05.09.2023

Die FFG hat eine neue Geschäftsführung

Seit 1. September leiten Karin Tausz und Henrietta Egerth-Stadlhuber gemeinsam die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
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Henrietta Egerth und Karin Tausz.
Karin Tausz und Henrietta Egerth-Stadlhuber (c) FFG/Einzenberger

Mit Septemberbeginn begrüßte Österreichs größte Förderagentur für Innovation, Forschung und Technologieentwicklung, die FFG, eine neue Geschäftsführung: Die langjährige FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth-Stadlhuber bleibt im Amt, bekommt aber Unterstützung in der Geschäftsführung von Karin Tausz, die neu zur FFG wechselt.

Egerth-Stadlhuber seit 2004 in der Geschäftsführung tätig

Egerth-Stadlhuber ist anerkannte Expertin in Forschungs- und Technologiepolitik, so die FFG in einem öffentlichen Statement. Die Geschäftsführerin soll ihre leitende Position, die sie seit 2004 ausführt, weiterhin mit ihrer Erfahrung bereichern, während Tausz als Strategin und Innovatorin, unter anderem im Mobilitätssektor sowie in der Regional- und Stadtentwicklung, die Führungsebene verstärkt.

Egerth-Stadlhuber war vor ihrer Tätigkeit in der FFG-Geschäftsführung zuerst in Brüssel und dann in der Industriellenvereinigung (IV) in Wien tätig. Im Jahr 2000 wechselte sie in das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, wo sie für Wirtschaftsförderungen sowie Forschung und Entwicklung zuständig war.

Karin Tausz hatte zuvor mehrere Funktionen als Strategin und Managerin mit Schwerpunkt im Mobilitätssektor inne, unter anderem als Head of Mobility Solutions bei Magna Steyr. Zuletzt leitete Tausz den Bereich Unternehmensentwicklung in der ÖBB-Infrastruktur-AG, wie die FFG auf ihrer Webseite schreibt.

„Geballte Kompetenz für Förderung von Innovation und Exzellenz“

Die FFG spricht dabei von einer “geballten Kompetenz zur Förderung von Innovation und Exzellenz am Forschungsstandort Österreich”. Als nationale Förderagentur für angewandte Forschung und Entwicklung in Österreich unterstützt die FFG österreichische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Forschende mit Förderungen und Services.

Die Gesellschaft steht im Eigentum der Republik Österreich, ihre Eigentümervertreter sind das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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