFG wechselt.

Egerth-Stadlhuber seit 2004 in der Geschäftsführung tätig

Egerth-Stadlhuber ist anerkannte Expertin in Forschungs- und Technologiepolitik, so die FFG in einem öffentlichen Statement. Die Geschäftsführerin soll ihre leitende Position, die sie seit 2004 ausführt, weiterhin mit ihrer Erfahrung bereichern, während Tausz als Strategin und Innovatorin, unter anderem im Mobilitätssektor sowie in der Regional- und Stadtentwicklung, die Führungsebene verstärkt.

Egerth-Stadlhuber war vor ihrer Tätigkeit in der FFG-Geschäftsführung zuerst in Brüssel und dann in der Industriellenvereinigung (IV) in Wien tätig. Im Jahr 2000 wechselte sie in das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, wo sie für Wirtschaftsförderungen sowie Forschung und Entwicklung zuständig war.

Karin Tausz hatte zuvor mehrere Funktionen als Strategin und Managerin mit Schwerpunkt im Mobilitätssektor inne, unter anderem als Head of Mobility Solutions bei Magna Steyr. Zuletzt leitete Tausz den Bereich Unternehmensentwicklung in der ÖBB-Infrastruktur-AG, wie die FFG auf ihrer Webseite schreibt.

„Geballte Kompetenz für Förderung von Innovation und Exzellenz“

Die FFG spricht dabei von einer “geballten Kompetenz zur Förderung von Innovation und Exzellenz am Forschungsstandort Österreich”. Als nationale Förderagentur für angewandte Forschung und Entwicklung in Österreich unterstützt die FFG österreichische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Forschende mit Förderungen und Services.

Die Gesellschaft steht im Eigentum der Republik Österreich, ihre Eigentümervertreter sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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